Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung

    Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung

    Beschreibung

    Die Leistungen für Bildung und Teilhabe wurden eingeführt, um Kindern und Jugendlichen aus finanziell schwachen Familien die Möglichkeit zu geben, Lern- und Freizeitangebote in Anspruch nehmen zu können und ihnen so bessere Bildungs- und Entwicklungschancen zu eröffnen.

    Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst folgende Leistungen:

    1. Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
    Die Kosten für eintägige Ausflüge und mehrtägige Fahrten in Schulen und Kindertageseinrichtungen werden bei Vorliegen aller Voraussetzungen in tatsächlicher Höhe mit Ausnahme des Taschengeldes übernommen.

    2. Persönlicher Schulbedarf
    Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung (z.B. für Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien) eine Pauschale in Höhe von 195 Euro im Kalenderjahr 2024:

    • für das 1. Schulhalbjahr 130 Euro
    • für das 2. Schulhalbjahr 65 Euro

    Seit dem Jahr 2021 wird der persönliche Schulbedarf jährlich mit dem gleichen Prozentwert wie der Regelbedarf angepasst.

    3. Schulbeförderung
    Die Kosten für die Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule können kostenfrei unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden. Voraussetzung ist, dass die Beförderung zur nächsten Schule notwendig ist und die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.

    4. Lernförderung
    Lernförderung erhalten Schülerinnen und Schüler, soweit diese schulische Angebote ergänzt, geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Als Nachweis ist eine Bestätigung der Lehrerin oder des Lehrers notwendig.

    5. Mehraufwendung für Mittagessen
    Es werden für jedes leistungsberechtigte Kind die Aufwendungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Schule, in der Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege gezahlt.

    6. Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
    Bezuschusst werden Unternehmungen, die eine Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinschaft fördern - Vereinsmitgliedschaften, Schwimmkurse, Freizeiten, Musikunterricht und vieles mehr. Pro Person stehen dafür aktuell monatlich 15 Euro zur Verfügung, die auch auf verschiedene Angebote aufgeteilt oder für eine größere Aktivität angespart werden können.

    Hinweise für Dettum: Spezialisierung

    Durch das Bildungs- und Teilhabepaket sollen Kinder möglichst unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten des Elternhauses faire Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe und Bildung erhalten. 

    Diese Leistungen bieten den Kindern und Jugendlichen mehr Möglichkeiten, um an den Bildungs- und Förderangeboten im schulischen, sozialen und kulturellen Bereich teilnehmen zu können. 

    Hierzu gehören: 

    • Eintägige Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen
    • Kindertagesstätten-Ausflüge
    • Schulbedarfspaket zu Beginn des Schuljahrs. Dieses umfasst ab 1. August 2019 nunmehr einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 150 Euro. 100 Euro werden zu Beginn des 1. Schulhalbjahres ausgezahlt, die restlichen 50 Euro zu Beginn des 2. Schulhalbjahres. Diese Leistungen können auch für Kinder gewährt werden, die ab August einen Schulkindergarten besuchen.
    • Kostenübernahme für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen, Kindertageseinrichtungen oder im Rahmen der Kindertagespflege, sofern eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in schulischer Verantwortung oder durch einen Koorperationsvertrag zwischen Schule und Tageseinrichtung angeboten wird. Ein Eigenanteil wird nicht mehr gefordert.
    • Ergänzende angemessene Lernförderung, soweit diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Vorrangig sind die meist kostenlosen schulischen oder schulnahen Angebote (z.B. von Fördervereinen) in Anspruch zu nehmen
    • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft ab 1. August 2019 in Höhe von bis zu 15 Euro monatlich bzw. maximal 180 Euro jährlich (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres), wahlweise einsetzbar für beispielsweise Mitgliedsbeiträge, Unterricht in künstlerischen Fächern, Teilnahme an Freizeiten und mehr. 
    Weitere Informationen

    Allgemeine Informationen finden Sie auch auf der für das Bildungspaket eingerichteten Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:

    Durch das Bildungs- und Teilhabepaket sollen Kinder möglichst unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten des Elternhauses faire Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe und Bildung erhalten. 

    Diese Leistungen bieten den Kindern und Jugendlichen mehr Möglichkeiten, um an den Bildungs- und Förderangeboten im schulischen, sozialen und kulturellen Bereich teilnehmen zu können. 

    Hierzu gehören: 

    • Eintägige Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen
    • Kindertagesstätten-Ausflüge
    • Schulbedarfspaket zu Beginn des Schuljahrs. Dieses umfasst ab 1. August 2019 nunmehr einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 150 Euro. 100 Euro werden zu Beginn des 1. Schulhalbjahres ausgezahlt, die restlichen 50 Euro zu Beginn des 2. Schulhalbjahres. Diese Leistungen können auch für Kinder gewährt werden, die ab August einen Schulkindergarten besuchen.
    • Kostenübernahme für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen, Kindertageseinrichtungen oder im Rahmen der Kindertagespflege, sofern eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in schulischer Verantwortung oder durch einen Koorperationsvertrag zwischen Schule und Tageseinrichtung angeboten wird. Ein Eigenanteil wird nicht mehr gefordert.
    • Ergänzende angemessene Lernförderung, soweit diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Vorrangig sind die meist kostenlosen schulischen oder schulnahen Angebote (z.B. von Fördervereinen) in Anspruch zu nehmen
    • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft ab 1. August 2019 in Höhe von bis zu 15 Euro monatlich bzw. maximal 180 Euro jährlich (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres), wahlweise einsetzbar für beispielsweise Mitgliedsbeiträge, Unterricht in künstlerischen Fächern, Teilnahme an Freizeiten und mehr. 
    Weitere Informationen

    Allgemeine Informationen finden Sie auch auf der für das Bildungspaket eingerichteten Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt.

    Bei einer Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II wenden Sie sich für die Beratung und Anstragstellung an Ihr Jobcenter vor Ort.

    Ansprechpartner

    Bundesagentur für Arbeit

    Adresse

    Hausanschrift

    Regensburger Straße 104

    90478 Nürnberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 800 45555-30(Familienkasse; gebührenfrei)

    Telefon Festnetz: +49 800 45555-20(Für Arbeitgeber; gebührenfrei)

    Telefon Festnetz: +49 800 45555-00(Für Arbeitnehmer; gebührenfrei)

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 18.07.2013 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 25.07.2022 (von: Witte, Farina Isabell)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Abteilung 500 Allgemeine soziale Hilfen und Recht

    Adresse

    Hausanschrift

    Harztorwall 25

    38300 Wolfenbüttel

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr Montag: 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05331 840

    Fax: 05331 84430

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 11.10.2017 (von: Webservice, Landkreis Wolfenbüttel)

    Technisch geändert am 14.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Wolfenbüttel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Formulare

    Die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    Anspruchsberechtigt sind junge Menschen, wenn sie, beziehungsweise ihre Familien, eine der folgenden Leistungen beziehen:

    • Bürgergeld (SGB II)
    • Wohngeld und Kinderzuschlag (§ 6b BKGG)
    • Sozialhilfe (SGB XII – Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung)
    • Asylbewerberleistungen (§§ 2 oder 3 AsylbLG)
    • Familien mit geringem Einkommen

    Wer keine der genannten Leistungen erhält, die Kosten für Bildung und Teilhabe aber nicht selbst decken kann, hat die Möglichkeit, seinen individuellen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen prüfen zu lassen. Der Leistungsanspruch gilt für Kinder und junge Menschen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bezuschusst.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Antragstellung für BuT kann formlos erfolgen.

    Fristen

    Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auch Schulen und Kindertagesstätten sollten sich mit den zuständigen Stellen in Verbindung setzen, wenn sie beim Bildungspaket mitmachen wollen.

    Lehrer und Erzieher spielen beim Bildungs- und Teilhabepaket eine wichtige Rolle: Sie kennen die Stärken und Schwächen der Schülerinnen und Schüler besonders gut und können den Eltern Tipps geben, welche Angebote für das einzelne Kind sinnvoll sind.

    Insbesondere bei der Nachhilfe sind die Schulen gefragt: Erst wenn sie bestätigen, dass eine Schülerin oder ein Schüler das Lernziel nicht erreicht, können Eltern Nachhilfe aus dem Bildungspaket beantragen.

    Hinweise für Dettum: Spezialisierung

    Wohngeld- und Kinderzuschlagsempfänger müssen für alle Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes einen gesonderten Antrag bei den zuständigen Stellen einreichen. Etwas anderes gilt für Leistungsempfänger des Jobcenters sowie die Empfänger von Sozialhilfe und Asylbewerberleistungen. Diese müssen ab 1. August 2019 nur noch gesonderte Anträge für die Lernförderung stellen, alle anderen Anträge sind künftig grundsätzlich vom Antrag auf Leistungen zum Lebensunterhalt umfasst und müssen nur noch durch geeignete Nachweise konkretisiert werden. Das Schulbedarfspaket wird hierbei weiterhin automatisch mit der monatlichen Leistungsgewährung für August (fürs 1.Halbjahr) bzw. Februar (fürs 2. Halbjahr) ausgezahlt, wenn die Kinder im schulpflichtigen Alter sind. 

    Interessierte können sich für nähere Auskünfte an ihre Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter wenden.

    Wohngeld- und Kinderzuschlagsempfänger müssen für alle Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes einen gesonderten Antrag bei den zuständigen Stellen einreichen. Etwas anderes gilt für Leistungsempfänger des Jobcenters sowie die Empfänger von Sozialhilfe und Asylbewerberleistungen. Diese müssen ab 1. August 2019 nur noch gesonderte Anträge für die Lernförderung stellen, alle anderen Anträge sind künftig grundsätzlich vom Antrag auf Leistungen zum Lebensunterhalt umfasst und müssen nur noch durch geeignete Nachweise konkretisiert werden. Das Schulbedarfspaket wird hierbei weiterhin automatisch mit der monatlichen Leistungsgewährung für August (fürs 1.Halbjahr) bzw. Februar (fürs 2. Halbjahr) ausgezahlt, wenn die Kinder im schulpflichtigen Alter sind. 

    Interessierte können sich für nähere Auskünfte an ihre Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter wenden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 02.05.2023

    Version

    Technisch erstellt am 22.07.2011 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 03.05.2024 (von: Heilmann, Dieta)

    Stichwörter

    Cook und Chill, Wanderfahrt, Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Erbringung, Schulausflüge, Bildungspaket für bedürftige Kinder, Schulbeförderung, Bücher, Klassenfahrten, Wandertag, Busfahrkarte, Schulverpflegung, Schülerzeitkarte, Frischebaukasten, Schulausflug, Schulbus, Schülerbeförderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Metainformation