Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung

    Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung

    Beschreibung

    Die Leistungen für Bildung und Teilhabe wurden eingeführt, um Kindern und Jugendlichen aus finanziell schwachen Familien die Möglichkeit zu geben, Lern- und Freizeitangebote in Anspruch nehmen zu können und ihnen so bessere Bildungs- und Entwicklungschancen zu eröffnen.

    Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst folgende Leistungen:

    1. Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
    Die Kosten für eintägige Ausflüge und mehrtägige Fahrten in Schulen und Kindertageseinrichtungen werden bei Vorliegen aller Voraussetzungen in tatsächlicher Höhe mit Ausnahme des Taschengeldes übernommen.

    2. Persönlicher Schulbedarf
    Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung (z.B. für Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien) eine Pauschale in Höhe von 195 Euro im Kalenderjahr 2024:

    • für das 1. Schulhalbjahr 130 Euro
    • für das 2. Schulhalbjahr 65 Euro

    Seit dem Jahr 2021 wird der persönliche Schulbedarf jährlich mit dem gleichen Prozentwert wie der Regelbedarf angepasst.

    3. Schulbeförderung
    Die Kosten für die Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule können kostenfrei unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden. Voraussetzung ist, dass die Beförderung zur nächsten Schule notwendig ist und die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.

    4. Lernförderung
    Lernförderung erhalten Schülerinnen und Schüler, soweit diese schulische Angebote ergänzt, geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Als Nachweis ist eine Bestätigung der Lehrerin oder des Lehrers notwendig.

    5. Mehraufwendung für Mittagessen
    Es werden für jedes leistungsberechtigte Kind die Aufwendungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Schule, in der Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege gezahlt.

    6. Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
    Bezuschusst werden Unternehmungen, die eine Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinschaft fördern - Vereinsmitgliedschaften, Schwimmkurse, Freizeiten, Musikunterricht und vieles mehr. Pro Person stehen dafür aktuell monatlich 15 Euro zur Verfügung, die auch auf verschiedene Angebote aufgeteilt oder für eine größere Aktivität angespart werden können.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt.

    Bei einer Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II wenden Sie sich für die Beratung und Anstragstellung an Ihr Jobcenter vor Ort.

    Hinweise für Northeim: Leistungen für Bildung und Teilhabe

    Berechtigte Kinder für Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets, die in Haushalten leben bei denen der/die Eziehungsberechtigten Wohngeld (Wog), Kinderzuschlag (Kizu), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Grundsicherung im Alter oder bei voller Erwerbsminderung (SGB XII) erhalten:

    Wog, oder Kizu, Buchstabe
    A - J, Frau Fix, Telefon 05551/708-144, Fax: 708 9144,
    K - M, Frau Clodius, Telefon 05551/708-314, Fax: 708 9314,
    N - Z, Frau Mackensen, Telefon 05551/708-756, Fax: 708 9756

    AsylbLG oder SGB XII,
    Bodenfelde, Hardegsen, Uslar, Nörten-Hardenberg, Frau Fix, Telefon 05551/708-144, Fax: 708 9144,
    Northeim, Dassel, Bad Gandersheim, Frau Clodius, Telefon 05551/708-314, Fax: 708 9314,
    Einbeck, K.-Lindau, Moringen und Kalefeld, Frau Mackensen, Tel.: 708756, Fax: 708 9756

    Kinder, die in Haushalten leben und Sozialgeld oder AlG II nach dem SGB II beziehen, Jobcenter im Landkreis Northeim, Scharnhorstplatz 4, 37154 Northeim:

    Endziffern BG-Nr . 01 - 23, Frau Hogreve, Telefon 05551/ 9803-125
    Endziffern BG-Nr. 24 - 46, Herr Leifeld, Telefon 05551/9803-217
    Endziffern BG-Nr. 51 - 78, Herr Lewinski, Telefon 05551/9803-205
    Endziffern BG-Nr. 47- 50, 79 - 00, Frau Hasse, Telefon 05551/9803-206


    Kinder, die in Haushalten leben ohne Bezug einer der genannten Leistungen, jedoch Anspruch haben, Herr Severitt, Telefon 05551/708-317, Fax: 7089594.

    Ansprechpartner

    Bundesagentur für Arbeit

    Adresse

    Hausanschrift

    Regensburger Straße 104

    90478 Nürnberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 800 45555-30(Familienkasse; gebührenfrei)

    Telefon Festnetz: +49 800 45555-00(Für Arbeitnehmer; gebührenfrei)

    Telefon Festnetz: +49 800 45555-20(Für Arbeitgeber; gebührenfrei)

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Formulare

    Die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    Anspruchsberechtigt sind junge Menschen, wenn sie, beziehungsweise ihre Familien, eine der folgenden Leistungen beziehen:

    • Bürgergeld (SGB II)
    • Wohngeld und Kinderzuschlag (§ 6b BKGG)
    • Sozialhilfe (SGB XII - Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung)
    • Asylbewerberleistungen (§§ 2 oder 3 AsylbLG)
    • Familien mit geringem Einkommen

    Wer keine der genannten Leistungen erhält, die Kosten für Bildung und Teilhabe aber nicht selbst decken kann, hat die Möglichkeit, seinen individuellen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen prüfen zu lassen. Der Leistungsanspruch gilt für Kinder und junge Menschen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bezuschusst.

    Verfahrensablauf

    Die Antragstellung für BuT kann formlos erfolgen.

    Fristen

    Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auch Schulen und Kindertagesstätten sollten sich mit den zuständigen Stellen in Verbindung setzen, wenn sie beim Bildungspaket mitmachen wollen.

    Lehrer und Erzieher spielen beim Bildungs- und Teilhabepaket eine wichtige Rolle: Sie kennen die Stärken und Schwächen der Schülerinnen und Schüler besonders gut und können den Eltern Tipps geben, welche Angebote für das einzelne Kind sinnvoll sind.

    Insbesondere bei der Nachhilfe sind die Schulen gefragt: Erst wenn sie bestätigen, dass eine Schülerin oder ein Schüler das Lernziel nicht erreicht, können Eltern Nachhilfe aus dem Bildungspaket beantragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 02.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 03.05.2024

    Stichwörter

    Wanderfahrt, Busfahrkarte, Frischebaukasten, Bildungspaket für bedürftige Kinder, Schülerzeitkarte, Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Erbringung, Schulbeförderung, Schulverpflegung, Schülerbeförderung, Schulausflüge, Cook und Chill, Schulbus, Klassenfahrten, Wandertag, Schulausflug, Bücher

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English