elektronischer Aufenthaltstitel Ausstellung

    Elektronischer Aufenthaltstitel Erteilung

    Beschreibung

    Die elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) werden als gesondertes Dokument im Kreditkartenformat mit elektronischen Zusatzfunktionen erteilt und ausgehändigt. Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip, auf dem biometrische Merkmale (Merkmale: Lichtbild und nach Vollendung des 6. Lebensjahres zwei Fingerabdrücke), Nebenbestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel (z.B. zur Erwerbstätigkeit) und persönliche Daten gespeichert sind. Zusätzlich erhält der Chip einen elektronischen Identitätsnachweis und die Möglichkeit, eine elektronische Signatur zu nutzen.

    Folgende Aufenthaltstitel werden im Format des elektronische Aufenthaltstitels (eAT) ausgestellt:

    • Aufenthaltserlaubnis
    • Niederlassungserlaubnis
    • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
    • Aufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWR-Staats
    • Daueraufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWR-Staats
    • Aufenthaltserlaubnis für Schweizer und ihre drittstaatsangehörigen Familienangehörigen, wenn sich diese für einen eAT entscheiden

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Ausgabe elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) und Reiseausweise

    Allgemeine Informationen

    Die Aufenthaltstitel werden in Form eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) in Kreditkartenformat mit Speicherchip erteilt. Auf dem Chip werden Ihre persönlichen und biometrischen Daten sowie die Nebenbestimmungen gespeichert.

    Der Aufenthaltstitel wird vom Ausländerbüro bei der Bundesdruckerei in Berlin bestellt, die für die Herstellung der elektronischen Aufenthaltstitel zuständig ist. Gleiches gilt für die Erteilung von Reiseausweisen für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose.

    Nachdem der elektronische Aufenthaltstitel oder der Reiseausweis hergestellt und angeliefert wurde, können Sie diesen nach Vereinbarung eines Termins im Ausländerbüro abholen. Die Herstellung von elektronischen Aufenthaltstiteln nimmt etwa vier Wochen in Anspruch. Die Herstellung von Reiseausweisen beträgt aktuell sieben Wochen. Ein Termin kann daher frühestens vier Wochen nach Erteilung des Aufenthaltstitels beziehungsweise sieben Wochen nach Beantragung des Reiseausweises vereinbart werden oder, sobald Sie den PIN- und PUK-Brief der Bundesdruckerei per Post erhalten haben.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt sowie der Region Hannover, der Landeshauptstadt Hannover und der Stadt Göttingen.

    Ansprechpartner

    Ausländerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Pferdemarkt 14

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 235-4444

    Fax: 0441 235-3181

    E-Mail: auslaenderbuero@stadt-oldenburg.de

    Weitere Informationen

    Das Ausländerbüro ist für Ausländerangelegenheiten und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten zuständig.

    Version

    Technisch geändert am 15.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Reisepass und weitere Unterlagen - je nachdem, welche Verfahren vorausgegangen sind

    Da der Einzelfall entscheidend ist, sollten die erforderlichen Unterlagen vorher bei der zuständigen Stelleangefragt werden.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Ausgabe elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) und Reiseausweise

    Zum Termin bringen Sie bitte unbedingt folgende Unterlagen mit:

    • Ihren Reisepass oder Ihren (alten) Reiseausweis
    • den alten elektronischen Aufenthaltstitel sowie die vorläufige Bescheinigung über einen bewilligten Aufenthaltstitel und, sofern vorhanden, die Bescheinigung über die Beantragung eines neuen Reiseausweises
    • Ihre alte Fiktionsbescheinigung, sofern vorhanden
    • den Brief der Bundesdruckerei mit der PIN- und PUK-Nummer für Ihren neuen elektronischen Aufenthaltstitel, sofern vorhanden
    • sofern die Ausgabe an eine bevollmächtigte Person erfolgen soll, die vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Vollmacht für die Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels, die Sie unten unter Anträge/Formulare finden

    Formulare

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Ausgabe elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) und Reiseausweise

    Verfahrensablauf

    Die Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) hat Auswirkungen auf die gesamten Abläufe bei der zuständigen Stelle. Zwischen Beantragung und Aushändigung des eAT ist auf jeden Fall mit einer Wartezeit von vier bis sechs Wochen zu rechnen, da die Karten ausschließlich bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden.

    Wegen der erforderlichen Speicherung der biometrischen Daten auf dem Chip im Karteninneren müssen künftig von antragstellenden Personen (auch von Kindern und Jugendlichen ab 6 Jahren) zwei Fingerabdrücke genommen werden. Daher ist bei der Beantragung in allen Fällen - auch bei bestehenden Bevollmächtigungen - eine persönliche Vorsprache nötig. Mit längeren Bearbeitungs- und Wartezeiten bei der zuständigen Stelle ist dabei zu rechnen.

    Die bisherigen Aufenthaltstitel, die als Etikett in die Reisedokumente eingeklebt wurden, behalten auch nach Einführung des eAT ihre Gültigkeit, längstens bis 31.08.2021. Eine Ausstellung des eAT vor dem Ablauf der gültigen Aufenthaltserlaubnis ist daher nur vorgesehen, wenn ein berechtigtes Interesse an der Neuausstellung besteht.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Ausgabe elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) und Reiseausweise

    Zur Abholung benötigen Sie unbedingt einen Termin. Ohne Termin kann Ihnen der Aufenthaltstitel oder Reiseausweis aus technischen Gründen nicht ausgehändigt werden.

    Den Termin können Sie einfach und bequem online vereinbaren. Die Online-Terminvereinbarung steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung, zeigt Ihnen automatisch die frühesten Termine und ist innerhalb weniger Minuten abgeschlossen. Sie benötigen hierfür nur Ihre persönlichen Daten und eine E-Mail-Adresse.

    Nach Absendung des Terminwunsches ist der gewünschte Termin für Sie reserviert. Ihr Termin ist jedoch erst verbindlich gebucht, sobald das Ausländerbüro Ihnen die Terminbuchung per E-Mail bestätigt hat. Sollte der gewünschte Termin nicht möglich sein, erhalten Sie eine Absage per Mail und werden gebeten, einen anderen Termin zu buchen.

    Wenn Sie nicht über eine E-Mail-Adresse verfügen, können Sie einen Termin unter der Telefonnummer 0441 235-4444 vereinbaren. Die Terminvereinbarung ist montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr möglich. Telefonisch gebuchte Termine gelten unmittelbar als verbindlich.

    Es wird empfohlen, durch Angabe entsprechender Kontaktdaten eine kurzfristige Erreichbarkeit (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) sicherzustellen, falls Termine kurzfristig abgesagt werden müssen.

    Die Abholung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels oder Reiseausweises kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Nutzen Sie hierfür bitte unbedingt nur die unten unter Anträge/Formulare abrufbare Vollmacht. Andere formlose Vollmachten können nicht anerkannt werden.

    Kinder unter 16 Jahren müssen nicht zum Termin erscheinen. Kinder zwischen 16 und 18 Jahren müssen mit zum Termin erscheinen, um über die Online-Ausweisfunktion zu entscheiden. Elektronischer Aufenthaltstitel und Reiseausweis werden bis zum Abschluss des 18. Lebensjahres nur den Erziehungsberechtigten ausgehändigt.

    Fristen

    Beantragen Sie bitte die Verlängerung eines Aufenthaltstitels mindestens 2 Monate vor Ablauf Ihres bisherigen Aufenthaltstitels.
    Bei befristeten Aufenthaltstiteln wird das Gültigkeitsdatum des Titels zur Bestimmung der Geltungsdauer genutzt.

    Geltungsdauer: 10 Jahre (Maximale Geltungsdauer für unbefristete Aufenthaltstitel. Sie ist an die Passgültigkeit gebunden.)

    Bearbeitungsdauer

    4 bis 6 Wochen (Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) wird von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt und an die zuständige Stelle versandt.)

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Ausgabe elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) und Reiseausweise

    Der Termin zur Aushändigung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) oder des Reiseausweises dauert in der Regel 15 Minuten je Person. Termine, in denen sowohl ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) als auch ein Reiseausweis ausgehändigt werden, dauern ebenfalls 15 Minuten je Person.

    Die Herstellungszeit des elektronischen Aufenthaltstitels bei der Bundesdruckerei beträgt etwa vier Wochen. Sie können direkt nach der Entscheidung über Ihren Aufenthaltstitel einen Termin vereinbaren, der jedoch wegen der Herstellungszeit erst in vier Wochen stattfinden kann, weil der Aufenthaltstitel sonst noch nicht angeliefert wurde.

    Die Herstellungszeit von Reiseausweisen bei der Bundesdruckerei beträgt aktuell etwa sieben Wochen. Sie können direkt nach der Entscheidung über Ihren Reiseausweis einen Termin vereinbaren, der jedoch wegen der Herstellungszeit erst in sieben Wochen stattfinden kann, weil der Reiseausweis sonst noch nicht angeliefert wurde.

    Für die Bestellung von Reiseausweisen gibt es kein Expressverfahren. Das Ausländerbüro kann die Herstellungszeit von Reiseausweisen nicht beeinflussen.

    Sie erhalten zusammen mit dem Bescheid über die Erteilung Ihres Aufenthaltstitels oder Reiseausweises ein Hinweisschreiben zur Abholung. Das Hinweisschreiben nennt Ihnen das frühestmögliche Datum für die Abholung Ihres Aufenthaltstitels oder Reiseausweises.

    Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen im Interesse anderer Kundinnen und Kunden zu stornieren.

    Kosten

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bis zu einem Jahr: Gebühr 100.00 EUR

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis von mehr als einem Jahr: Gebühr 110.00 EUR

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: Gebühr ab 65.00 EUR bis 80.00 EUR

    Niederlassungserlaubnis: Gebühr ab 135.00 EUR bis 250.00 EUR

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Ausgabe elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) und Reiseausweise

    Im Termin zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels oder Reiseausweises ist die zuvor im Bescheid über die Erteilung des Aufenthaltstitels beziehungsweise Reiseausweises festgesetzte Gebühr zu entrichten.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 19.07.2011

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    eAT, Ausweis, Aufenthalt, Karte, Aufenthaltskarte, Aufenthaltschipkarte, Online

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English