Elektronischer Aufenthaltstitel Erteilung
Beschreibung
Die elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) werden als gesondertes Dokument im Kreditkartenformat mit elektronischen Zusatzfunktionen erteilt und ausgehändigt. Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip, auf dem biometrische Merkmale (Merkmale: Lichtbild und nach Vollendung des 6. Lebensjahres zwei Fingerabdrücke), Nebenbestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel (z.B. zur Erwerbstätigkeit) und persönliche Daten gespeichert sind. Zusätzlich erhält der Chip einen elektronischen Identitätsnachweis und die Möglichkeit, eine elektronische Signatur zu nutzen.
Folgende Aufenthaltstitel werden im Format des elektronische Aufenthaltstitels (eAT) ausgestellt:
- Aufenthaltserlaubnis
- Niederlassungserlaubnis
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
- Aufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWR-Staats
- Daueraufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWR-Staats
- Aufenthaltserlaubnis für Schweizer und ihre drittstaatsangehörigen Familienangehörigen, wenn sich diese für einen eAT entscheiden
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt sowie der Region Hannover, der Landeshauptstadt Hannover und der Stadt Göttingen.
Ansprechpartner
FB 23 - Migration und Integration
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde sind zu folgenden Zeiten telefonisch für Sie da: Montag, Dienstag und Freitag: 09:30 -12:30 Uhr Dienstag und Donnerstag: 14 – 16 Uhr. Sie erreichen die Ausländerbehörde unter der Telefonnummer 05551/708 - und folgenden Durchwahlen: -472, -471, -209, -455, -453, -458, - 473
Kontakt
Telefon Festnetz: 05551 708-0
Fax: 05551 708-432
Kontaktperson
Frau Bethe
Zuständig für
- Sonstiges: N - Q
Fax: 05551 708432
E-Mail: sbethe@landkreis-northeim.de
Telefon Festnetz: 05551 708458
Frau Ehrsam
Zuständig für
- Sonstiges: I + S
Telefon Festnetz: 05551 708-473
Fax: 05551 708-9792
E-Mail: dehrsam@landkreis-northeim.de
Frau Filmer
Zuständig für
- Sonstiges: D - E
Fax: 05551 7089792
Telefon Festnetz: 05551 708262
E-Mail: jfilmer@landkreis-northeim.de
Frau Hennig
Zuständig für
- Sonstiges: B - C
Fax: 05551 708-0
Telefon Festnetz: 05551 708-209
E-Mail: mhennig@landkreis-northeim.de
Herr Oberstein
Zuständig für
- Sonstiges: T - X
E-Mail: joberstein@landkreis-northeim.de
Telefon Festnetz: 05551 708-471
Fax: 05551 708-432
Herr Peinemann
Zuständig für
- Sonstiges: L - M
Telefon Festnetz: 05551 708-453
E-Mail: speinemann@landkreis-northeim.de
Fax: 05551 708-9792
Herr Umlauf
Frau von Papen
erforderliche Unterlagen
- Reisepass und weitere Unterlagen - je nachdem, welche Verfahren vorausgegangen sind
Da der Einzelfall entscheidend ist, sollten die erforderlichen Unterlagen vorher bei der zuständigen Stelleangefragt werden.
Hinweise für Northeim: Elektronischer Aufenthaltstitel Erteilung
- Reisepass und weitere Unterlagen - je nachdem, welche Verfahren vorausgegangen sind
Da der Einzelfall entscheidend ist, sollten die erforderlichen Unterlagen vorher bei der zuständigen Stelle angefragt werden.
- Reisepass und weitere Unterlagen - je nachdem, welche Verfahren vorausgegangen sind
Da der Einzelfall entscheidend ist, sollten die erforderlichen Unterlagen vorher bei der zuständigen Stelle angefragt werden.
Formulare
Hinweise für Northeim: Elektronischer Aufenthaltstitel Erteilung
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels - Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels - Deutsch, Griechisch, Türkisch, Serbo-Kroatisch
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels - Deutsch, Spanisch, Portugiesisch, RussischSolicitud de permiso de residencia Requerimento de autorização de residência Заявление о выдаче разрешения на жительство
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels - Deutsch, Spanisch, Portugiesisch, RussischSolicitud de permiso de residencia Requerimento de autorização de residência
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels - Deutsch, Griechisch, Türkisch, Serbo-Kroatisch
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels - Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige
- Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige (380/2008/EG-AnpG) (eAT-Gesetz)
Hinweise für Northeim: Elektronischer Aufenthaltstitel Erteilung
Verfahrensablauf
Die Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) hat Auswirkungen auf die gesamten Abläufe bei der zuständigen Stelle. Zwischen Beantragung und Aushändigung des eAT ist auf jeden Fall mit einer Wartezeit von vier bis sechs Wochen zu rechnen, da die Karten ausschließlich bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden.
Wegen der erforderlichen Speicherung der biometrischen Daten auf dem Chip im Karteninneren müssen künftig von antragstellenden Personen (auch von Kindern und Jugendlichen ab 6 Jahren) zwei Fingerabdrücke genommen werden. Daher ist bei der Beantragung in allen Fällen - auch bei bestehenden Bevollmächtigungen - eine persönliche Vorsprache nötig. Mit längeren Bearbeitungs- und Wartezeiten bei der zuständigen Stelle ist dabei zu rechnen.
Die bisherigen Aufenthaltstitel, die als Etikett in die Reisedokumente eingeklebt wurden, behalten auch nach Einführung des eAT ihre Gültigkeit, längstens bis 31.08.2021. Eine Ausstellung des eAT vor dem Ablauf der gültigen Aufenthaltserlaubnis ist daher nur vorgesehen, wenn ein berechtigtes Interesse an der Neuausstellung besteht.
Hinweise für Northeim: Elektronischer Aufenthaltstitel Erteilung
Termine zur Antragsaufnahme und Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden. Für den Fall eventuell erforderlich werdender Terminverschiebungen sollten bei der Terminvereinbarung eine telefonische und/oder online-Erreichbarkeit angegeben werden.
Termine zur Antragsaufnahme und Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden. Für den Fall eventuell erforderlich werdender Terminverschiebungen sollten bei der Terminvereinbarung eine telefonische und/oder online-Erreichbarkeit angegeben werden.
Fristen
Beantragen Sie bitte die Verlängerung eines Aufenthaltstitels mindestens 2 Monate vor Ablauf Ihres bisherigen Aufenthaltstitels.
Bei befristeten Aufenthaltstiteln wird das Gültigkeitsdatum des Titels zur Bestimmung der Geltungsdauer genutzt.
Geltungsdauer: 10 Jahre (Maximale Geltungsdauer für unbefristete Aufenthaltstitel. Sie ist an die Passgültigkeit gebunden.)
Hinweise für Northeim: Elektronischer Aufenthaltstitel Erteilung
Beantragen Sie bitte die Verlängerung eines Aufenthaltstitels mindestens 2 Monate vor Ablauf Ihres bisherigen Aufenthaltstitels.
- Geltungsdauer: 10 Jahre
Maximale Geltungsdauer für unbefristete Aufenthaltstitel. Sie ist an die Passgültigkeit gebunden.
Beantragen Sie bitte die Verlängerung eines Aufenthaltstitels mindestens 2 Monate vor Ablauf Ihres bisherigen Aufenthaltstitels.
- Geltungsdauer: 10 Jahre
Maximale Geltungsdauer für unbefristete Aufenthaltstitel. Sie ist an die Passgültigkeit gebunden.
Bearbeitungsdauer
4 bis 6 Wochen (Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) wird von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt und an die zuständige Stelle versandt.)
Kosten
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bis zu einem Jahr: Gebühr 100.0 EUR
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis von mehr als einem Jahr: Gebühr 110.0 EUR
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: Gebühr ab 65.0 EUR bis 80.0 EUR
Niederlassungserlaubnis: Gebühr ab 135.0 EUR bis 250.0 EUR
Hinweise für Northeim: Elektronischer Aufenthaltstitel Erteilung
Die Gebühren für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis richten sich nach der jewils gültigen Aufenthaltsverordnung
Die Gebühren für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis richten sich nach der jewils gültigen Aufenthaltsverordnung
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 19.07.2011
Stichwörter
Aufenthaltskarte, Karte, Aufenthalt, Online, Ausweis, eAT, Aufenthaltschipkarte