Hundehaltung Prüfung Sachkunde des Besitzers

    Hundehaltung Prüfung Sachkunde der Besitzerin/des Besitzers

    Beschreibung

    Hundehalterinnen/Hundehalter müssen ab dem 1. Juli 2013 den Nachweis der Sachkunde (Hundeführerschein) besitzen.

    Die Sachkundeprüfung kann bei der zuständigen Stelle abgelegt werden.

    Wer nachweislich innerhalb der letzten 10 Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung mindestens zwei Jahre lang einen Hund ununterbrochen gehalten (oder für eine juristische Person betreut) hat, gilt durch Erfahrung als sachkundig.

    Ist der Hund auf den Namen einer Person zur Hundesteuer angemeldet oder lautet ein Haftplichtversicherungsvertrag auf diese Person, sind dies Indizien, die dafür sprechen, dass diese Person Halterin oder Halter des Hundes im Rechtssinne ist.

    Wenn andere Personen, z.B. im Haushalt lebende Kinder, regelmäßig mit dem Hund umgehen, diesen führen und betreuen, gelten sie nicht als Halterin oder Halter im Rechtssinne. Sofern z.B. Kinder den elterlichen Haushalt verlassen und den Hund mit sich nehmen, habe diese als Neuhalterin/Neuhalter die eigene Sachkunde durch das Ablegen einer theoretischen und praktischen Prüfung nachzuweisen.

    Darüber hinaus werden bestimmte Personengruppen als sachkundig befunden: z.B. Tierärztinnen/Tierärzte, Personen, die Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde abnehmen oder eine solche Prüfung mit einem Hund erfolgreich abgelegt haben, Tierheimbetreibende, Diensthundeführerinnen/Diensthundeführer und Behindertenbegleithundeführerinnen/Behindertenbegleithundeführer. Wenn aber ein solcher Hund auffällig wird, z.B. Beschwerden über ihn bei der zuständigen Stelle eingehen, kann die zuständige Stelle die Sachkunde auch nachträglich vorschreiben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den Personen oder Stellen, die für die Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Hundehaltern behördlich anerkannt sind. Dies können anerkannte Hundeschulen, Vereine, Tierschutzorganisationen oder Personen sein, die ebenfalls von einer Fachbehörde anerkannt wurden, z.  B. Hundetrainerinnen/Hundetrainer.

    Eine Liste mit den behördlich anerkannten Personen oder Stellen findet sich beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, sowie bei der Region Hannover.

    Ansprechpartner

    Emsbüren - Fachbereich IV - Arbeit und Soziales, Ordnungswesen, Bürgerservice und Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Magistratstraße 5

    Postfach 1152

    48488 Emsbüren

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: von 08:00 bis 12:00 Uhr  Dienstag: von 08:00 bis 12:00 Uhr  Mittwoch: von 08:00 bis 12:00 Uhr  Donnerstag: von 14:00 bis 18:00 Uhr  Freitag: von 08:00 bis 12:00 Uhr 

    Kontakt

    E-Mail: info@emsbueren.de

    Telefon Festnetz: 05903 9305-0

    Fax: 05903 9305-1155

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2017 (von: Webservice, Gemeinde Emsbüren)

    Technisch geändert am 23.08.2024 (von: Webservice, Gemeinde Emsbüren)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Emsbüren - Bereich Sicherheit und Ordnung, Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Magistratstraße 5

    Postfach 1152

    48488 Emsbüren

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: von 08:00 bis 12:00 Uhr  und 14:00 bis 16:00 Uhr  Dienstag: von 08:00 bis 12:00 Uhr  Mittwoch: von 08:00 bis 12:00 Uhr  Donnerstag: von 08:00 bis 12:00 Uhr  und 14:00 bis 18:00 Uhr  Freitag: von 08:00 bis 12:00 Uhr 

    Kontakt

    E-Mail: info@emsbueren.de

    Telefon Festnetz: 05903 9305-0

    Fax: 05903 9305-1155

    Version

    Technisch erstellt am 11.01.2023 (von: Webservice, Gemeinde Emsbüren)

    Technisch geändert am 23.08.2024 (von: Webservice, Gemeinde Emsbüren)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • ggf. Unterlagen zur Identität des Hundes

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Inhalt der Prüfung sind theoretische und praktische Kenntnisse im Umgang und in der Haltung von Hunden.

    Fristen

    Bei der Anschaffung eines Hundes nach dem 1. Juli 2013 ist vor der Aufnahme der Hundehaltung die theoretische Sachkundeprüfung abzulegen. Die praktische Sachkundeprüfung ist während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Die Gebühren werden von der zuständigen Stelle festgesetzt, die die Prüfung abnimmt.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung am 14.07.2014

    Version

    Technisch erstellt am 16.06.2011 (von: Frank Plaue)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Tierhaltung, Kampfhund, gefährlicher Hund

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)