Hundehaltung Prüfung Sachkunde des Besitzers

    Hundehaltung Prüfung Sachkunde der Besitzerin/des Besitzers

    Beschreibung

    Hundehalterinnen/Hundehalter müssen ab dem 1. Juli 2013 den Nachweis der Sachkunde (Hundeführerschein) besitzen.

    Die Sachkundeprüfung kann bei der zuständigen Stelle abgelegt werden.

    Wer nachweislich innerhalb der letzten 10 Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung mindestens zwei Jahre lang einen Hund ununterbrochen gehalten (oder für eine juristische Person betreut) hat, gilt durch Erfahrung als sachkundig.

    Ist der Hund auf den Namen einer Person zur Hundesteuer angemeldet oder lautet ein Haftplichtversicherungsvertrag auf diese Person, sind dies Indizien, die dafür sprechen, dass diese Person Halterin oder Halter des Hundes im Rechtssinne ist.

    Wenn andere Personen, z.B. im Haushalt lebende Kinder, regelmäßig mit dem Hund umgehen, diesen führen und betreuen, gelten sie nicht als Halterin oder Halter im Rechtssinne. Sofern z.B. Kinder den elterlichen Haushalt verlassen und den Hund mit sich nehmen, habe diese als Neuhalterin/Neuhalter die eigene Sachkunde durch das Ablegen einer theoretischen und praktischen Prüfung nachzuweisen.

    Darüber hinaus werden bestimmte Personengruppen als sachkundig befunden: z.B. Tierärztinnen/Tierärzte, Personen, die Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde abnehmen oder eine solche Prüfung mit einem Hund erfolgreich abgelegt haben, Tierheimbetreibende, Diensthundeführerinnen/Diensthundeführer und Behindertenbegleithundeführerinnen/Behindertenbegleithundeführer. Wenn aber ein solcher Hund auffällig wird, z.B. Beschwerden über ihn bei der zuständigen Stelle eingehen, kann die zuständige Stelle die Sachkunde auch nachträglich vorschreiben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den Personen oder Stellen, die für die Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Hundehaltern behördlich anerkannt sind. Dies können anerkannte Hundeschulen, Vereine, Tierschutzorganisationen oder Personen sein, die ebenfalls von einer Fachbehörde anerkannt wurden, z.  B. Hundetrainerinnen/Hundetrainer.

    Eine Liste mit den behördlich anerkannten Personen oder Stellen findet sich beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, sowie bei der Region Hannover.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Suderburg - Fachbereich - Organisation, Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 54

    29556 Suderburg

    Parkplätze

    • Parkplatz: Rund um das Rathaus
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Vor dem Rathaus
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Suderburg
      Linie:
      • Regionalbahn: METRONOM

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Das Erdgeschoss ist für Rollstuhlfahrer zugänglich. Hier finden Sie die Auskunft, das Einwohnermeldeamt, das Standesamt sowie die Kasse. Falls die Dienste des Bauamtes oder des Samtgemeindebürgermeisters benötigt werden, bitte in der Auskunft im Zimmer 9 melden.

    Kontakt

    Fax: 05826 980-70

    Telefon Festnetz: 05826 980-0

    E-Mail: info@suderburg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Samtgemeindekasse Suderburg

    Empfänger: Samtgemeindekasse Suderburg

    IBAN: DE49 2585 0110 0009 0100 00

    BIC: NOLADE21UEL

    Bankinstitut: Sparkasse Uelzen

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ggf. Unterlagen zur Identität des Hundes

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Inhalt der Prüfung sind theoretische und praktische Kenntnisse im Umgang und in der Haltung von Hunden.

    Fristen

    Bei der Anschaffung eines Hundes nach dem 1. Juli 2013 ist vor der Aufnahme der Hundehaltung die theoretische Sachkundeprüfung abzulegen. Die praktische Sachkundeprüfung ist während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Die Gebühren werden von der zuständigen Stelle festgesetzt, die die Prüfung abnimmt.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung am 14.07.2014

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    gefährlicher Hund, Tierhaltung, Kampfhund

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English