Hundehaltung Prüfung Sachkunde der Besitzerin/des Besitzers
Beschreibung
Hundehalterinnen/Hundehalter müssen ab dem 1. Juli 2013 den Nachweis der Sachkunde (Hundeführerschein) besitzen.
Die Sachkundeprüfung kann bei der zuständigen Stelle abgelegt werden.
Wer nachweislich innerhalb der letzten 10 Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung mindestens zwei Jahre lang einen Hund ununterbrochen gehalten (oder für eine juristische Person betreut) hat, gilt durch Erfahrung als sachkundig.
Ist der Hund auf den Namen einer Person zur Hundesteuer angemeldet oder lautet ein Haftplichtversicherungsvertrag auf diese Person, sind dies Indizien, die dafür sprechen, dass diese Person Halterin oder Halter des Hundes im Rechtssinne ist.
Wenn andere Personen, z.B. im Haushalt lebende Kinder, regelmäßig mit dem Hund umgehen, diesen führen und betreuen, gelten sie nicht als Halterin oder Halter im Rechtssinne. Sofern z.B. Kinder den elterlichen Haushalt verlassen und den Hund mit sich nehmen, habe diese als Neuhalterin/Neuhalter die eigene Sachkunde durch das Ablegen einer theoretischen und praktischen Prüfung nachzuweisen.
Darüber hinaus werden bestimmte Personengruppen als sachkundig befunden: z.B. Tierärztinnen/Tierärzte, Personen, die Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde abnehmen oder eine solche Prüfung mit einem Hund erfolgreich abgelegt haben, Tierheimbetreibende, Diensthundeführerinnen/Diensthundeführer und Behindertenbegleithundeführerinnen/Behindertenbegleithundeführer. Wenn aber ein solcher Hund auffällig wird, z.B. Beschwerden über ihn bei der zuständigen Stelle eingehen, kann die zuständige Stelle die Sachkunde auch nachträglich vorschreiben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den Personen oder Stellen, die für die Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Hundehaltern behördlich anerkannt sind. Dies können anerkannte Hundeschulen, Vereine, Tierschutzorganisationen oder Personen sein, die ebenfalls von einer Fachbehörde anerkannt wurden, z. B. Hundetrainerinnen/Hundetrainer.
Eine Liste mit den behördlich anerkannten Personen oder Stellen findet sich beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, sowie bei der Region Hannover.
Hinweise für Hanstedt: Hundehaltung Prüfung Sachkunde der Besitzerin/des Besitzers
Die Zuständigkeit liegt bei den Personen oder Stellen, die für die Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Hundehaltern behördlich anerkannt sind. Dies können anerkannte Hundeschulen, Vereine, Tierschutzorganisationen oder Personen sein, die ebenfalls von einer Fachbehörde anerkannt wurden, z. B. Hundetrainerinnen/Hundetrainer.
Eine Liste mit den behördlich anerkannten Personen oder Stellen finden Sie auf dieser Internetseite des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).
Ansprechpartner
Für Brackel wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- ggf. Unterlagen zur Identität des Hundes
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Inhalt der Prüfung sind theoretische und praktische Kenntnisse im Umgang und in der Haltung von Hunden.
Fristen
Bei der Anschaffung eines Hundes nach dem 1. Juli 2013 ist vor der Aufnahme der Hundehaltung die theoretische Sachkundeprüfung abzulegen. Die praktische Sachkundeprüfung ist während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Die Gebühren werden von der zuständigen Stelle festgesetzt, die die Prüfung abnimmt.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung am 14.07.2014
Stichwörter
Kampfhund, gefährlicher Hund, Tierhaltung