EU-Heimtierausweis Ausstellung

    Private Auslandsreisen mit Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen)

    Wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Heimtier (Hund, Katze, Frettchen) ins Ausland verreisen möchten, sind einige Anforderungen zu beachten. 

    Beschreibung

    Wer bei einer Reise ins Ausland Ihr Heimtier (Haustier) mitnehmen will oder ein im Ausland erworbenes Heimtier nach Deutschland einführen möchte, muss verschiedene Regelungen beachten.

    Für Reisen innerhalb der Europäischen Union benötigen Hunde, Katzen und Frettchen einen EU-Heimtierausweis.

    Der Heimtierausweis muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können. Das Tier muss dafür mit einem Transponder (Mikrochip) gekennzeichnet werden. Die Nummer des Transponders wird anschließend in den EU-Heimtierausweis eingetragen.

    Der EU-Heimtierausweis muss außerdem den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Tollwutimpfschutz verfügt.

    Hierbei ist zu beachten, dass die Impfung frühestens ab einem Alter von 12 Wochen durchgeführt werden kann und ein gültiger Impfschutz erst 21 Tage nach der Impfung besteht.

    Die Gültigkeitsdauer der Impfung wird vom Tierarzt in den EU-Heimtierausweis eingetragen. Die Wiederholungsimpfung muss vor Ablauf der Gültigkeitsdauer erfolgen. Erfolgt die Wiederholungsimpfung später, muss nach der Impfung wieder eine Wartezeit von 21 Tagen eingehalten werden ehe ein gültiger Tollwutimpfschutz besteht.

    Der EU-Heimtierausweis kann von hierzu ermächtigten niedergelassenen Tierärzten ausgestellt werden. Diese führen auch die Kennzeichnung des Tieres und die Tollwutimpfung durch.

    Bestimmte Mitgliedstaaten verlangen zusätzlich eine Behandlung der Tiere gegen bestimmte Parasiten. Diese Behandlung kann ebenfalls der niedergelassene Tierarzt durchführen.

    Bei der Einreise bzw. Wiedereinreise von Hunden, Katzen und Frettchen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union sind teilweise zusätzliche Anforderungen einzuhalten. Dies gilt im Hinblick auf den gültigen Tollwutimpfschutz insbesondere bei der Einreise bzw. Wiedereinreise aus sogenannten nicht gelisteten Drittländern.

    Weiterführende Informationen finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft unter folgendem Link:

    https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/haus-und-zootiere_node.html)

    Vor einer Reise ins Ausland sollte das Tier unbedingt rechtzeitig einem niedergelassenen Tierarzt vorgestellt werden, damit die eventuell erforderlichen Impfungen, Untersuchungen oder Behandlungen fristgerecht durchgeführt werden können.

    Die oben genannten Anforderungen gelten nur für den privaten Reiseverkehr mit Heimtieren ohne gewerblichen Hintergrund. Werden bei Reisen 5 oder mehr Hunde, Katzen oder Frettchen mitgeführt oder wechselt das Tier den Eigentümer gilt dies als gewerbliches Verbringen oder als gewerbliche Einfuhr. In diesem Fall sind weitere Anforderungen zu beachten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Niedergelassene, durch die kommunale Veterinärbehörde ermächtigte Tierärzte

    Ansprechpartner

    Landkreis Grafschaft Bentheim

    Adresse

    Hausanschrift

    van-Delden-Straße 1-7

    48529 Nordhorn

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05921 96-01

    Fax: 05921 96-1409

    E-Mail: info@grafschaft.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Die Kosten für den EU-Heimtierpass werden nach der gültigen Gebührenordnung für Tierärzte berechnet. Für evt. erforderliche Exportzertifizierungen werden Gebühren nach der Gebührenordnung für die Veterinärverwaltung (GOVet) berechnet.

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.06.2011

    Version

    Technisch geändert am 07.09.2023

    Stichwörter

    Heimtierausweis, Reisen mit Heimtieren, Heimtiere im privaten Reiseverkehr, Tollwutimpfung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de