Private Auslandsreisen mit Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen)
Wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Heimtier (Hund, Katze, Frettchen) ins Ausland verreisen möchten, sind einige Anforderungen zu beachten.
Beschreibung
Wer bei einer Reise ins Ausland Ihr Heimtier (Haustier) mitnehmen will oder ein im Ausland erworbenes Heimtier nach Deutschland einführen möchte, muss verschiedene Regelungen beachten.
Für Reisen innerhalb der Europäischen Union benötigen Hunde, Katzen und Frettchen einen EU-Heimtierausweis.
Der Heimtierausweis muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können. Das Tier muss dafür mit einem Transponder (Mikrochip) gekennzeichnet werden. Die Nummer des Transponders wird anschließend in den EU-Heimtierausweis eingetragen.
Der EU-Heimtierausweis muss außerdem den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Tollwutimpfschutz verfügt.
Hierbei ist zu beachten, dass die Impfung frühestens ab einem Alter von 12 Wochen durchgeführt werden kann und ein gültiger Impfschutz erst 21 Tage nach der Impfung besteht.
Die Gültigkeitsdauer der Impfung wird vom Tierarzt in den EU-Heimtierausweis eingetragen. Die Wiederholungsimpfung muss vor Ablauf der Gültigkeitsdauer erfolgen. Erfolgt die Wiederholungsimpfung später, muss nach der Impfung wieder eine Wartezeit von 21 Tagen eingehalten werden ehe ein gültiger Tollwutimpfschutz besteht.
Der EU-Heimtierausweis kann von hierzu ermächtigten niedergelassenen Tierärzten ausgestellt werden. Diese führen auch die Kennzeichnung des Tieres und die Tollwutimpfung durch.
Bestimmte Mitgliedstaaten verlangen zusätzlich eine Behandlung der Tiere gegen bestimmte Parasiten. Diese Behandlung kann ebenfalls der niedergelassene Tierarzt durchführen.
Bei der Einreise bzw. Wiedereinreise von Hunden, Katzen und Frettchen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union sind teilweise zusätzliche Anforderungen einzuhalten. Dies gilt im Hinblick auf den gültigen Tollwutimpfschutz insbesondere bei der Einreise bzw. Wiedereinreise aus sogenannten nicht gelisteten Drittländern.
Weiterführende Informationen finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft unter folgendem Link:
https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/haus-und-zootiere_node.html)
Vor einer Reise ins Ausland sollte das Tier unbedingt rechtzeitig einem niedergelassenen Tierarzt vorgestellt werden, damit die eventuell erforderlichen Impfungen, Untersuchungen oder Behandlungen fristgerecht durchgeführt werden können.
Die oben genannten Anforderungen gelten nur für den privaten Reiseverkehr mit Heimtieren ohne gewerblichen Hintergrund. Werden bei Reisen 5 oder mehr Hunde, Katzen oder Frettchen mitgeführt oder wechselt das Tier den Eigentümer gilt dies als gewerbliches Verbringen oder als gewerbliche Einfuhr. In diesem Fall sind weitere Anforderungen zu beachten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Niedergelassene, durch die kommunale Veterinärbehörde ermächtigte Tierärzte
Ansprechpartner
Landkreis Cloppenburg - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Adresse
Postanschrift
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Parkplatz am Kreishaus - Eingang Zulassungsstelle
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: E-Ladesäulen am Kreishaus
Anzahl: 2
Gebühren: ja
Parkplatz: Parkplatz am Kreishaus
Anzahl: 20
Gebühren: nein
Cloppenburg Bahnhof (1600 m Fußweg)
Regionalbahn: Nordwest Bahn Oldenburg-Osnabrück
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sprechzeiten:  Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr  und nach Vereinbarung KFZ-Zulassung Cloppenburg  Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr  Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr KFZ-Zulassung Friesoythe  Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr  Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr KFZ-Zulassung Löningen  Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr  Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr  
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Die Kosten für den EU-Heimtierpass werden nach der gültigen Gebührenordnung für Tierärzte berechnet. Für evt. erforderliche Exportzertifizierungen werden Gebühren nach der Gebührenordnung für die Veterinärverwaltung (GOVet) berechnet.
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.06.2011
Stichwörter
Reisen mit Heimtieren, Heimtierausweis, Heimtiere im privaten Reiseverkehr, Tollwutimpfung