EU-Heimtierausweis Ausstellung

    Private Auslandsreisen mit Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen)

    Wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Heimtier (Hund, Katze, Frettchen) ins Ausland verreisen möchten, sind einige Anforderungen zu beachten. 

    Beschreibung

    Wer bei einer Reise ins Ausland Ihr Heimtier (Haustier) mitnehmen will oder ein im Ausland erworbenes Heimtier nach Deutschland einführen möchte, muss verschiedene Regelungen beachten.

    Für Reisen innerhalb der Europäischen Union benötigen Hunde, Katzen und Frettchen einen EU-Heimtierausweis.

    Der Heimtierausweis muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können. Das Tier muss dafür mit einem Transponder (Mikrochip) gekennzeichnet werden. Die Nummer des Transponders wird anschließend in den EU-Heimtierausweis eingetragen.

    Der EU-Heimtierausweis muss außerdem den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Tollwutimpfschutz verfügt.

    Hierbei ist zu beachten, dass die Impfung frühestens ab einem Alter von 12 Wochen durchgeführt werden kann und ein gültiger Impfschutz erst 21 Tage nach der Impfung besteht.

    Die Gültigkeitsdauer der Impfung wird vom Tierarzt in den EU-Heimtierausweis eingetragen. Die Wiederholungsimpfung muss vor Ablauf der Gültigkeitsdauer erfolgen. Erfolgt die Wiederholungsimpfung später, muss nach der Impfung wieder eine Wartezeit von 21 Tagen eingehalten werden ehe ein gültiger Tollwutimpfschutz besteht.

    Der EU-Heimtierausweis kann von hierzu ermächtigten niedergelassenen Tierärzten ausgestellt werden. Diese führen auch die Kennzeichnung des Tieres und die Tollwutimpfung durch.

    Bestimmte Mitgliedstaaten verlangen zusätzlich eine Behandlung der Tiere gegen bestimmte Parasiten. Diese Behandlung kann ebenfalls der niedergelassene Tierarzt durchführen.

    Bei der Einreise bzw. Wiedereinreise von Hunden, Katzen und Frettchen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union sind teilweise zusätzliche Anforderungen einzuhalten. Dies gilt im Hinblick auf den gültigen Tollwutimpfschutz insbesondere bei der Einreise bzw. Wiedereinreise aus sogenannten nicht gelisteten Drittländern.

    Weiterführende Informationen finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft unter folgendem Link:

    https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/haus-und-zootiere_node.html)

    Vor einer Reise ins Ausland sollte das Tier unbedingt rechtzeitig einem niedergelassenen Tierarzt vorgestellt werden, damit die eventuell erforderlichen Impfungen, Untersuchungen oder Behandlungen fristgerecht durchgeführt werden können.

    Die oben genannten Anforderungen gelten nur für den privaten Reiseverkehr mit Heimtieren ohne gewerblichen Hintergrund. Werden bei Reisen 5 oder mehr Hunde, Katzen oder Frettchen mitgeführt oder wechselt das Tier den Eigentümer gilt dies als gewerbliches Verbringen oder als gewerbliche Einfuhr. In diesem Fall sind weitere Anforderungen zu beachten.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): EU-Heimtierausweis

    Allgemeine Informationen

    Für den internationalen Reiseverkehr mit Heimtieren und den Besuch von Tierschauen gelten wegen der Gefahr der Verbreitung von Tierseuchen und -krankheiten strenge Beschränkungen.

    So wird von manchen Drittländern ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis gefordert, in anderen ist ein Gesundheitszeugnis der Haustierärztin oder des Haustierarztes und/oder ein Impfpass/Heimtierausweis des Haustierärztin oder des Haustierarztes ausreichend.

    Sollte das Reiseziel in einem Land liegen, das ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis fordert, wendet man sich bitte an das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen.



    Allgemeine Informationen

    Für den internationalen Reiseverkehr mit Heimtieren und den Besuch von Tierschauen gelten wegen der Gefahr der Verbreitung von Tierseuchen und -krankheiten strenge Beschränkungen.

    So wird von manchen Drittländern ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis gefordert, in anderen ist ein Gesundheitszeugnis der Haustierärztin oder des Haustierarztes und/oder ein Impfpass/Heimtierausweis des Haustierärztin oder des Haustierarztes ausreichend.

    Sollte das Reiseziel in einem Land liegen, das ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis fordert, wendet man sich bitte an das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Niedergelassene, durch die kommunale Veterinärbehörde ermächtigte Tierärzte

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): EU-Heimtierausweis

    Dr. Morthorst
    Frau Tierärztin Evers
    Telefon: 0441 235-4610

    Dr. Morthorst
    Frau Tierärztin Evers
    Telefon: 0441 235-4610

    Ansprechpartner

    Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rohdenweg 65

    26135 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 235-4610

    Fax: 0441 235-4631

    E-Mail: veterinaerwesen@stadt-oldenburg.de

    Weitere Informationen

    Veterinärwesen Mit dem Begriff Veterinärwesen sind alle Aufgaben einer Veterinärbehörde gemeint, die dazu dienen, Tierseuchen zu verhüten und zu bekämpfen, Menschen vor gesundheitlichen Gefahren durch Krankheitserreger tierischen Ursprungs zu schützen, das Leben und Wohlbefinden von Tieren zu schützen beziehungsweise zu erhalten und Leiden bei Tieren zu verhüten. Verbraucherschutz Unter Verbraucherschutz versteht man die Gesamtheit aller Maßnahmen zur Überwachung von Lebensmitteln tierischer und/oder pflanzlicher Herkunft, von sogenannten Bedarfsgegenständen, kosmetischen Erzeugnissen und Tabakerzeugnissen, um den Verbraucher vor Irreführung, Übervorteilung und/oder Gefährdung von Leib und Leben zu schützen; hierzu zählt auch die Durchführung der Schlachttier-Lebenduntersuchung und der amtlichen Fleischuntersuchung bei allen geschlachteten Tieren im ortsansässigen EG-Schlachtbetrieb. Die zentrale Aufgabe des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen in der Stadt Oldenburg ist die Durchführung der amtlichen Lebensmittelüberwachung und der Schlachttier- und Fleischuntersuchung. Darüber hinaus sind die Tierseuchenbekämpfung und der Tierschutz wichtige Arbeitsbereiche des Veterinäramtes. Verbraucherlotse Bei allgemeinen Verbraucherfragen hilft der „Verbraucherlotse“, eine zentrale Anlaufstelle des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), weiter. Bürgerinnen und Bürger können sich mit vielfältigen Fragen aus dem Verbraucheralltag an die Servicestelle wenden, zum Beispiel wenn es um grundlegende Verbraucherrechte oder aktuelle Fragen zur Lebensmittelsicherheit geht. Erreichbarkeit des Verbraucherlotsen Telefon: 0228 24252627, montags bis donnerstags 8 bis 18 Uhr Fax: 0228 68457220 E-Mail: info@verbraucherlotse.de  Postanschrift: Verbraucherlotse, 53168 Bonn Internet: www.verbraucherlotse.de » Jeder Bürger kann sich mit Fragen oder gegebenenfalls Beschwerden zum Beispiel über Lebensmittel oder bei Tierschutzproblemen natürlich auch direkt an das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen wenden.

    Version

    Technisch erstellt am 24.08.2022 (von: Webservice, kreisfreie Stadt Oldenburg)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, kreisfreie Stadt Oldenburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Die Kosten für den EU-Heimtierpass werden nach der gültigen Gebührenordnung für Tierärzte berechnet. Für evt. erforderliche Exportzertifizierungen werden Gebühren nach der Gebührenordnung für die Veterinärverwaltung (GOVet) berechnet.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): EU-Heimtierausweis

    Nach Aufwand (Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens – GOVV)

    Nach Aufwand (Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens - GOVV)

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.06.2011

    Version

    Technisch erstellt am 06.06.2011 (von: Frank Plaue)

    Technisch geändert am 07.09.2023 (von: Becker, Frederick)

    Stichwörter

    Reisen mit Heimtieren, Heimtierausweis, Heimtiere im privaten Reiseverkehr, Tollwutimpfung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)