Private Auslandsreisen mit Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen)
Wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Heimtier (Hund, Katze, Frettchen) ins Ausland verreisen möchten, sind einige Anforderungen zu beachten.
Beschreibung
Wer bei einer Reise ins Ausland Ihr Heimtier (Haustier) mitnehmen will oder ein im Ausland erworbenes Heimtier nach Deutschland einführen möchte, muss verschiedene Regelungen beachten.
Für Reisen innerhalb der Europäischen Union benötigen Hunde, Katzen und Frettchen einen EU-Heimtierausweis.
Der Heimtierausweis muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können. Das Tier muss dafür mit einem Transponder (Mikrochip) gekennzeichnet werden. Die Nummer des Transponders wird anschließend in den EU-Heimtierausweis eingetragen.
Der EU-Heimtierausweis muss außerdem den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Tollwutimpfschutz verfügt.
Hierbei ist zu beachten, dass die Impfung frühestens ab einem Alter von 12 Wochen durchgeführt werden kann und ein gültiger Impfschutz erst 21 Tage nach der Impfung besteht.
Die Gültigkeitsdauer der Impfung wird vom Tierarzt in den EU-Heimtierausweis eingetragen. Die Wiederholungsimpfung muss vor Ablauf der Gültigkeitsdauer erfolgen. Erfolgt die Wiederholungsimpfung später, muss nach der Impfung wieder eine Wartezeit von 21 Tagen eingehalten werden ehe ein gültiger Tollwutimpfschutz besteht.
Der EU-Heimtierausweis kann von hierzu ermächtigten niedergelassenen Tierärzten ausgestellt werden. Diese führen auch die Kennzeichnung des Tieres und die Tollwutimpfung durch.
Bestimmte Mitgliedstaaten verlangen zusätzlich eine Behandlung der Tiere gegen bestimmte Parasiten. Diese Behandlung kann ebenfalls der niedergelassene Tierarzt durchführen.
Bei der Einreise bzw. Wiedereinreise von Hunden, Katzen und Frettchen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union sind teilweise zusätzliche Anforderungen einzuhalten. Dies gilt im Hinblick auf den gültigen Tollwutimpfschutz insbesondere bei der Einreise bzw. Wiedereinreise aus sogenannten nicht gelisteten Drittländern.
Weiterführende Informationen finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft unter folgendem Link:
https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/haus-und-zootiere_node.html)
Vor einer Reise ins Ausland sollte das Tier unbedingt rechtzeitig einem niedergelassenen Tierarzt vorgestellt werden, damit die eventuell erforderlichen Impfungen, Untersuchungen oder Behandlungen fristgerecht durchgeführt werden können.
Die oben genannten Anforderungen gelten nur für den privaten Reiseverkehr mit Heimtieren ohne gewerblichen Hintergrund. Werden bei Reisen 5 oder mehr Hunde, Katzen oder Frettchen mitgeführt oder wechselt das Tier den Eigentümer gilt dies als gewerbliches Verbringen oder als gewerbliche Einfuhr. In diesem Fall sind weitere Anforderungen zu beachten.
- Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes (für manche Länder mit Bestimmungen zum Reisen mit Heimtieren)
- Informationen zur Einfuhr von Heimtieren auf den Internetseiten der Bundeszollverwaltung
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): EU-Heimtierausweis
Für den internationalen Reiseverkehr mit Heimtieren und den Besuch von Tierschauen gelten wegen der Gefahr der Verbreitung von Tierseuchen und -krankheiten strenge Beschränkungen.
So wird von manchen Drittländern ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis gefordert, in anderen ist ein Gesundheitszeugnis der Haustierärztin oder des Haustierarztes und/oder ein Impfpass/Heimtierausweis des Haustierärztin oder des Haustierarztes ausreichend.
Sollte das Reiseziel in einem Land liegen, das ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis fordert, wendet man sich bitte an das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen.
Für den internationalen Reiseverkehr mit Heimtieren und den Besuch von Tierschauen gelten wegen der Gefahr der Verbreitung von Tierseuchen und -krankheiten strenge Beschränkungen.
So wird von manchen Drittländern ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis gefordert, in anderen ist ein Gesundheitszeugnis der Haustierärztin oder des Haustierarztes und/oder ein Impfpass/Heimtierausweis des Haustierärztin oder des Haustierarztes ausreichend.
Sollte das Reiseziel in einem Land liegen, das ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis fordert, wendet man sich bitte an das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Niedergelassene, durch die kommunale Veterinärbehörde ermächtigte Tierärzte
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): EU-Heimtierausweis
Dr. Morthorst
Frau Tierärztin Evers
Telefon: 0441 235-4610
Dr. Morthorst
Frau Tierärztin Evers
Telefon: 0441 235-4610
Ansprechpartner
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): EU-Heimtierausweis
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Die Kosten für den EU-Heimtierpass werden nach der gültigen Gebührenordnung für Tierärzte berechnet. Für evt. erforderliche Exportzertifizierungen werden Gebühren nach der Gebührenordnung für die Veterinärverwaltung (GOVet) berechnet.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): EU-Heimtierausweis
Nach Aufwand (Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens – GOVV)
Nach Aufwand (Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens - GOVV)
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.06.2011
Stichwörter
Reisen mit Heimtieren, Heimtierausweis, Heimtiere im privaten Reiseverkehr, Tollwutimpfung