Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen
Hat Ihr Kind eine seelische Behinderung oder ist davon bedroht? Ist seine Teilhabe an der Gesellschaft daher eingeschränkt? Dann kann eine Eingliederungshilfe helfen.
Beschreibung
Einige Kinder und Jugendliche können aufgrund ihrer Behinderung nicht gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilnehmen. Die Eingliederungshilfe unterstützt Kinder und junge Menschen mit Behinderungen, damit sie ein selbstbestimmtes Leben führen können. Diese Eingliederungshilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer seelischen oder einer drohenden seelischen Behinderung.
Eingliederungshilfen sind in 4 Gruppen eingeteilt:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe
Eingliederungshilfen können so aussehen:
- in ambulanter Form, außerhalb stationärer Einrichtungen, zum Beispiel eine Schulbegleitung,
- in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen,
- in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen,
- die Unterbringung in einer Vollzeitpflege (bei geeigneten Personen; nach § 35a Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII).
Eine seelische Behinderung kann zum Beispiel eine Angststörung, Depression, Psychose, Autismus, ADHS oder eine Essstörung sein.
Neben der seelischen Behinderung gibt es noch körperliche und geistige Behinderungen. Auch hierfür kann es Eingliederungshilfen geben. Hierfür können andere Stellen zuständig sein. Fragen Sie bei Ihrem Jugendamt nach, welche Stelle für Sie zuständig ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Das örtliche Jugendamt
Ansprechpartner
Landkreis Uelzen - Amt für Teilhabe
Beschreibung
Eingliederungshilfe
Von einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung betroffene bzw. bedrohte Menschen können in ihren Teilhabemöglichkeiten am Leben in der Gesellschaft eingeschränkt sein.
Für diese Menschen gibt es die Eingliederungshilfe. Sie soll es ihnen möglich machen, ihr Leben frei und nach eigenen Wünschen selbstbestimmt zu gestalten und damit die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu erreichen.
Um diese Form der Selbstbestimmung zu entwickeln bzw. zu verbessern, wurde im Dezember 2016 das Bundesteilhabegesetz (auch Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen genannt) verabschiedet.
Hier wird eine Behinderung nicht als Defizit einer Person definiert, sondern als eine gesundheitliche Beeinträchtigung im Zusammenspiel mit verschiedenen Kontextfaktoren sowie den Wünschen und Interessen des Betroffenen.
Ziel ist also gemeinsam eine personenzentrierte, individuell zugeschnittene Hilfe zu gestalten.
Mögliche Leistungen der Eingliederungshilfe
Ambulante Hilfen
- Frühförderung
- Schulbegleitung
- Hilfe zur schulischen Ausbildung für einen angemessenen Beruf; einschließlich des Besuchs einer Hochschule
- Ambulante Einzelfallhilfe
- Mobilitätshilfen
- Hilfsmittel
- Wohnungshilfen (bei behindertengerechten Umbauten der Wohnung nach Ausschöpfung der Leistungen der Krankenkasse)
- PKW-Beihilfen
Hilfen über Tag
- Integrationsplatz in Regelkrippe und -kindergarten
- Sprachheilkindergarten
- Heilpädagogischer Kindergarten
- Beschulung in Tagesbildungsstätte
- Werkstatt für Menschen mit Behinderungen
- Psychiatrische Tagesstätte
Hilfen über Tag und Nacht
- Stationäres Wohnen
- Internatsunterbringung von Schüler/innen
Was muss ich tun, um Eingliederungshilfe zu erhalten?
Sie müssen einen Antrag stellen, um Eingliederungshilfe zu erhalten.
Antragstellung/Antragsverfahren
Sie stellen einen Antrag auf Eingliederungshilfe beim Amt für Teilhabe. Der/Die zuständige Sachbearbeiter/in erhält diesen Antrag und beauftragt anschließend eine/n Arzt/Ärztin damit, eine medizinische Stellungnahme anzufertigen. Damit wird festgestellt, ob und wie Sie von einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung betroffen sind. Hierfür werden Sie von dem/der besagten Arzt/Ärztin eventuell zu einem Gespräch eingeladen. Die Ergebnisse dieser Stellungnahme bzw. des gemeinsamen Gespräches gibt er/sie dann an das Amt für Teilhabe weiter.
Wenn Sie von einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung betroffen sind, meldet sich ein/e Sozialarbeiter/in vom Amt für Teilhabe bei Ihnen. Diese/r möchte mit Ihnen dann besprechen, welche Hilfe Sie brauchen und sich wünschen. Ist das geschehen, spricht der/die Sozialarbeiter/in mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in. Danach führt der/die Sachbearbeiter/in erneut ein Gespräch mit Ihnen, um festzustellen, ob Sie mit der geplanten Hilfe zufrieden sind.
Das Verfahren, um Ihren Bedarf und Ihre Wünsche zu ermitteln, nennt sich in Niedersachsen B.E.Ni. Hierzu können Sie gerne unseren Flyer lesen. Den Flyer finden Sie hier.
Wenn Sie einverstanden sind, bekommen Sie einen Bescheid bzw. ein Kostenanerkenntnis. Darin steht, dass Sie die besprochene Hilfe bezahlt bekommen.
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1761
29507 Uelzen
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprache ist ausschließlich nach Terminvereinbarung möglich
Landkreis Uelzen - Jugendamt
Beschreibung
Das Jugendamt bietet ein umfangreiches Beratungs- und Unterstützungsangebot. Oberste Priorität hat dabei der Erhalt der Familie. Das Jugendamt ist in fünf Teams gegliedert. Sie sind zum Beispiel auch Anlaufstelle für allein Erziehende. Das Jugendamt kümmert sich unter anderem um Unterhaltsangelegenheiten oder Vaterschaftsfeststellungen. Der Einsatzbereich umfasst neben dem Allgemeinen Sozialen Dienst auch den Pflegekinderdienst, die Adoptionsvermittlung, die Eingliederungshilfe, die Trennungs- und Scheidungsberatung sowie die Jugendgerichtshilfe. Außerdem kommt der Erziehungsberatung ständig wachsende Bedeutung zu. Zum Angebot zählen darüber hinaus zahlreiche Maßnahmen zur Jugendhilfe. Die Aufgaben der Jugendhilfeplanung ist es, sich um alle Belange zu kümmern, die Kinder und Jugendliche betreffen. Das Jugendamt ermittelt zum Beispiel auch den so genannten Kindertagesstättenbedarf. Zur Aufgabenpalette des Amtes zählen außerdem die Bereiche Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Jugendschutz.
Die wichtigsten Aufgaben im Überblick:
- Unterhaltsangelegenheiten
- Vaterschaftsfeststellungen
- Allgemeiner Sozialer Dienst
- Pflegekinderdienst
- Adoptionsvermittlung
- Eingliederungshilfe
- Trennungs- und Scheidungsberatung
- Jugendgerichtshilfe
- Jugendhilfeleistungen
- Erziehungsberatung
- Jugendhilfeplanung
- Förderung und Betreuung der Jugendzentren und –treffs
- Organisation von Fortbildungen und Seminaren in der Jugendbildungsstätte Oldenstadt
- Organisation von Ferienfreizeiten
- Kurse zum Erwerb der Jugendleitercard
- Organisation des Schüleraustausches mit Frankreich
- Beantragung und Fortschreibung von Projekten
- Begleitung von Projekten
- Frühe Hilfen
Im Bürger- und Unternehmensservice sind eine Vielzahl von Verwaltungsleistungen unter Angabe von Hinweisen, Rechtsgrundlagen, Gebühren, Links etc. beschrieben. Dazu sind diverse Formulare den Verwaltungsleistungen zugeordnet:
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1761
29507 Uelzen
Öffnungszeiten
Mittwoch und Freitag 8.00 - 12.00 Uhr Montag, Dienstag, Donnerstag 8.00 - 16:00 Uhr Nach Absprache bekommen Sie einen Termin in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 7.00 und 19.00 Uhr.
Kontakt
Telefon Festnetz: 0581 82-827(Landkreis Uelzen - Jugendamt)
Fax: 0581 82-484(Fax Jugendamt)
E-Mail: info@landkreis-uelzen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Voraussetzungen
- Anspruchsberechtigt sind junge Menschen. Sie können ab dem vollendeten 15. Lebensjahr einen Antrag stellen.
- Vor dem vollendeten 15. Lebensjahr stellen ihre gesetzlichen Vertreter einen Antrag in ihrem Namen.
- Ihr Kind hat eine seelische Behinderung oder ist davon bedroht. Der Zustand dauert wahrscheinlich länger als 6 Monate.
- Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist für Ihr Kind beeinträchtigt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Nehmen Sie Kontakt zur zuständigen Stelle auf.
- In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Dies können ergänzend oder in Kombination auch eine Hilfe zur Erziehung oder Hilfen weiterer bzw. anderer Rehabilitationsträger sein.
- Eingliederungshilfen können nur gewährt werden, wenn ein geeigneter Arzt oder eine Ärztin eine seelische oder drohende seelische Behinderung bescheinigt.
- Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind. der/die Mitarbeitende des freien Trägers und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
- Ggfs. wird ergänzend ein Teilhabeplanverfahren durchgeführt.
- Sie stellen einen Antrag auf Eingliederungshilfe.
- Die zuständige Stelle beauftragt einen freien Träger der Wohlfahrtspflege mit der Ausführung der Eingliederungshilfe
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Eingliederungshilfen in ambulanter Form sind kostenfrei. Ambulant sind zum Beispiel Schulbegleitungen.
Bei teil- oder vollstationären Eingliederungshilfen in Tageseinrichtungen, bei Pflegepersonen oder in Einrichtungen über Tag und Nacht müssen Sie sich im angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, gesundheit und Gleichstellung am 27.06.2023
Stichwörter
Jugendhilfe, Jugendhilfekosten, Teilhabe, ambulante Hilfe, Pflegepersonal, Soziale Rehabilitation, Hilfen zur Erziehung