Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen
Hat Ihr Kind eine seelische Behinderung oder ist davon bedroht? Ist seine Teilhabe an der Gesellschaft daher eingeschränkt? Dann kann eine Eingliederungshilfe helfen.
Beschreibung
Einige Kinder und Jugendliche können aufgrund ihrer Behinderung nicht gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilnehmen. Die Eingliederungshilfe unterstützt Kinder und junge Menschen mit Behinderungen, damit sie ein selbstbestimmtes Leben führen können. Diese Eingliederungshilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer seelischen oder einer drohenden seelischen Behinderung.
Eingliederungshilfen sind in 4 Gruppen eingeteilt:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe
Eingliederungshilfen können so aussehen:
- in ambulanter Form, außerhalb stationärer Einrichtungen, zum Beispiel eine Schulbegleitung,
- in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen,
- in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen,
- die Unterbringung in einer Vollzeitpflege (bei geeigneten Personen; nach § 35a Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII).
Eine seelische Behinderung kann zum Beispiel eine Angststörung, Depression, Psychose, Autismus, ADHS oder eine Essstörung sein.
Neben der seelischen Behinderung gibt es noch körperliche und geistige Behinderungen. Auch hierfür kann es Eingliederungshilfen geben. Hierfür können andere Stellen zuständig sein. Fragen Sie bei Ihrem Jugendamt nach, welche Stelle für Sie zuständig ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Das örtliche Jugendamt
Zuständigkeit
Das örtliche Jugendamt
Hinweise für Harburg: Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen
Ansprechpartner sind die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter im Allgemeinen Sozialen Dienst.
Bei Eingliederungshilfen in Form einer integrativen Lerntherapie (z.B. bei Legasthenie oder Dyskalkulie) sind es andere Ansprechpersonen.
Ansprechpartner sind die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter im Allgemeinen Sozialen Dienst.
Bei Eingliederungshilfen in Form einer integrativen Lerntherapie (z.B. bei Legasthenie oder Dyskalkulie) sind es andere Ansprechpersonen.
Ansprechpartner
Jugend und Familie
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Bock
Zuständig für
- Sonstiges: Antragstellung und Antragsbearbeitung für Hilfen nach dem SGB IX (körperlich und / oder geistig behinderte Kinder und Jugendliche)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4171 693-418
E-Mail: m.bock@lkharburg.de
Frau Bröder
Zuständig für
- Sonstiges: Produktverantwortliche Inklusion und Teilhabe
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4171 693-889
E-Mail: l.broeder@Lkharburg.de
Fax: +49 4171 693-342
Herr Düllick
Zuständig für
- Sonstiges: Geschäftszimmer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4171 693-480
E-Mail: a.duellick@Lkharburg.de
Frau Glissmann
Zuständig für
- Sonstiges: Antragstellung und Antragsbearbeitung für Hilfen nach dem SGB VIII (seelisch behinderte Kinder und Jugendliche)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4171 693-491
E-Mail: k.glissmann@Lkharburg.de
Frau Görtz
Zuständig für
- Sonstiges: Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit körperlicher und / oder geistiger Behinderung
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4171 693-3557
E-Mail: M.Goertz@Lkharburg.de
Frau Hansen-Möller
Zuständig für
- Sonstiges: Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung gem. § 35 a SGB VIII
Hausanschrift
E-Mail: M.Hansen-Moeller@Lkharburg.de
Telefon Festnetz: +49 4171 693-4945
Frau Harms-Oertzen
Zuständig für
- Sonstiges: Antragstellung und Antragsbearbeitung für Hilfen nach dem SGB IX (körperlich und / oder geistig behinderte Kinder und Jugendliche)
Hausanschrift
E-Mail: t.harms-oertzen@lkharburg.de
Telefon Festnetz: +49 4171 693-877
Frau Jörgensen
Zuständig für
- Sonstiges: Antragstellung und Antragsbearbeitung für Hilfen nach dem SGB VIII (seelisch behinderte Kinder und Jugendliche)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4171 693-1550
E-Mail: M.Joergensen@Lkharburg.de
Frau Johannes
Zuständig für
- Sonstiges: Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung gem. § 35 a SGB VIII
Hausanschrift
E-Mail: jugend+familie@lkharburg.de
Telefon Festnetz: +49 4171 693-892
Frau Meyer-Trautvetter
Zuständig für
- Sonstiges: Antragstellung und Antragsbearbeitung für Hilfen nach dem SGB IX (körperlich und / oder geistig behinderte Kinder und Jugendliche)
Hausanschrift
E-Mail: m.meyer-trautvetter@lkharburg.de
Telefon Festnetz: +49 4171 693-411
Frau Krampitz
Zuständig für
- Sonstiges: Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit körperlicher und / oder geistiger Behinderung
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4171 693-663
E-Mail: j.krampitz@lkharburg.de
Frau Henningsen
Zuständig für
- Sonstiges: Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit körperlicher und / oder geistiger Behinderung
Hausanschrift
E-Mail: J.Henningsen@Lkharburg.de
Telefon Festnetz: +49 4171 693-7914
Frau Martius
Zuständig für
- Sonstiges: Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung gem. § 35 a SGB VIII
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4171 693-893
E-Mail: m.martius@Lkharburg.de
Frau Messerschmidt
Zuständig für
- Sonstiges: Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit körperlicher und / oder geistiger Behinderung
Hausanschrift
E-Mail: b.messerschmidt@lkharburg.de
Telefon Festnetz: +49 4171 693-376
Frau Schmitt
Zuständig für
- Sonstiges: Antragstellung und Antragsbearbeitung für Hilfen nach dem SGB VIII (seelisch behinderte Kinder und Jugendliche)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4171 693-783
E-Mail: s.schmitt@lkharburg.de
Frau Tomczak
Zuständig für
- Sonstiges: Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung gem. § 35 a SGB VIII
E-Mail: m.tomczak@Lkharburg.de
Telefon Festnetz: +49 4171 693-9757
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Voraussetzungen
- Anspruchsberechtigt sind junge Menschen. Sie können ab dem vollendeten 15. Lebensjahr einen Antrag stellen.
- Vor dem vollendeten 15. Lebensjahr stellen ihre gesetzlichen Vertreter einen Antrag in ihrem Namen.
- Ihr Kind hat eine seelische Behinderung oder ist davon bedroht. Der Zustand dauert wahrscheinlich länger als 6 Monate.
- Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist für Ihr Kind beeinträchtigt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Nehmen Sie Kontakt zur zuständigen Stelle auf.
- In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Dies können ergänzend oder in Kombination auch eine Hilfe zur Erziehung oder Hilfen weiterer bzw. anderer Rehabilitationsträger sein.
- Eingliederungshilfen können nur gewährt werden, wenn ein geeigneter Arzt oder eine Ärztin eine seelische oder drohende seelische Behinderung bescheinigt.
- Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind. der/die Mitarbeitende des freien Trägers und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
- Ggfs. wird ergänzend ein Teilhabeplanverfahren durchgeführt.
- Sie stellen einen Antrag auf Eingliederungshilfe.
- Die zuständige Stelle beauftragt einen freien Träger der Wohlfahrtspflege mit der Ausführung der Eingliederungshilfe
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Eingliederungshilfen in ambulanter Form sind kostenfrei. Ambulant sind zum Beispiel Schulbegleitungen.
Bei teil- oder vollstationären Eingliederungshilfen in Tageseinrichtungen, bei Pflegepersonen oder in Einrichtungen über Tag und Nacht müssen Sie sich im angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.
Weitere Informationen
Hinweise für Harburg: Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, gesundheit und Gleichstellung am 27.06.2023
Stichwörter
Teilhabe, Jugendhilfe, ambulante Hilfe, Pflegepersonal, Hilfen zur Erziehung, Jugendhilfekosten, Soziale Rehabilitation
Metainformation
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