Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung Gewährung

    Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen

    Hat Ihr Kind eine seelische Behinderung oder ist davon bedroht? Ist seine Teilhabe an der Gesellschaft daher eingeschränkt? Dann kann eine Eingliederungshilfe helfen.

    Beschreibung

    Einige Kinder und Jugendliche können aufgrund ihrer Behinderung nicht gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilnehmen. Die Eingliederungshilfe unterstützt Kinder und junge Menschen mit Behinderungen, damit sie ein selbstbestimmtes Leben führen können. Diese Eingliederungshilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer seelischen oder einer drohenden seelischen Behinderung.

    Eingliederungshilfen sind in 4 Gruppen eingeteilt:

    • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
    • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
    • Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
    • Leistungen zur Sozialen Teilhabe

    Eingliederungshilfen können so aussehen:

    • in ambulanter Form, außerhalb stationärer Einrichtungen, zum Beispiel eine Schulbegleitung,
    • in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen,
    • in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen,
    • die Unterbringung in einer Vollzeitpflege (bei geeigneten Personen; nach § 35a Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII).

    Eine seelische Behinderung kann zum Beispiel eine Angststörung, Depression, Psychose, Autismus, ADHS oder eine Essstörung sein.

    Neben der seelischen Behinderung gibt es noch körperliche und geistige Behinderungen. Auch hierfür kann es Eingliederungshilfen geben. Hierfür können andere Stellen zuständig sein. Fragen Sie bei Ihrem Jugendamt nach, welche Stelle für Sie zuständig ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Das örtliche Jugendamt

    Zuständigkeit

    Das örtliche Jugendamt

    Hinweise für Harburg: Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen

    Ansprechpartner sind die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter im Allgemeinen Sozialen Dienst.

    Bei Eingliederungshilfen in Form einer integrativen Lerntherapie (z.B. bei Legasthenie oder Dyskalkulie) sind es andere Ansprechpersonen.

    Ansprechpartner sind die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter im Allgemeinen Sozialen Dienst.

    Bei Eingliederungshilfen in Form einer integrativen Lerntherapie (z.B. bei Legasthenie oder Dyskalkulie) sind es andere Ansprechpersonen.

    Ansprechpartner

    Jugend und Familie

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßplatz 6

    21423 Winsen (Luhe)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4171 693-0

    Fax: +49 4171 693-342

    E-Mail: jugend+familie@lkharburg.de

    Kontaktperson

    • Frau Bock
      Zuständig für
      • Sonstiges: Antragstellung und Antragsbearbeitung für Hilfen nach dem SGB IX (körperlich und / oder geistig behinderte Kinder und Jugendliche)
      Hausanschrift

      Schloßplatz 6

      21423 Winsen (Luhe)

      Telefon Festnetz: +49 4171 693-418

      E-Mail: m.bock@lkharburg.de

    • Frau Bröder
      Zuständig für
      • Sonstiges: Produktverantwortliche Inklusion und Teilhabe
      Hausanschrift

      Schloßplatz 6

      21423 Winsen (Luhe)

      Telefon Festnetz: +49 4171 693-889

      E-Mail: l.broeder@Lkharburg.de

      Fax: +49 4171 693-342

    • Herr Düllick
      Zuständig für
      • Sonstiges: Geschäftszimmer
      Hausanschrift

      Schloßplatz 6

      21423 Winsen (Luhe)

      Telefon Festnetz: +49 4171 693-480

      E-Mail: a.duellick@Lkharburg.de

    • Frau Glissmann
      Zuständig für
      • Sonstiges: Antragstellung und Antragsbearbeitung für Hilfen nach dem SGB VIII (seelisch behinderte Kinder und Jugendliche)
      Hausanschrift

      Schloßplatz 6

      21423 Winsen (Luhe)

      Telefon Festnetz: +49 4171 693-491

      E-Mail: k.glissmann@Lkharburg.de

    • Frau Görtz
      Zuständig für
      • Sonstiges: Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit körperlicher und / oder geistiger Behinderung
      Hausanschrift

      Schloßplatz 6

      21423 Winsen (Luhe)

      Telefon Festnetz: +49 4171 693-3557

      E-Mail: M.Goertz@Lkharburg.de

    • Frau Hansen-Möller
      Zuständig für
      • Sonstiges: Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung gem. § 35 a SGB VIII
      Hausanschrift

      Schloßplatz 6

      21423 Winsen (Luhe)

      E-Mail: M.Hansen-Moeller@Lkharburg.de

      Telefon Festnetz: +49 4171 693-4945

    • Frau Harms-Oertzen
      Zuständig für
      • Sonstiges: Antragstellung und Antragsbearbeitung für Hilfen nach dem SGB IX (körperlich und / oder geistig behinderte Kinder und Jugendliche)
      Hausanschrift

      Schloßplatz 6

      21423 Winsen (Luhe)

      E-Mail: t.harms-oertzen@lkharburg.de

      Telefon Festnetz: +49 4171 693-877

    • Frau Jörgensen
      Zuständig für
      • Sonstiges: Antragstellung und Antragsbearbeitung für Hilfen nach dem SGB VIII (seelisch behinderte Kinder und Jugendliche)
      Hausanschrift

      Schloßplatz 6

      21423 Winsen (Luhe)

      Telefon Festnetz: +49 4171 693-1550

      E-Mail: M.Joergensen@Lkharburg.de

    • Frau Johannes
      Zuständig für
      • Sonstiges: Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung gem. § 35 a SGB VIII
      Hausanschrift

      Schloßplatz 6

      21423 Winsen (Luhe)

      E-Mail: jugend+familie@lkharburg.de

      Telefon Festnetz: +49 4171 693-892

    • Frau Meyer-Trautvetter
      Zuständig für
      • Sonstiges: Antragstellung und Antragsbearbeitung für Hilfen nach dem SGB IX (körperlich und / oder geistig behinderte Kinder und Jugendliche)
      Hausanschrift

      Schloßplatz 6

      21423 Winsen (Luhe)

      E-Mail: m.meyer-trautvetter@lkharburg.de

      Telefon Festnetz: +49 4171 693-411

    • Frau Krampitz
      Zuständig für
      • Sonstiges: Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit körperlicher und / oder geistiger Behinderung
      Hausanschrift

      Schloßplatz 6

      21423 Winsen (Luhe)

      Telefon Festnetz: +49 4171 693-663

      E-Mail: j.krampitz@lkharburg.de

    • Frau Henningsen
      Zuständig für
      • Sonstiges: Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit körperlicher und / oder geistiger Behinderung
      Hausanschrift

      Schloßplatz 6

      21423 Winsen (Luhe)

      E-Mail: J.Henningsen@Lkharburg.de

      Telefon Festnetz: +49 4171 693-7914

    • Frau Martius
      Zuständig für
      • Sonstiges: Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung gem. § 35 a SGB VIII
      Hausanschrift

      Schloßplatz 6

      21423 Winsen (Luhe)

      Telefon Festnetz: +49 4171 693-893

      E-Mail: m.martius@Lkharburg.de

    • Frau Messerschmidt
      Zuständig für
      • Sonstiges: Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit körperlicher und / oder geistiger Behinderung
      Hausanschrift

      Schloßplatz 6

      21423 Winsen (Luhe)

      E-Mail: b.messerschmidt@lkharburg.de

      Telefon Festnetz: +49 4171 693-376

    • Frau Schmitt
      Zuständig für
      • Sonstiges: Antragstellung und Antragsbearbeitung für Hilfen nach dem SGB VIII (seelisch behinderte Kinder und Jugendliche)
      Hausanschrift

      Schloßplatz 6

      21423 Winsen (Luhe)

      Telefon Festnetz: +49 4171 693-783

      E-Mail: s.schmitt@lkharburg.de

    • Frau Tomczak
      Zuständig für
      • Sonstiges: Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung gem. § 35 a SGB VIII

      E-Mail: m.tomczak@Lkharburg.de

      Telefon Festnetz: +49 4171 693-9757

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2020

    Technisch geändert am 17.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Voraussetzungen

    • Anspruchsberechtigt sind junge Menschen. Sie können ab dem vollendeten 15. Lebensjahr einen Antrag stellen.
    • Vor dem vollendeten 15. Lebensjahr stellen ihre gesetzlichen Vertreter einen Antrag in ihrem Namen.
    • Ihr Kind hat eine seelische Behinderung oder ist davon bedroht. Der Zustand dauert wahrscheinlich länger als 6 Monate.
    • Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist für Ihr Kind beeinträchtigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Nehmen Sie Kontakt zur zuständigen Stelle auf.
    • In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Dies können ergänzend oder in Kombination auch eine Hilfe zur Erziehung oder Hilfen weiterer bzw. anderer Rehabilitationsträger sein.
    • Eingliederungshilfen können nur gewährt werden, wenn ein geeigneter Arzt oder eine Ärztin eine seelische oder drohende seelische Behinderung bescheinigt.
    • Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind. der/die Mitarbeitende des freien Trägers und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
    • Ggfs. wird ergänzend ein Teilhabeplanverfahren durchgeführt.
    • Sie stellen einen Antrag auf Eingliederungshilfe. 
    • Die zuständige Stelle beauftragt einen freien Träger der Wohlfahrtspflege mit der Ausführung der Eingliederungshilfe

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Eingliederungshilfen in ambulanter Form sind kostenfrei. Ambulant sind zum Beispiel Schulbegleitungen.

    Bei teil- oder vollstationären Eingliederungshilfen in Tageseinrichtungen, bei Pflegepersonen oder in Einrichtungen über Tag und Nacht müssen Sie sich im angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, gesundheit und Gleichstellung am 27.06.2023

    Version

    Technisch erstellt am 23.05.2011

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    Teilhabe, Jugendhilfe, ambulante Hilfe, Pflegepersonal, Hilfen zur Erziehung, Jugendhilfekosten, Soziale Rehabilitation

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024