Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung Gewährung

    Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen

    Hat Ihr Kind eine seelische Behinderung oder ist davon bedroht? Ist seine Teilhabe an der Gesellschaft daher eingeschränkt? Dann kann eine Eingliederungshilfe helfen.

    Hinweise für Hildesheim: Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen

    Ist Ihr Kind psychisch krank? Ist Ihr Kind von einer seelischen Behinderung bedroht oder seelisch behindert? Ist die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft Ihres Kindes daher eineschränkt? 

    Ein Facharzt/eine Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie hat eine Diagnose gestellt. Eine seelische Behinderung kann zum Beispiel eine Angststörung, Depression, Psychose, Autismus, ADHS oder eine Essstörung sein.

    Ergänzend zur medizinischen Behandlung kann eine Maßnahme der Eingliederungshilfe durch das Jugendamt Ihrem Kind und Ihnen helfen. 

    Beschreibung

    Einige Kinder und Jugendliche können aufgrund ihrer Behinderung nicht gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilnehmen. Die Eingliederungshilfe unterstützt Kinder und junge Menschen mit Behinderungen, damit sie ein selbstbestimmtes Leben führen können. Diese Eingliederungshilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer seelischen oder einer drohenden seelischen Behinderung.

    Eingliederungshilfen sind in 4 Gruppen eingeteilt:

    • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
    • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
    • Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
    • Leistungen zur Sozialen Teilhabe

    Eingliederungshilfen können so aussehen:

    • in ambulanter Form, außerhalb stationärer Einrichtungen, zum Beispiel eine Schulbegleitung,
    • in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen,
    • in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen,
    • die Unterbringung in einer Vollzeitpflege (bei geeigneten Personen; nach § 35a Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII).

    Eine seelische Behinderung kann zum Beispiel eine Angststörung, Depression, Psychose, Autismus, ADHS oder eine Essstörung sein.

    Neben der seelischen Behinderung gibt es noch körperliche und geistige Behinderungen. Auch hierfür kann es Eingliederungshilfen geben. Hierfür können andere Stellen zuständig sein. Fragen Sie bei Ihrem Jugendamt nach, welche Stelle für Sie zuständig ist.

    Hinweise für Hildesheim: Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen

    Allgemeine Informationen

    Wenn Kinder und Jugendliche aufgrund ihrer psychischen Krankheit nicht gleichberechtigt am Leben teilnehmen können, unterstützt sie die Eingliederungshilfe des Jugendamtes, damit sie ein selbstbestimmtes Leben führen können.

    Eingliederungshilfe wird vom Jugendamt bedarfsdeckend gewährt: 

    • in ambulanter Form (zum Beispiel eine Begleitung in der Schule)
    • in Tageseinrichtungen (in Tagesstätten)
    • außerhab des Haushaltes in stationären Einrichtungen oder Pflegefamilien


    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Das örtliche Jugendamt

    Hinweise für Hildesheim: Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen

    Jugendhilfestation Stadt-Hi-Nord:

    Teamleiterin: Stefanie Feininger

    Tel: 05121 309-6321

    stefanie.feininger@landkreishildesheim.de


    Sekretariat: Frau Hatton

    Tel: 05121 309-6341

    Eva-Marie.Hatton@landkreishildesheim.de


    Jugendhilfestation Stadt-Hi-Süd:

    Teamleiterin: Jouline Wiegmann (ehemals Lohe)           

    Tel: 05121 309-6531  

    jouline.wiegmann@landkreishildesheim.de


    Sekretariat: Christine Isaiah

    Tel: 05121 309-6411

    christine.isaiah@landkreishildesheim.de

    Zuständigkeit

    Das örtliche Jugendamt

    Hinweise für Hildesheim: Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen

    Das Jugendamt des Landkreises Hildesheim.

    Ansprechpartner

    Für Hildesheim wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Hildesheim: Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes informieren Sie über die notwendigen Unterlagen. 

    Voraussetzungen

    • Anspruchsberechtigt sind junge Menschen. Sie können ab dem vollendeten 15. Lebensjahr einen Antrag stellen.
    • Vor dem vollendeten 15. Lebensjahr stellen ihre gesetzlichen Vertreter einen Antrag in ihrem Namen.
    • Ihr Kind hat eine seelische Behinderung oder ist davon bedroht. Der Zustand dauert wahrscheinlich länger als 6 Monate.
    • Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist für Ihr Kind beeinträchtigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Nehmen Sie Kontakt zur zuständigen Stelle auf.
    • In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Dies können ergänzend oder in Kombination auch eine Hilfe zur Erziehung oder Hilfen weiterer bzw. anderer Rehabilitationsträger sein.
    • Eingliederungshilfen können nur gewährt werden, wenn ein geeigneter Arzt oder eine Ärztin eine seelische oder drohende seelische Behinderung bescheinigt.
    • Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind. der/die Mitarbeitende des freien Trägers und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
    • Ggfs. wird ergänzend ein Teilhabeplanverfahren durchgeführt.
    • Sie stellen einen Antrag auf Eingliederungshilfe. 
    • Die zuständige Stelle beauftragt einen freien Träger der Wohlfahrtspflege mit der Ausführung der Eingliederungshilfe

    Hinweise für Hildesheim: Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen

    • Nehmen Sie Kontakt zu ihrem Jugendamt auf.
    • In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt.
    • Sie stellen einen Antrag auf Eingliederungshilfe. 
    • Eingliederungshilfe kann nur gewährt werden, wenn ein geeigneter Arzt oder eine Ärztin eine seelische oder drohende seelische Behinderung bescheinigt.
    • Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind. der/die Mitarbeitende des freien Trägers und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
    • Wenn verschiedene Träger beteiligt sind, wird ein Teilhabeplanverfahren durchgeführt.
    • Sie stellen einen Antrag auf Eingliederungshilfe. 
    • Die zuständige Stelle beauftragt einen freien Träger der Wohlfahrtspflege mit der Ausführung der Eingliederungshilfe.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Eingliederungshilfen in ambulanter Form sind kostenfrei. Ambulant sind zum Beispiel Schulbegleitungen.

    Bei teil- oder vollstationären Eingliederungshilfen in Tageseinrichtungen, bei Pflegepersonen oder in Einrichtungen über Tag und Nacht müssen Sie sich im angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hildesheim: Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, gesundheit und Gleichstellung am 27.06.2023

    Version

    Technisch erstellt am 23.05.2011

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    Teilhabe, Jugendhilfe, ambulante Hilfe, Pflegepersonal, Hilfen zur Erziehung, Jugendhilfekosten, Soziale Rehabilitation

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024