Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung Gewährung

    Hilfe für junge Volljährige beantragen

    Junge Erwachsene haben manchmal Schwierigkeiten, selbstständig und ohne Hilfen von Anderen zu leben. Für Menschen im Alter von 18 bis 27 Jahren gibt es die sogenannten "Hilfen für junge Volljährige" vom Jugendamt.

    Beschreibung

    Die "Hilfen für junge Volljährige" beinhalten unterschiedliche Leistungen, die für junge Erwachsene geeignet sind. Die Hilfe soll Menschen zwischen 18 und 21 helfen, ein Leben in Eigenverantwortung und selbstbestimmt zu führen. Bei der Antragstellung wird geprüft, welche Hilfen im Einzelfall sinnvoll sind.

    Wenn das 21. Lebensjahr vollendet wurde, kann es in begründeten Einzelfällen eine Fortsetzungshilfe geben.

    Das Jugendamt bietet unterschiedliche, individuelle Unterstützung an. Die Unterstützung orientiert sich dabei an:

    • Persönliche Zielen
    • Wünschen
    • Fähigkeiten
    • Ressourcen

    Ressourcen können sein: das Umfeld, Freundinnen und Freunde und die Familie.

    Pädagogische Fachkräfte begleiten den Menschen dabei, Alltagsprobleme zu bewältigen und helfen, eine Perspektive zu entwickeln. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Person bei Ihren Eltern, in einer eigenen Wohnung oder einer Wohngruppe lebt.

    Folgende Formen gibt es:

    • Erziehungsbeistandschaft – eine Person unterstützt im Alltag.
    • Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, um persönliche Krisen zu meisten und Probleme immer mehr selbst zu lösen.
    • Heimerziehung – Betreuung in einer Einrichtung außerhalb des Elternhauses
    • Betreute Wohnformen – der Weg in ein eigenständiges Leben in den eigenen 4 Wänden
    • Eingliederungshilfe für junge Volljährige mit einer (drohenden) seelischen Behinderung.

    Junge Menschen, die bereits vor ihrer Volljährigkeit Hilfe vom Jugendamt erhalten haben und diese Hilfe weiter erhalten möchten, müssen selbst einen Antrag auf Hilfen für junge Volljährige stellen. Vorher waren die Personensorgeberechtigten (Eltern oder Vormund) anspruchsberechtigt. 
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt beim örtlichen Jugendamt

    Ansprechpartner

    51.02 - Team Wirtschaftliche Jugendhilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Hildesheimer Str. 18

    30169 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 616-23310

    Fax: 0511 616-1124546

    E-Mail: wirtschaftliche.jugendhilfe@region-hannover.de

    Weitere Informationen

    Postanschrift: Haus der Region Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover

    Version

    Technisch erstellt am 26.01.2023

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Region Hannover - 51.05 - Team ASD Barsinghausen, Wennigsen, Gehrden

    Adresse

    Hausanschrift

    Gurkenstr. 3

    30890 Barsinghausen

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 17:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: JHST-Barsinghausen@region-hannover.de

    Telefon Festnetz: 0511 61626685

    Fax: 0511 616-28100

    Weitere Informationen

    Postanschrift: Haus der Region Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover

    Version

    Technisch erstellt am 26.01.2023

    Technisch geändert am 25.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    51.06 - Team ASD Burgwedel, Isernhagen, Wedemark, Uetze

    Adresse

    Hausanschrift

    Kleinburgwedeler Str. 1 A

    30938 Burgwedel

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 17:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 61627750

    Fax: 0511 616-27760

    E-Mail: JHST-Burgwedel@region-hannover.de

    Weitere Informationen

    Postanschrift: Haus der Region Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover

    Version

    Technisch erstellt am 26.01.2023

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    51.08 - Team ASD Neustadt, Wunstorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Schillerstr. 2

    31535 Neustadt am Rübenberge

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 17:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 61626701

    Fax: 0511 616-26030

    E-Mail: JHST-Neustadt@region-hannover.de

    Weitere Informationen

    Postanschrift: Haus der Region Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover

    Version

    Technisch erstellt am 26.01.2023

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    51.10 - Team ASD Springe, Pattensen

    Adresse

    Hausanschrift

    Fünfhausenstr. 6

    31832 Springe

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 17:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 61623002

    Fax: 0511 616-23101

    E-Mail: JHST-Springe@region-hannover.de

    Weitere Informationen

    Postanschrift: Haus der Region Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover

    Version

    Technisch erstellt am 26.01.2023

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Gleichstellungsbeauftragte

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    30982 Pattensen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr

    Stichwörter

    Angelegenheiten der Gleichstellungsbeauftragten, Frauenbeauftragte, Gleichstellungsbeauftragte

    Version

    Technisch erstellt am 06.08.2008

    Technisch geändert am 22.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Region Hannover - 51.09 - Team ASD Ronnenberg, Hemmingen, Seelze, Sehnde und Clearingstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Ronnenberger Str. 22

    30952 Ronnenberg

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 17:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: JHST-Ronnenberg@region-hannover.de

    Telefon Festnetz: 0511 61621129

    Fax: 0511 1123486

    Weitere Informationen

    Postanschrift: Haus der Region Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover

    Version

    Technisch erstellt am 26.01.2023

    Technisch geändert am 25.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    51.19 - Team Pflegekinder und Adoption

    Adresse

    Hausanschrift

    Hildesheimer Str. 267

    30519 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:30 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:30 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:30 - 15:30 Uhr Donnerstag: 08:30 - 15:30 Uhr Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 61622129

    Fax: 0511 61623446

    E-Mail: pflegekinder@region-hannover.de

    E-Mail: adoption@region-hannover.de

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen zum Pflegekinderdienst Weiterführende Informationen zur Adoptionsvermittlungsstelle Postanschrift: Haus der Region Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover

    Version

    Technisch erstellt am 26.01.2023

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Ausweis

    Voraussetzungen

    • Sie sind zwischen 18 und 21 Jahre alt. In begründeten Einzelfällen kann auch eine Hilfe bis 27 Jahren gewährt werden, wenn die Hilfe bereits vorher begonnen wurde.
    • Aufgrund Ihrer Persönlichkeitsentwicklung können Sie kein selbstbestimmtes, eigenverantwortliches und selbständiges Leben führen. 
    • Eine Hilfe ist geeignet und notwendig. Dies prüft das Jugendamt.  
    • Bei einer (drohenden) seelischen Behinderung benötigen Sie eine fachärztliche Stellungnahme, wenn sie eine Eingliederungshilfe für junge Volljährige beantragen möchten. Das Jugendamt kann diese mit Ihrem Einverständnis einholen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf. 
    • In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. 
    • Wenn eine Hilfe für junge Volljährige in Frage kommt, dann stellen Sie einen Antrag auf Gewährung einer Hilfe. 
    • Wenn eine Hilfe für junge Volljährige bewilligt ist, erstellen alle Beteiligte gemeinsam einen Hilfeplan. Darin wird festgelegt, wie die Hilfe in Ihrem Fall gestaltet werden soll. 

    Kosten

    Eine Hilfe für junge Volljährige in ambulanter Form ist kostenfrei. Ambulant bedeutet, wenn Sie bei Ihren Eltern oder in einer eigenen Wohnung leben.

    Bei einer Hilfe für junge Volljährige in stationärer Form müssen Sie sich im angemessenen Umfang an den Kosten beteiligen, wenn Sie ein Einkommen haben oder über Vermögen verfügen. Stationär bedeutet, dass Sie in einem Heim oder einer sonstigen betreuten Wohnform leben.

    Hinweise für Region Hannover: Hilfe für junge Volljährige beantragen

    Spezieller Hinweis:

    Die Finanzierung der Hilfe zur Erziehung erfolgt durch das Jugendamt im Fachbereich Jugend der Region Hannover. Dieses stellt die Leistungen selbst bereit oder übernimmt die mit den Trägern vereinbarten Kosten.

    Bei der Hilfe für junge Volljährige in stationärer oder teilstationärer Form werden grundsätzlich Kostenbeiträge nach § 91 SGB VIII erhoben. Über die Heranziehung entscheidet der Kostenträger im Einzelfall.

    Hinweise für Region Hannover: Hilfe für junge Volljährige

    Spezieller Hinweis:

    Die Finanzierung der Hilfe zur Erziehung erfolgt durch das Jugendamt im Fachbereich Jugend der Region Hannover. Dieses stellt die Leistungen selbst bereit oder übernimmt die mit den Trägern vereinbarten Kosten.

    Bei der Hilfe für junge Volljährige in stationärer oder teilstationärer Form werden grundsätzlich Kostenbeiträge nach § 91 SGB VIII erhoben. Über die Heranziehung entscheidet der Kostenträger im Einzelfall.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 11.02.2025

    Version

    Technisch erstellt am 23.05.2011

    Technisch geändert am 12.02.2025

    Stichwörter

    Konflikte, Junge Erwachsene, Adoleszenz, Krisen, Unterstützung, Förderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024