Hilfe für junge Volljährige
Beschreibung
Die Hilfe für junge Volljährige beinhaltet unterschiedliche Leistungen. Es handelt sich sowohl um eine eigenständige Hilfe für 18 bis 21 jährige sowie um eine Fortsetzungshilfe für über 21 Jährige und die Nachbetreuung.
Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt; in begründeten Einzelfällen soll sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden.
Die Hilfe wird gewährt, wenn sie aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen als Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und für die eigenverantwortliche Lebensführung erforderlich ist. Individuelle Situationen, in denen eine Leistung der Jugendhilfe nach § 41 SGB VIII erforderlich ist, können sich ergeben durch mangelnde Kompetenzen zur Gestaltung einer eigenverantwortlichen Lebensführung. Ursächlich hierfür können sowohl individuelle Beeinträchtigungen als auch soziale Benachteiligungen sein.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Jugendamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
51.02 - Team Wirtschaftliche Jugendhilfe
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 616-23310
Fax: 0511 616-1124546
Internet
Weitere Informationen
Region Hannover - 51.05 - Team ASD Barsinghausen, Wennigsen, Gehrden
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 17:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
51.06 - Team ASD Burgwedel, Isernhagen, Wedemark, Uetze
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 17:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
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Internet
Weitere Informationen
51.08 - Team ASD Neustadt, Wunstorf
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 17:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
51.10 - Team ASD Springe, Pattensen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 17:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
51.19 - Team Pflegekinder und Adoption
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:30 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:30 - 15:30 Uhr Donnerstag: 08:30 - 15:30 Uhr Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 61622129
Fax: 0511 61623446
E-Mail: pflegekinder@region-hannover.de
E-Mail: adoption@region-hannover.de
Weitere Informationen
Region Hannover - 51.09 - Team ASD Ronnenberg, Hemmingen, Seelze, Sehnde und Clearingstelle
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 17:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Eventuell einzureichende Unterlagen richten sich nach den Anforderungen des Einzelfalls.
Rechtsgrundlage(n)
- § 41 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)Hilfe für junge Volljährige, Nachpflege
- § 91 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)Kostenbeiträge für stationäre oder teilstationäre Behandlung junger Volljähriger
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden.
Kosten
Die Finanzierung der Hilfe zur Erziehung erfolgt durch das Jugendamt. Dieses stellt die Leistungen selbst bereit oder übernimmt die mit den Trägern vereinbarten Kosten.
Bei der Hilfe für junge Volljährige in stationärer oder teilstationärer Form werden grundsätzlich Kostenbeiträge nach § 91 SGB VIII erhoben. Über die Heranziehung der Volljährigen entscheidet der Kostenträger im Einzelfall.
Hinweise für Region Hannover: Hilfe für junge Volljährige
Spezieller Hinweis:
Die Finanzierung der Hilfe zur Erziehung erfolgt durch das Jugendamt im Fachbereich Jugend der Region Hannover. Dieses stellt die Leistungen selbst bereit oder übernimmt die mit den Trägern vereinbarten Kosten.
Bei der Hilfe für junge Volljährige in stationärer oder teilstationärer Form werden grundsätzlich Kostenbeiträge nach § 91 SGB VIII erhoben. Über die Heranziehung entscheidet der Kostenträger im Einzelfall.
Hinweise (Besonderheiten)
Anträge für Hilfe für junge Volljährige stellen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie am 10.06.2013
Stichwörter
Jugendhilfekosten, Jugendhilfe