Aufrechterhalten von Kontakten/ Umgangsrecht
Beschreibung
- Kinder und Jugendliche,
- Eltern,
- andere Umgangsberechtigte (das können in einigen Fällen beispielsweise die Großeltern sein) sowie
- Personen, in deren Obhut sich das Kind befindet (beispielsweise die Pflegeeltern)
haben Anspruch auf Beratung bei der Ausübung des Umgangsrechts. Das heißt, dass das Jugendamt diese Personen über die rechtlichen Fragen eines Umgangsrechts informieren kann und darf.
Der gleiche Personenkreis hat auch Anspruch auf Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts. Dieser Anspruch geht über eine rechtliche Beratung hinaus. Das Jugendamt kann hier beispielsweise Briefe verfassen und vermittelnde Gespräche führen. Abhängig von den Umständen des Einzelfalles kann es auch sein, dass eine solche weiterführende Hilfestellung nicht möglich ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Frage der Zuständigkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab. Das örtliche Jugendamt wird in der Regel im Einzelfall gerne bereit sein, hierzu Auskunft zu geben.
Ansprechpartner
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr Mi. 08:30 - 12:30 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr Hinweis: In begründeten Fällen sind auch Termine nach Anmeldung an der Info möglich.
Kontakt
Fax: 0491 926-1753
Telefon Festnetz: 0800 51-12345(Die Zentrale Rufnummer ist von Mo - Fr: 08:30 - 12:30 Uhr und Mo - Do 14:00 - 15:30 Uhr zu erreichen)
E-Mail: pkd@lkleer.de
E-Mail: vormundschaften@lkleer.de
E-Mail: jgh@lkleer.de
E-Mail: beistandschaften@lkleer.de
E-Mail: kijufoe@lkleer.de
E-Mail: unterhaltsstelle@lkleer.de
E-Mail: wjh@lkleer.de
E-Mail: asd@lkleer.de
E-Mail: egh@lkleer.de
E-Mail: unterhaltsvorschuss@lkleer.de
Internet
Bankverbindung
Landkreis Leer
Empfänger: Landkreis Leer
IBAN: DE79 2855 0000 0000 8033 61
BIC: BRLADE21LER
Bankinstitut: Sparkasse LeerWittmund
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Beratung und Unterstützung ist kostenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Dem Jugendamt stehen bei der Wahrnehmung seiner Aufgabe keine Mittel zur Verfügung, Umgangskontakte zwangsweise durchzusetzen. Es ist daher auf die Gesprächsbereitschaft aller Beteiligten angewiesen.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 21.12.2010
Stichwörter
Jugendhilfekosten, Sorgerecht, Vormund, Fürsorge, Jugendhilfe