Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts Beratung und Unterstützung

    Aufrechterhalten von Kontakten/ Umgangsrecht

    Beschreibung

    • Kinder und Jugendliche,
    • Eltern,
    • andere Umgangsberechtigte (das können in einigen Fällen beispielsweise die Großeltern sein) sowie
    • Personen, in deren Obhut sich das Kind befindet (beispielsweise die Pflegeeltern)  

    haben Anspruch auf Beratung bei der Ausübung des Umgangsrechts. Das heißt, dass das Jugendamt diese Personen über die rechtlichen Fragen eines Umgangsrechts informieren kann und darf.

    Der gleiche Personenkreis hat auch Anspruch auf Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts. Dieser Anspruch geht über eine rechtliche Beratung hinaus. Das Jugendamt kann hier beispielsweise Briefe verfassen und vermittelnde Gespräche führen. Abhängig von den Umständen des Einzelfalles kann es auch sein, dass eine solche weiterführende Hilfestellung nicht möglich ist.  

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Frage der Zuständigkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab. Das örtliche Jugendamt wird in der Regel im Einzelfall gerne bereit sein, hierzu Auskunft zu geben.

    Ansprechpartner

    Landkreis Uelzen - Jugendamt

    Beschreibung

    Das Jugendamt bietet ein umfangreiches Beratungs- und Unterstützungsangebot. Oberste Priorität hat dabei der Erhalt der Familie. Das Jugendamt ist in fünf Teams gegliedert. Sie sind zum Beispiel auch Anlaufstelle für allein Erziehende. Das Jugendamt kümmert sich unter anderem um Unterhaltsangelegenheiten oder Vaterschaftsfeststellungen. Der Einsatzbereich umfasst neben dem Allgemeinen Sozialen Dienst auch den Pflegekinderdienst, die Adoptionsvermittlung, die Eingliederungshilfe, die Trennungs- und Scheidungsberatung sowie die Jugendgerichtshilfe. Außerdem kommt der Erziehungsberatung ständig wachsende Bedeutung zu.  Zum Angebot zählen darüber hinaus zahlreiche Maßnahmen zur Jugendhilfe. Die Aufgaben der Jugendhilfeplanung ist es, sich um alle Belange zu kümmern, die Kinder und Jugendliche betreffen. Das Jugendamt ermittelt zum Beispiel auch den so genannten Kindertagesstättenbedarf. Zur Aufgabenpalette des Amtes zählen außerdem die Bereiche Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Jugendschutz.

    Die wichtigsten Aufgaben im Überblick:

    • Unterhaltsangelegenheiten
    • Vaterschaftsfeststellungen
    • Allgemeiner Sozialer Dienst
    • Pflegekinderdienst
    • Adoptionsvermittlung
    • Eingliederungshilfe
    • Trennungs- und Scheidungsberatung
    • Jugendgerichtshilfe
    • Jugendhilfeleistungen
    • Erziehungsberatung
    • Jugendhilfeplanung
    • Förderung und Betreuung der Jugendzentren und –treffs
    • Organisation von Fortbildungen und Seminaren in der Jugendbildungsstätte Oldenstadt
    • Organisation von Ferienfreizeiten
    • Kurse zum Erwerb der Jugendleitercard
    • Organisation des Schüleraustausches mit Frankreich
    • Beantragung und Fortschreibung von Projekten
    • Begleitung von Projekten
    • Frühe Hilfen

    Im Bürger- und Unternehmensservice sind eine Vielzahl von Verwaltungsleistungen unter Angabe von Hinweisen, Rechtsgrundlagen, Gebühren, Links etc. beschrieben. Dazu sind diverse Formulare den Verwaltungsleistungen zugeordnet:

    das Jugendamt im Bürger- und Unternehmensservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Albrecht-Thaer-Straße 101

    29525 Uelzen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1761

    29507 Uelzen

    Öffnungszeiten

    Mittwoch und Freitag 8.00 - 12.00 Uhr Montag, Dienstag, Donnerstag 8.00 - 16:00 Uhr Nach Absprache bekommen Sie einen Termin in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 7.00 und 19.00 Uhr.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0581 82-827(Landkreis Uelzen - Jugendamt)

    Fax: 0581 82-484(Fax Jugendamt)

    E-Mail: info@landkreis-uelzen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 28.10.2009 (von: Martin Theine)

    Technisch geändert am 22.08.2024 (von: Alshekh, Sameh)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Beratung und Unterstützung ist kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Dem Jugendamt stehen bei der Wahrnehmung seiner Aufgabe keine Mittel zur Verfügung, Umgangskontakte zwangsweise durchzusetzen. Es ist daher auf die Gesprächsbereitschaft aller Beteiligten angewiesen.  

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 21.12.2010

    Version

    Technisch erstellt am 21.12.2010 (von: Ingrid Schröder)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Fürsorge, Jugendhilfekosten, Jugendhilfe, Vormund, Sorgerecht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)