Aufrechterhalten von Kontakten/ Umgangsrecht
Beschreibung
- Kinder und Jugendliche,
- Eltern,
- andere Umgangsberechtigte (das können in einigen Fällen beispielsweise die Großeltern sein) sowie
- Personen, in deren Obhut sich das Kind befindet (beispielsweise die Pflegeeltern)
haben Anspruch auf Beratung bei der Ausübung des Umgangsrechts. Das heißt, dass das Jugendamt diese Personen über die rechtlichen Fragen eines Umgangsrechts informieren kann und darf.
Der gleiche Personenkreis hat auch Anspruch auf Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts. Dieser Anspruch geht über eine rechtliche Beratung hinaus. Das Jugendamt kann hier beispielsweise Briefe verfassen und vermittelnde Gespräche führen. Abhängig von den Umständen des Einzelfalles kann es auch sein, dass eine solche weiterführende Hilfestellung nicht möglich ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Frage der Zuständigkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab. Das örtliche Jugendamt wird in der Regel im Einzelfall gerne bereit sein, hierzu Auskunft zu geben.
Hinweise für Harburg: Aufrechterhalten von Kontakten/ Umgangsrecht
Ihre Ansprechpartner und deren Erreichbarkeitszeiten finden Sie über die Verknüpfung "Beratung bei Trennung und Scheidung" unten auf der Seite.
Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Beratung und Unterstützung ist kostenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Dem Jugendamt stehen bei der Wahrnehmung seiner Aufgabe keine Mittel zur Verfügung, Umgangskontakte zwangsweise durchzusetzen. Es ist daher auf die Gesprächsbereitschaft aller Beteiligten angewiesen.
Hinweise für Harburg: Aufrechterhalten von Kontakten/ Umgangsrecht
Eine Entscheidung, wie das Umgangsrecht ausgestaltet wird, kann im Streitfall das zuständige Familiengericht treffen.
Weitere Informationen
Hinweise für Harburg: Aufrechterhalten von Kontakten/ Umgangsrecht
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 21.12.2010
Stichwörter
Jugendhilfekosten, Sorgerecht, Vormund, Fürsorge, Jugendhilfe