Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts Beratung und Unterstützung

    Aufrechterhalten von Kontakten/ Umgangsrecht

    Beschreibung

    • Kinder und Jugendliche,
    • Eltern,
    • andere Umgangsberechtigte (das können in einigen Fällen beispielsweise die Großeltern sein) sowie
    • Personen, in deren Obhut sich das Kind befindet (beispielsweise die Pflegeeltern)  

    haben Anspruch auf Beratung bei der Ausübung des Umgangsrechts. Das heißt, dass das Jugendamt diese Personen über die rechtlichen Fragen eines Umgangsrechts informieren kann und darf.

    Der gleiche Personenkreis hat auch Anspruch auf Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts. Dieser Anspruch geht über eine rechtliche Beratung hinaus. Das Jugendamt kann hier beispielsweise Briefe verfassen und vermittelnde Gespräche führen. Abhängig von den Umständen des Einzelfalles kann es auch sein, dass eine solche weiterführende Hilfestellung nicht möglich ist.  

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Frage der Zuständigkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab. Das örtliche Jugendamt wird in der Regel im Einzelfall gerne bereit sein, hierzu Auskunft zu geben.

    Ansprechpartner

    Landkreis Schaumburg - Allgemeiner Sozialer Dienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Breslauer Straße 11

    31655 Stadthagen

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 14.00 - 16.00 Uhr sowie nach Vereinbarung

    Kontaktperson

    • Frau Mensching
      Zuständig für
      • Kennummer: Auenhagen, Beckedorf, Hagenburg, Heuerßen, Lauenhagen, Lindhorst, Lüdersfeld, Meerbeck, Niederwöhren, Nordsehl, Pollhagen, Sachsenhagen, Wiedensahl, Wölpinghausen
      Hausanschrift

      Schwenstraße 3

      31675 Bückeburg

      Fax: +49 5721 7035109

      Telefon Festnetz: +49 5721 7035108

      E-Mail: asd.bueckeburg@schaumburg.de

    • Frau Acikyol
      Zuständig für
      • Kennummer: Auenhagen, Beckedorf, Hagenburg, Heuerßen, Lauenhagen, Lindhorst, Lüdersfeld, Meerbeck, Niederwöhren, Nordsehl, Pollhagen, Sachsenhagen, Wiedensahl, Wölpinghausen
      Hausanschrift

      Am Krankenhaus 1

      31655 Stadthagen

      Telefon Festnetz: +49 5721 7032484

      Fax: +49 5721 7032430

      E-Mail: sd.leitung.jugendamt@schaumburg.de

    • Frau Böhm-Anke
      Zuständig für
      • Kennummer: Ahnsen, Auetal, Auhagen, Bad Eilsen, Beckendorf, Buchholz, Hagenburg, Heeßen, Heuerßen, Lauenhagen, Lindhorst, Lüdersfeld, Luhden, Meerbeck,Niedernwöhren, Nordsehl, Obernkirchen, Pollhagen, Sachsenhagen, Wiedensahl, Wölpinghausen
      Hausanschrift

      Eilsener Straße 15

      31683 Obernkirchen

      Telefon Festnetz: +49 5721 7036212

      Fax: +49 5721 7035370

      E-Mail: asd.obernkirchen@schaumburg.de

    Weitere Informationen

    asd.badnenndorf@schaumburg.de asd.lindhorst@schaumburg.de asd.stadthagen@schaumburg.de asd.obernkirchen@schaumburg.de asd.bueckeburg@schaumburg.de asd.rinteln@schaumburg.de

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Beratung und Unterstützung ist kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Dem Jugendamt stehen bei der Wahrnehmung seiner Aufgabe keine Mittel zur Verfügung, Umgangskontakte zwangsweise durchzusetzen. Es ist daher auf die Gesprächsbereitschaft aller Beteiligten angewiesen.  

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 21.12.2010

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Jugendhilfe, Fürsorge, Jugendhilfekosten, Sorgerecht, Vormund

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de