Aufrechterhalten von Kontakten/ Umgangsrecht
Beschreibung
- Kinder und Jugendliche,
- Eltern,
- andere Umgangsberechtigte (das können in einigen Fällen beispielsweise die Großeltern sein) sowie
- Personen, in deren Obhut sich das Kind befindet (beispielsweise die Pflegeeltern)
haben Anspruch auf Beratung bei der Ausübung des Umgangsrechts. Das heißt, dass das Jugendamt diese Personen über die rechtlichen Fragen eines Umgangsrechts informieren kann und darf.
Der gleiche Personenkreis hat auch Anspruch auf Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts. Dieser Anspruch geht über eine rechtliche Beratung hinaus. Das Jugendamt kann hier beispielsweise Briefe verfassen und vermittelnde Gespräche führen. Abhängig von den Umständen des Einzelfalles kann es auch sein, dass eine solche weiterführende Hilfestellung nicht möglich ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Frage der Zuständigkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab. Das örtliche Jugendamt wird in der Regel im Einzelfall gerne bereit sein, hierzu Auskunft zu geben.
Ansprechpartner
Allgemeiner Sozialer Dienst
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 14.00 - 16.00 Uhr sowie nach Vereinbarung
Kontaktperson
Frau Schlünz
Zuständig für
- Sonstiges: Ahnsen, Auetal, Bad Eilsen, Buchholz, Heeßen, Luhden, Obernkirchen
Telefon Festnetz: +49 5721 7036200
E-Mail: asd.rinteln@schaumburg.de
Fax: +49 5721 7036209
Frau Korte
Zuständig für
- Sonstiges: Ahnsen, Auetal, Bad Eilsen, Buchholz, Heeßen, Luhden, Obernkirchen
E-Mail: asd.obk.51@landkreis-schaumburg.de
Telefon Festnetz: +49 5721 7035353
Fax: +49 5721 7035370
Frau Böhm-Anke
Zuständig für
- Sonstiges: Ahnsen, Auetal, Auhagen, Bad Eilsen, Beckendorf, Buchholz, Hagenburg, Heeßen, Heuerßen, Lauenhagen, Lindhorst, Lüdersfeld, Luhden, Meerbeck,Niedernwöhren, Nordsehl, Obernkirchen, Pollhagen, Sachsenhagen, Wiedensahl, Wölpinghausen
Fax: +49 5721 7035370
E-Mail: asd.obernkirchen@schaumburg.de
Telefon Festnetz: +49 5721 7036212
Herr Wilczewski
Zuständig für
- Sonstiges: Auetal, Beckedorf, Hagenburg, Heuerßen, Lauenhagen, Lindhorst, Lüderfeld, Meerbeck, Niedernwöhren, Nordsehl, Pollhagen, Sachsenhagen, Wiedensahl, Wölpinghausen
Telefon Festnetz: +49 5721 7035502
Fax: +49 5721 7035520
E-Mail: asd.lindhorst@schaumburg.de
Buhr
Zuständig für
- Sonstiges: Ahnsen, Auetal, Bad Eilsen, Buchholz, Heeßen, Luhden, Obernkirchen
E-Mail: jugendamt.obernkirchen.51@landkreis-schaumburg.de
Telefon Festnetz: +49 5721 7035352
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Beratung und Unterstützung ist kostenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Dem Jugendamt stehen bei der Wahrnehmung seiner Aufgabe keine Mittel zur Verfügung, Umgangskontakte zwangsweise durchzusetzen. Es ist daher auf die Gesprächsbereitschaft aller Beteiligten angewiesen.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 21.12.2010
Stichwörter
Fürsorge, Jugendhilfekosten, Jugendhilfe, Vormund, Sorgerecht