Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts Beratung und Unterstützung

    Aufrechterhalten von Kontakten/ Umgangsrecht

    Beschreibung

    • Kinder und Jugendliche,
    • Eltern,
    • andere Umgangsberechtigte (das können in einigen Fällen beispielsweise die Großeltern sein) sowie
    • Personen, in deren Obhut sich das Kind befindet (beispielsweise die Pflegeeltern)  

    haben Anspruch auf Beratung bei der Ausübung des Umgangsrechts. Das heißt, dass das Jugendamt diese Personen über die rechtlichen Fragen eines Umgangsrechts informieren kann und darf.

    Der gleiche Personenkreis hat auch Anspruch auf Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts. Dieser Anspruch geht über eine rechtliche Beratung hinaus. Das Jugendamt kann hier beispielsweise Briefe verfassen und vermittelnde Gespräche führen. Abhängig von den Umständen des Einzelfalles kann es auch sein, dass eine solche weiterführende Hilfestellung nicht möglich ist.  

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Frage der Zuständigkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab. Das örtliche Jugendamt wird in der Regel im Einzelfall gerne bereit sein, hierzu Auskunft zu geben.

    Ansprechpartner

    51 - Geschäftsbereich Jugend

    Adresse

    Hausanschrift

    Batteriewall 11

    38350 Helmstedt

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 | Nachmitttags Termine nach Vereinbarung Dienstag 09:00 - 12:00 | Nachmitttags Termine nach Vereinbarung Mittwoch 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Donnerstag 09:00 - 12:00 | Nachmitttags Termine nach Vereinbarung Freitag Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5351 121-1317

    Fax: +49 5351 121-1613

    E-Mail: jugendamt@landkreis-helmstedt.de

    Weitere Informationen

    Die Kreishäuser des Landkreises Helmstedt sind für den Publikumsverkehr geöffnet, jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Ansprechpartner, damit gewährleistet ist, dass dieser ausreichend Zeit für Ihr persönliches Anliegen hat.

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Beratung und Unterstützung ist kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Dem Jugendamt stehen bei der Wahrnehmung seiner Aufgabe keine Mittel zur Verfügung, Umgangskontakte zwangsweise durchzusetzen. Es ist daher auf die Gesprächsbereitschaft aller Beteiligten angewiesen.  

    Weitere Informationen

    Hinweise für Helmstedt: Aufrechterhalten von Kontakten/ Umgangsrecht

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 21.12.2010

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Jugendhilfe, Fürsorge, Jugendhilfekosten, Sorgerecht, Vormund

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de