Angebote der Jugendsozialarbeit Unterbreitung

    Jugendsozialarbeit

    Beschreibung

    Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden.

    Bereiche der Jugendsozialarbeit sind

    • Jugendberufshilfe (z.B. in Form von Qualifizierungsangeboten, Beratung, ausbildungsbegleitende Hilfen)
    • Förderung der Integration von zugewanderten Jugendlichen (z.B. durch Internationale Jugendarbeit, Jugendmigrationsdienste)
    • Allgemeine Jugendsozialarbeit (z.B. Prävention sowie Maßnahmen gegen Gewalt und Diskriminierung)
    • sozialpädagogische Hilfen für straffällig gewordene junge Menschen
    •  (Außer)schulische Freizeit- und Bildungsangebote
    • Schul- und schülerbezogene Jugendsozialarbeit
    • Angebote des Jugendwohnens (z.B. in Form von betreuten Jugendwohngemeinschaften)

    Besondere Bedeutung hat auch die Jugendsozialarbeit an Schulen. Sie trägt durch Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung der Schüler, durch Zusammenarbeit mit Schule und Eltern sowie den Institutionen im Gemeinwesen zum Abbau von Konfliktpotenzialen bei.

    Die Förderung regional breit gestreuter Angebote und Netzwerke ist ein Ziel der Jugendsozialarbeit. Öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe auf kommunaler Ebene nehmen diese Aufgaben in ihrem Zuständigkeitsbereich wahr und werden dabei vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie dem Landesamt für Soziales, Jugend und Familie im Rahmen von Projektförderung, Beratung und Fortbildung unterstützt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt.

    • Informationen und Links zum Thema Jugendsozialarbeit erhalten Sie über das Internetangebot des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
    • Über die Arbeit und Aufgaben des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie können Sie sich auf der Webseite des Landesamtes informieren.
    • Die Förderprogramme der Jugendberufshilfe werden von der Niedersächsischen Förderbank (NBank) begleitet

    Ansprechpartner

    Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Hannover

    Adresse

    Hausanschrift

    Schiffgraben 30-32

    30175 Hannover

    Haltestellen

    • Haltestelle: Emmichplatz (Fahrtrichtung: "Bus-Depot-Süd")
      Linie:
      • Bus: Linie 134
    • Haltestelle: Hindenburgstraße (Fahrtrichtung: "Peiner Straße")
      Linie:
      • Bus: Linie 128

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Allgemein: Montag bis Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung. Sprechzeiten der Beratungsstelle für Schwerbehindertenangelegenheiten: Montag bis Donnerstag von 09:00 - 13:00 Uhr sowie freitags und vor den Feiertagen von 09:00 - 12:00 Uhr. Sprechzeiten der orthopädischen Versorgungsstelle: Montag bis Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.

    Kontakt

    Fax: 0511 89701-166

    Telefon Festnetz: 0511 89701-0

    E-Mail: PoststelleLSHannover@ls.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Grafschaft Bentheim

    Adresse

    Hausanschrift

    van-Delden-Straße 1-7

    48529 Nordhorn

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05921 96-01

    Fax: 05921 96-1409

    E-Mail: info@grafschaft.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Hinweise (Besonderheiten)

    Neben der NBank werden die Programme der Jugendberufshilfe begleitet von der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit durch Beratung und Fortbildung von Trägern und Fachkräften.

    Im Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit haben sich auf Bundesebene

    • die Arbeiterwohlfahrt (AWO),
    • die Bundesarbeitsgemeinschaften Evangelische Jugendsozialarbeit (BAG EJSA) und Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS),
    • die Bundesarbeitsgemeinschaft örtlich regionaler Träger der Jugendsozialarbeit (BAG ÖRT),
    • DER PARITÄTISCHE Gesamtverband (DER PARITÄTISCHE),
    • das Deutsche Rote Kreuz (DRK) und
    • der Internationale Bund (IB)

    zusammengeschlossen. Als gemeinsame Koordinations- und Kommunikationsplattform dient der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit der fachlichen Positionierung und Umsetzung jugendpolitischer Vorhaben. Ziel ist es, die gesellschaftliche Teilhabe von benachteiligten Jugendlichen zu verbessern.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie am 10.06.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Jugendhilfekosten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de