Angebote der Jugendsozialarbeit Unterbreitung

    Jugendsozialarbeit

    Beschreibung

    Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden.

    Bereiche der Jugendsozialarbeit sind

    • Jugendberufshilfe (z.B. in Form von Qualifizierungsangeboten, Beratung, ausbildungsbegleitende Hilfen)
    • Förderung der Integration von zugewanderten Jugendlichen (z.B. durch Internationale Jugendarbeit, Jugendmigrationsdienste)
    • Allgemeine Jugendsozialarbeit (z.B. Prävention sowie Maßnahmen gegen Gewalt und Diskriminierung)
    • sozialpädagogische Hilfen für straffällig gewordene junge Menschen
    •  (Außer)schulische Freizeit- und Bildungsangebote
    • Schul- und schülerbezogene Jugendsozialarbeit
    • Angebote des Jugendwohnens (z.B. in Form von betreuten Jugendwohngemeinschaften)

    Besondere Bedeutung hat auch die Jugendsozialarbeit an Schulen. Sie trägt durch Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung der Schüler, durch Zusammenarbeit mit Schule und Eltern sowie den Institutionen im Gemeinwesen zum Abbau von Konfliktpotenzialen bei.

    Die Förderung regional breit gestreuter Angebote und Netzwerke ist ein Ziel der Jugendsozialarbeit. Öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe auf kommunaler Ebene nehmen diese Aufgaben in ihrem Zuständigkeitsbereich wahr und werden dabei vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie dem Landesamt für Soziales, Jugend und Familie im Rahmen von Projektförderung, Beratung und Fortbildung unterstützt.

    Hinweise für Bad Zwischenahn: Spezialisierung

    Der Allgemeine Sozialdienst (ASD) ist ein zentraler Dienst im Jugendamt der Kreisverwaltung. Hier ist die Anlaufstelle für alle Fragen der Jugendhilfe. Die Aufgaben der dort tätigen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sind komplex und reichen von der kurzen Beratung bis hin zu konkreten Hilfestellungen im erzieherischen Kontext, soweit Kinder oder Jugendliche betroffen sind.

    Die Aufgaben des Allgemeinen Sozialdienstes sind insbesondere

    • formlose Betreuung und Beratung
    • Einleitung von Hilfen zur Erziehung
    • Hilfen für junge Volljährige
    • Hilfen für Familien sowie für alleinerziehende Mütter beziehungsweise Väter und ihre Kinder in besonderen Lebenssituationen
    • Betreuung und Versorgung von Kindern in Notsituationen
    • Hilfen für Jugendliche, Familien und Einzelpersonen in besonderen Konfliktsituationen (Krisenintervention)
    • Überprüfung des Kindeswohls und gegebenenfalls Einleitung von Schutzmaßnahmen
    • Mitwirkung und Unterstützung in Verfahren vor den Vormundschafts- und den Familiengerichten
    • Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen

    Zur besseren Verdeutlichung der Aufgaben finden Sie hier ein Schaubild.

    Hier finden Sie anhand der örtlichen Zuordnung Ihren Kontakt im Allgemeinen Sozialdienst

    Der Allgemeine Sozialdienst (ASD) ist ein zentraler Dienst im Jugendamt der Kreisverwaltung. Hier ist die Anlaufstelle für alle Fragen der Jugendhilfe. Die Aufgaben der dort tätigen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sind komplex und reichen von der kurzen Beratung bis hin zu konkreten Hilfestellungen im erzieherischen Kontext, soweit Kinder oder Jugendliche betroffen sind.

    Die Aufgaben des Allgemeinen Sozialdienstes sind insbesondere

    • formlose Betreuung und Beratung
    • Einleitung von Hilfen zur Erziehung
    • Hilfen für junge Volljährige
    • Hilfen für Familien sowie für alleinerziehende Mütter beziehungsweise Väter und ihre Kinder in besonderen Lebenssituationen
    • Betreuung und Versorgung von Kindern in Notsituationen
    • Hilfen für Jugendliche, Familien und Einzelpersonen in besonderen Konfliktsituationen (Krisenintervention)
    • Überprüfung des Kindeswohls und gegebenenfalls Einleitung von Schutzmaßnahmen
    • Mitwirkung und Unterstützung in Verfahren vor den Vormundschafts- und den Familiengerichten
    • Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen

    Zur besseren Verdeutlichung der Aufgaben finden Sie hier ein Schaubild.

    Hier finden Sie anhand der örtlichen Zuordnung Ihren Kontakt im Allgemeinen Sozialdienst

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt.

    • Informationen und Links zum Thema Jugendsozialarbeit erhalten Sie über das Internetangebot des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
    • Über die Arbeit und Aufgaben des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie können Sie sich auf der Webseite des Landesamtes informieren.
    • Die Förderprogramme der Jugendberufshilfe werden von der Niedersächsischen Förderbank (NBank) begleitet

    Ansprechpartner

    Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Hannover

    Adresse

    Hausanschrift

    Schiffgraben 30-32

    30175 Hannover

    Emmichplatz (Fahrtrichtung: "Bus-Depot-Süd")

    Bus: Linie 134


    Hindenburgstraße (Fahrtrichtung: "Peiner Straße")

    Bus: Linie 128

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Allgemein: Montag bis Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung. Sprechzeiten der Beratungsstelle für Schwerbehindertenangelegenheiten: Montag bis Donnerstag von 09:00 - 13:00 Uhr sowie freitags und vor den Feiertagen von 09:00 - 12:00 Uhr. Sprechzeiten der orthopädischen Versorgungsstelle: Montag bis Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 89701-0

    Fax: 0511 89701-166

    E-Mail: PoststelleLSHannover@ls.niedersachsen.de

    Version

    Technisch erstellt am 13.09.2007 (von: Kai Haßelmeyer)

    Technisch geändert am 03.03.2022 (von: Mura, Thomas)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Neben der NBank werden die Programme der Jugendberufshilfe begleitet von der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit durch Beratung und Fortbildung von Trägern und Fachkräften.

    Im Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit haben sich auf Bundesebene

    • die Arbeiterwohlfahrt (AWO),
    • die Bundesarbeitsgemeinschaften Evangelische Jugendsozialarbeit (BAG EJSA) und Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS),
    • die Bundesarbeitsgemeinschaft örtlich regionaler Träger der Jugendsozialarbeit (BAG ÖRT),
    • DER PARITÄTISCHE Gesamtverband (DER PARITÄTISCHE),
    • das Deutsche Rote Kreuz (DRK) und
    • der Internationale Bund (IB)

    zusammengeschlossen. Als gemeinsame Koordinations- und Kommunikationsplattform dient der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit der fachlichen Positionierung und Umsetzung jugendpolitischer Vorhaben. Ziel ist es, die gesellschaftliche Teilhabe von benachteiligten Jugendlichen zu verbessern.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie am 10.06.2013

    Version

    Technisch erstellt am 21.12.2010 (von: Ingrid Schröder)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Jugendhilfekosten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)