Jugendsozialarbeit
Beschreibung
Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden.
Bereiche der Jugendsozialarbeit sind
- Jugendberufshilfe (z.B. in Form von Qualifizierungsangeboten, Beratung, ausbildungsbegleitende Hilfen)
- Förderung der Integration von zugewanderten Jugendlichen (z.B. durch Internationale Jugendarbeit, Jugendmigrationsdienste)
- Allgemeine Jugendsozialarbeit (z.B. Prävention sowie Maßnahmen gegen Gewalt und Diskriminierung)
- sozialpädagogische Hilfen für straffällig gewordene junge Menschen
- (Außer)schulische Freizeit- und Bildungsangebote
- Schul- und schülerbezogene Jugendsozialarbeit
- Angebote des Jugendwohnens (z.B. in Form von betreuten Jugendwohngemeinschaften)
Besondere Bedeutung hat auch die Jugendsozialarbeit an Schulen. Sie trägt durch Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung der Schüler, durch Zusammenarbeit mit Schule und Eltern sowie den Institutionen im Gemeinwesen zum Abbau von Konfliktpotenzialen bei.
Die Förderung regional breit gestreuter Angebote und Netzwerke ist ein Ziel der Jugendsozialarbeit. Öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe auf kommunaler Ebene nehmen diese Aufgaben in ihrem Zuständigkeitsbereich wahr und werden dabei vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie dem Landesamt für Soziales, Jugend und Familie im Rahmen von Projektförderung, Beratung und Fortbildung unterstützt.
Hinweise für Schaumburg: Jugendsozialarbeit
Die Jugendarbeit und die Jugendsozialarbeit stellen einen eigenständigen Teil der Jugendhilfe dar. Wahrgenommen werden Erziehungs- und Bildungsaufgaben nach § 11 des Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe sowie durch sozialpädagogische Hilfen gemäß § 14 SGB VII die Förderung von schulischer und beruflicher Ausbildung. Im Rahmen dessen setzt sich Jugendsozialarbeit für die Anliegen und Interessen junger Menschen in der Öffentlichkeit ein. Jugendarbeit soll jungen Menschen ihre Mitverantwortung in der Gesellschaft verdeutlichen, sie zu mehr Selbstbestimmung befähigen und ihnen soziales Engagement näher bringen. Unterschiedlichste Aufgaben in diversen Arbeitsfeldern prägen die vorrangig lebensweltorientierte Arbeit in diesen Bereichen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Kreisjugendpflege bieten fachliche Unterstützung, kollegiale Beratung, sachkundige Vermittlung sowie praktische Kooperatioen im Rahmen einer umfangreichen Angebotspaltte an. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf um sich Rat und Unterstützung zu holen.
Die Jugendarbeit und die Jugendsozialarbeit stellen einen eigenständigen Teil der Jugendhilfe dar. Wahrgenommen werden Erziehungs- und Bildungsaufgaben nach § 11 des Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe sowie durch sozialpädagogische Hilfen gemäß § 14 SGB VII die Förderung von schulischer und beruflicher Ausbildung. Im Rahmen dessen setzt sich Jugendsozialarbeit für die Anliegen und Interessen junger Menschen in der Öffentlichkeit ein. Jugendarbeit soll jungen Menschen ihre Mitverantwortung in der Gesellschaft verdeutlichen, sie zu mehr Selbstbestimmung befähigen und ihnen soziales Engagement näher bringen. Unterschiedlichste Aufgaben in diversen Arbeitsfeldern prägen die vorrangig lebensweltorientierte Arbeit in diesen Bereichen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Kreisjugendpflege bieten fachliche Unterstützung, kollegiale Beratung, sachkundige Vermittlung sowie praktische Kooperatioen im Rahmen einer umfangreichen Angebotspaltte an. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf um sich Rat und Unterstützung zu holen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt.
- Informationen und Links zum Thema Jugendsozialarbeit erhalten Sie über das Internetangebot des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
- Über die Arbeit und Aufgaben des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie können Sie sich auf der Webseite des Landesamtes informieren.
- Die Förderprogramme der Jugendberufshilfe werden von der Niedersächsischen Förderbank (NBank) begleitet
Ansprechpartner
Jugendhilfe / Jugendschutz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Freitag 08.30 - 12.30 Uhr Vereinbaren Sie darüber hinaus auch gerne einen individuellen Termin außerhalb der allgemeinen Sprechzeiten.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Woitke
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Hannover
Adresse
Hausanschrift
Emmichplatz (Fahrtrichtung: "Bus-Depot-Süd")
Bus: Linie 134
Hindenburgstraße (Fahrtrichtung: "Peiner Straße")
Bus: Linie 128
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Allgemein: Montag bis Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung. Sprechzeiten der Beratungsstelle für Schwerbehindertenangelegenheiten: Montag bis Donnerstag von 09:00 - 13:00 Uhr sowie freitags und vor den Feiertagen von 09:00 - 12:00 Uhr. Sprechzeiten der orthopädischen Versorgungsstelle: Montag bis Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Neben der NBank werden die Programme der Jugendberufshilfe begleitet von der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit durch Beratung und Fortbildung von Trägern und Fachkräften.
Im Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit haben sich auf Bundesebene
- die Arbeiterwohlfahrt (AWO),
- die Bundesarbeitsgemeinschaften Evangelische Jugendsozialarbeit (BAG EJSA) und Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS),
- die Bundesarbeitsgemeinschaft örtlich regionaler Träger der Jugendsozialarbeit (BAG ÖRT),
- DER PARITÄTISCHE Gesamtverband (DER PARITÄTISCHE),
- das Deutsche Rote Kreuz (DRK) und
- der Internationale Bund (IB)
zusammengeschlossen. Als gemeinsame Koordinations- und Kommunikationsplattform dient der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit der fachlichen Positionierung und Umsetzung jugendpolitischer Vorhaben. Ziel ist es, die gesellschaftliche Teilhabe von benachteiligten Jugendlichen zu verbessern.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie am 10.06.2013
Stichwörter
Jugendhilfekosten