Schutzgebiet Erklärung

    Naturschutzgebiet: Festsetzung

    Beschreibung

    Das Naturschutzgebiet stellt eine Form des gebietsbezogenen Flächenschutzes dar und ist das älteste und bekannteste Instrument des Naturschutzes.

    Als Naturschutzgebiet können Gebiete ausgewiesen werden, die für die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Tier- und Pflanzenwelt sowie von deren Lebensräumen oder Lebensgemeinschaften von Bedeutung sind. Naturschutzgebiete können auch festgesetzt werden, wenn Gebiete aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit schützenswert sind.

    Naturschutzgebiete werden durch Rechtsverordnung der zuständigen Stelle festgesetzt. In dieser Rechtsverordnung sind die Beschreibung des Gebietes und dessen Schutzzweck sowie die zur Erreichung des Schutzzweckes notwendigen Regelungen enthalten. Die Abgrenzung des Naturschutzgebietes wird in einer zugehörigen Karte dargestellt.  

    Auskunft über die Naturschutzgebiete und genehmigungspflichtige Handlungen erteilt die zuständige Stelle.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt sowie der Region Hannover.

    Ansprechpartner

    Amt für Umwelt und Klimaschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Ammerlandallee 12

    26655 Westerstede

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:00 - 12:00 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 03.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    In Naturschutzgebieten sind grundsätzlich alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes in Teilen oder im Ganzen führen können. Naturschutzgebiete dürfen in der Regel nur auf den Wegen betreten werden. Wenn es aber der Schutzzweck zulässt, können davon Ausnahmen zugelassen werden.

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.12.2012

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English