Schutzgebiet Erklärung

    Naturschutzgebiet: Festsetzung

    Beschreibung

    Das Naturschutzgebiet stellt eine Form des gebietsbezogenen Flächenschutzes dar und ist das älteste und bekannteste Instrument des Naturschutzes.

    Als Naturschutzgebiet können Gebiete ausgewiesen werden, die für die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Tier- und Pflanzenwelt sowie von deren Lebensräumen oder Lebensgemeinschaften von Bedeutung sind. Naturschutzgebiete können auch festgesetzt werden, wenn Gebiete aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit schützenswert sind.

    Naturschutzgebiete werden durch Rechtsverordnung der zuständigen Stelle festgesetzt. In dieser Rechtsverordnung sind die Beschreibung des Gebietes und dessen Schutzzweck sowie die zur Erreichung des Schutzzweckes notwendigen Regelungen enthalten. Die Abgrenzung des Naturschutzgebietes wird in einer zugehörigen Karte dargestellt.  

    Auskunft über die Naturschutzgebiete und genehmigungspflichtige Handlungen erteilt die zuständige Stelle.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt sowie der Region Hannover.

    Ansprechpartner

    Landkreis Uelzen - Umweltamt

    Beschreibung

    Dem Umweltamt des Landkreis Uelzen obliegt der Vollzug des Umweltrechts. Die folgenden Oberbegriffe geben einen Überblick auf die Aufgabenbereiche des Umweltamtes.

    > Natur und Wald (Untere Naturschutz- und Waldbehörde)

    Der Unteren Naturschutzbehörde obliegen die nachhaltige Sicherung und Entwicklung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, der Pflanzen- und Tierwelt, der Nutzbarkeit der Naturgüter sowie der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft.

    Eine zentrale Aufgabe der Unteren Waldbehörde ist es, den Wald wegen seiner Bedeutung für die Umwelt, seines wirtschaftlichen Nutzens und wegen seiner Bedeutung für die Erholung zu erhalten, erforderlichenfalls zu mehren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern.

    > Wasser und Abwasser (Untere Wasserbehörde)

    Der Unteren Wasserbehörde obliegt der Schutz der Gewässer. Hierunter fallen Grundwässer, fließende (Flüsse, Bäche) sowie stehende Gewässer (Seen, Teiche).

    > Abfall und Bodenschutz (Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde)

    Der Unteren Abfall- und Bodenschutzbehörde obliegt der Vollzug der abfall- und bodenschutzrechtlichen Bestimmungen.

    > NaturschutzStiftung des Landkreises Uelzen

    > Klimaschutzkoordination

    Hinter den Oberbegriffen liegen sowohl weitere Informationen als auch entsprechende weitergehende Verknüpfungen bereit.

    Im Bürger- und Unternehmensservice sind eine Vielzahl von Verwaltungsleistungen unter Angabe von Hinweisen, Rechtsgrundlagen, Gebühren, Links etc. beschrieben. Dazu sind diverse Formulare den Verwaltungsleistungen zugeordnet:

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1761

    29507 Uelzen

    Hausanschrift

    Albrecht-Thaer-Straße 101

    29525 Uelzen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 0581 82-489

    Telefon Festnetz: 0581 82-0

    E-Mail: info@landkreis-uelzen.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    In Naturschutzgebieten sind grundsätzlich alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes in Teilen oder im Ganzen führen können. Naturschutzgebiete dürfen in der Regel nur auf den Wegen betreten werden. Wenn es aber der Schutzzweck zulässt, können davon Ausnahmen zugelassen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.12.2012

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English