Naturschutzgebiet: Festsetzung
Beschreibung
Das Naturschutzgebiet stellt eine Form des gebietsbezogenen Flächenschutzes dar und ist das älteste und bekannteste Instrument des Naturschutzes.
Als Naturschutzgebiet können Gebiete ausgewiesen werden, die für die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Tier- und Pflanzenwelt sowie von deren Lebensräumen oder Lebensgemeinschaften von Bedeutung sind. Naturschutzgebiete können auch festgesetzt werden, wenn Gebiete aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit schützenswert sind.
Naturschutzgebiete werden durch Rechtsverordnung der zuständigen Stelle festgesetzt. In dieser Rechtsverordnung sind die Beschreibung des Gebietes und dessen Schutzzweck sowie die zur Erreichung des Schutzzweckes notwendigen Regelungen enthalten. Die Abgrenzung des Naturschutzgebietes wird in einer zugehörigen Karte dargestellt.
Auskunft über die Naturschutzgebiete und genehmigungspflichtige Handlungen erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise für Harburg: Naturschutzgebiet: Festsetzung
Naturschutzgebiete sind Bereiche, in denen die Natur aus landschaftsökologischen, wissenschaftlichen, zum Teil auch aus geschichtlichen, heimat- oder volkskundlichen Gründen geschützt ist.
Naturschutzgebiete stellen (nach den Nationalparks) die strengste Schutzkategorie dar und bieten den intensivsten Schutz von Natur und Landschaft, den das Gesetz ermöglicht.
In diesen Bereichen sind sämtliche Nutzungen und Eingriffe verboten, ausgenommen behördlich zugelassene Maßnahmen.
Naturschutzgebiete bilden den Erholungsraum für die Natur und erst in zweiter Linie für den Menschen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt sowie der Region Hannover.
Ansprechpartner
Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Anfahrt über Schloßring! Besuchszeiten nach Terminabsprache: Montag bis Donnerstag 07:00 bis 19:00 Uhr Freitag 07:00 bis 14:00 Uhr Terminvereinbarungen bitte von Montag bis Donnerstag 08:30 bis 16:00 Uhr Freitag 08:30 bis 13:00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 4171 693-99100
Telefon Festnetz: +49 4171 693-0
Kontaktperson
Frau Baeuerle
Herr Hirt
Frau Kropat
Herr Mauermann
Herr Vollmers
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
In Naturschutzgebieten sind grundsätzlich alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes in Teilen oder im Ganzen führen können. Naturschutzgebiete dürfen in der Regel nur auf den Wegen betreten werden. Wenn es aber der Schutzzweck zulässt, können davon Ausnahmen zugelassen werden.
Hinweise für Harburg: Naturschutzgebiet: Festsetzung
Eine Übersicht aller Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Harburg finden Sie auf unserer Themenseite.
Weitere Informationen
Hinweise für Harburg: Naturschutzgebiet: Festsetzung
- Schutzgebiete - NaturschutzgebieteHier finden Sie die Verordnungen über die Naturschutzgebiete im Landkreis Harburg.
- Befreiungsantrag Naturschutz
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.12.2012