Schutzgebiet Erklärung

    Naturschutzgebiet: Festsetzung

    Beschreibung

    Das Naturschutzgebiet stellt eine Form des gebietsbezogenen Flächenschutzes dar und ist das älteste und bekannteste Instrument des Naturschutzes.

    Als Naturschutzgebiet können Gebiete ausgewiesen werden, die für die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Tier- und Pflanzenwelt sowie von deren Lebensräumen oder Lebensgemeinschaften von Bedeutung sind. Naturschutzgebiete können auch festgesetzt werden, wenn Gebiete aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit schützenswert sind.

    Naturschutzgebiete werden durch Rechtsverordnung der zuständigen Stelle festgesetzt. In dieser Rechtsverordnung sind die Beschreibung des Gebietes und dessen Schutzzweck sowie die zur Erreichung des Schutzzweckes notwendigen Regelungen enthalten. Die Abgrenzung des Naturschutzgebietes wird in einer zugehörigen Karte dargestellt.  

    Auskunft über die Naturschutzgebiete und genehmigungspflichtige Handlungen erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise für Harburg: Naturschutzgebiet: Festsetzung

    Allgemeine Informationen

    Naturschutzgebiete sind Bereiche, in denen die Natur aus landschaftsökologischen, wissenschaftlichen, zum Teil auch aus geschichtlichen, heimat- oder volkskundlichen Gründen geschützt ist.

    Naturschutzgebiete stellen (nach den Nationalparks) die strengste Schutzkategorie dar und bieten den intensivsten Schutz von Natur und Landschaft, den das Gesetz ermöglicht.

    In diesen Bereichen sind sämtliche Nutzungen und Eingriffe verboten, ausgenommen behördlich zugelassene Maßnahmen.

    Naturschutzgebiete bilden den Erholungsraum für die Natur und erst in zweiter Linie für den Menschen.



    Allgemeine Informationen

    Naturschutzgebiete sind Bereiche, in denen die Natur aus landschaftsökologischen, wissenschaftlichen, zum Teil auch aus geschichtlichen, heimat- oder volkskundlichen Gründen geschützt ist.

    Naturschutzgebiete stellen (nach den Nationalparks) die strengste Schutzkategorie dar und bieten den intensivsten Schutz von Natur und Landschaft, den das Gesetz ermöglicht.

    In diesen Bereichen sind sämtliche Nutzungen und Eingriffe verboten, ausgenommen behördlich zugelassene Maßnahmen.

    Naturschutzgebiete bilden den Erholungsraum für die Natur und erst in zweiter Linie für den Menschen.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt sowie der Region Hannover.

    Ansprechpartner

    Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßplatz 6

    21423 Winsen (Luhe)

    Öffnungszeiten

    Anfahrt über Schloßring! Besuchszeiten nach Terminabsprache: Montag bis Donnerstag 07:00 bis 19:00 Uhr Freitag 07:00 bis 14:00 Uhr Terminvereinbarungen bitte von Montag bis Donnerstag 08:30 bis 16:00 Uhr Freitag 08:30 bis 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4171 693-0

    Fax: +49 4171 693-99100

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 22.03.2023 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    In Naturschutzgebieten sind grundsätzlich alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes in Teilen oder im Ganzen führen können. Naturschutzgebiete dürfen in der Regel nur auf den Wegen betreten werden. Wenn es aber der Schutzzweck zulässt, können davon Ausnahmen zugelassen werden.

    Hinweise für Harburg: Naturschutzgebiet: Festsetzung

    Eine Übersicht aller Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Harburg finden Sie auf unserer Themenseite.

    Eine Übersicht aller Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Harburg finden Sie auf unserer Themenseite.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Harburg: Naturschutzgebiet: Festsetzung

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.12.2012

    Version

    Technisch erstellt am 22.11.2010 (von: Ingrid Schröder)

    Technisch geändert am 10.10.2024 (von: Becker, Frederick)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)