Naturschutzgebiet: Festsetzung
Beschreibung
Das Naturschutzgebiet stellt eine Form des gebietsbezogenen Flächenschutzes dar und ist das älteste und bekannteste Instrument des Naturschutzes.
Als Naturschutzgebiet können Gebiete ausgewiesen werden, die für die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Tier- und Pflanzenwelt sowie von deren Lebensräumen oder Lebensgemeinschaften von Bedeutung sind. Naturschutzgebiete können auch festgesetzt werden, wenn Gebiete aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit schützenswert sind.
Naturschutzgebiete werden durch Rechtsverordnung der zuständigen Stelle festgesetzt. In dieser Rechtsverordnung sind die Beschreibung des Gebietes und dessen Schutzzweck sowie die zur Erreichung des Schutzzweckes notwendigen Regelungen enthalten. Die Abgrenzung des Naturschutzgebietes wird in einer zugehörigen Karte dargestellt.
Auskunft über die Naturschutzgebiete und genehmigungspflichtige Handlungen erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise für Cuxhaven: Naturschutzgebiet
Im Gebiet der Stadt Cuxhaven liegen 4 Naturschutzgebiete (NSG) mit einer Fläche von insgesamt fast 1.000 ha. Zwei Gebiete liegen auf der Geest, zwei im Bereich der Moore im Südosten des Stadtgebietes. In der überwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzten Marsch erfüllt kein Bereich die fachlichen Kriterien für die Ausweisung eines NSG.
Näheres zu den Gebieten finden Sie hier.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt sowie der Region Hannover.
Ansprechpartner
Landkreis Cuxhaven - Naturschutzamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04721 66-2340
Kontaktperson
Paul Müller
Hausanschrift
Fax: 04721 66-270464
Telefon Festnetz: 04721 66-2345
E-Mail: p.mueller@landkreis-cuxhaven.de
Naturschutz, Landwirtschaft und Grünflächenplanung (4.1)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 04721 700-924
Kontaktperson
Dr. Ines Kathrin Bamberger (Klimaschutzmanagerin)
Torben Flaig
Detje Zierenberg
Melanie Osterland
Telefon Festnetz: 04721 700-780
E-Mail: Melanie.Osterland@cuxhaven.de
Traute Kemme (stellv. Abteilungsleitung)
Andreas Damm
Dr. Christian Wolf (Abteilungsleitung)
Maximilienne Groen
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
In Naturschutzgebieten sind grundsätzlich alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes in Teilen oder im Ganzen führen können. Naturschutzgebiete dürfen in der Regel nur auf den Wegen betreten werden. Wenn es aber der Schutzzweck zulässt, können davon Ausnahmen zugelassen werden.
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.12.2012