Schutzgebiet Erklärung

    Naturschutzgebiet: Festsetzung

    Beschreibung

    Das Naturschutzgebiet stellt eine Form des gebietsbezogenen Flächenschutzes dar und ist das älteste und bekannteste Instrument des Naturschutzes.

    Als Naturschutzgebiet können Gebiete ausgewiesen werden, die für die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Tier- und Pflanzenwelt sowie von deren Lebensräumen oder Lebensgemeinschaften von Bedeutung sind. Naturschutzgebiete können auch festgesetzt werden, wenn Gebiete aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit schützenswert sind.

    Naturschutzgebiete werden durch Rechtsverordnung der zuständigen Stelle festgesetzt. In dieser Rechtsverordnung sind die Beschreibung des Gebietes und dessen Schutzzweck sowie die zur Erreichung des Schutzzweckes notwendigen Regelungen enthalten. Die Abgrenzung des Naturschutzgebietes wird in einer zugehörigen Karte dargestellt.  

    Auskunft über die Naturschutzgebiete und genehmigungspflichtige Handlungen erteilt die zuständige Stelle.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt sowie der Region Hannover.

    Ansprechpartner

    Stadt Celle - Umweltschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Französischen Garten 1

    29221 Celle

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 5141 126399

    Telefon Festnetz: +49 5141 126401

    E-Mail: umwelt@celle.de

    Kontaktperson

    • Frau Kirsten Schröder-Effinghausen

      Fax: 05141 126399

      Telefon Festnetz: 05141 126430

    Weitere Informationen

    • Der Fachdienst 64, Umweltschutz, umfasst die Untere Naturschutzbehörde (UNB), Untere Wasserbehörde (UWB), Untere Bodenschutzbehörde (UBB) und den Immissionsschutz.
    • Klimaschutz ist als Fachdienst 71 direkt dem Dezernat III, Bauen und Umwelt zugeordnet. 
    • Termine sollten möglichst mit den entsprechenden Sachbearbeitern direkt vereinbar werden.

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Celle - Amt für Umwelt und ländlichen Raum

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 3211

    29232 Celle

    Hausanschrift

    Trift 27

    29221 Celle

    Parkplätze

    • Parkplatz: Speicherstraße 2 - (Eingang C) - links neben der Zulassungsstelle
      Anzahl: 40  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Auf dem Gelände vom Landkreis Celle - Einfahrt Trift - 26
      Anzahl: 30  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Auf dem Gelände vom Landkreis Celle - Einfahrt Trift - 26
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 05141 916-6699

    Telefon Festnetz: 05141 916-6601

    E-Mail: ea@lkcelle.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Kreiskasse Celle

    Empfänger: Kreiskasse Celle

    IBAN: DE44 2575 0001 0000 0034 00

    BIC: NOLADE21CEL

    Bankinstitut: Sparkasse Celle

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    In Naturschutzgebieten sind grundsätzlich alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes in Teilen oder im Ganzen führen können. Naturschutzgebiete dürfen in der Regel nur auf den Wegen betreten werden. Wenn es aber der Schutzzweck zulässt, können davon Ausnahmen zugelassen werden.

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.12.2012

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de