Schutzgebiet Erklärung

    Naturschutzgebiet: Festsetzung

    Beschreibung

    Das Naturschutzgebiet stellt eine Form des gebietsbezogenen Flächenschutzes dar und ist das älteste und bekannteste Instrument des Naturschutzes.

    Als Naturschutzgebiet können Gebiete ausgewiesen werden, die für die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Tier- und Pflanzenwelt sowie von deren Lebensräumen oder Lebensgemeinschaften von Bedeutung sind. Naturschutzgebiete können auch festgesetzt werden, wenn Gebiete aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit schützenswert sind.

    Naturschutzgebiete werden durch Rechtsverordnung der zuständigen Stelle festgesetzt. In dieser Rechtsverordnung sind die Beschreibung des Gebietes und dessen Schutzzweck sowie die zur Erreichung des Schutzzweckes notwendigen Regelungen enthalten. Die Abgrenzung des Naturschutzgebietes wird in einer zugehörigen Karte dargestellt.  

    Auskunft über die Naturschutzgebiete und genehmigungspflichtige Handlungen erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise für Schaumburg: Naturschutzgebiete

    Allgemeine Informationen

    Naturschutzgebiete (NSG) sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist

    • zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
    • aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
    • wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit.

    Naturschutzgebiete werden von der unteren Naturschutzbehörde durch Verordnung ausgewiesen; rechtliche Grundlage hierfür ist der § 23 des Bundesnaturschutzgesetzes. In Naturschutzgebieten gilt ein absolutes Veränderungsverbot, womit sie den intensivsten Schutz genießen, den das Gesetz ermöglicht. In den meisten Schutzgebieten sind zumindest auf Teilflächen Instandsetzungs- und Pflegemaßnahmen erforderlich, um die Schutzziele zu erreichen.

    Bestehende Naturschutzgebiete

    Derzeit sind im Landkreis Schaumburg 18 Naturschutzgebiete mit einer Gesamtgröße von ca. 1.017 ha ausgewiesen, was einem Flächenanteil von 1,5 % von der Gesamtfläche entspricht.

    Eine Übersichtskarte der Schutzgebiete finden Sie hier:

    Die Verordnungen und Karten zu den einzelnen Naturschutzgebieten können als PDF-Datei herunter geladen werden. Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen und Karten.

    Nummer

    Verordnung / Karte

    Größe ca.

    HA 19

    Verordnung - Knickbrink

    Karte - Knickbrink

    6 ha

    HA 23

    Verordnung - Aher Kämpe

    Karte - Aher Kämpe

    29 ha

    HA 37

    Verordnung - Auhagener Schier

    Karte - Auhagener Schier

    14 ha

    HA 41

    Verordnung - Teufelsbad

    Karte - Teufelsbad

    60 ha

    HA 67

    Verordnung - Alte Tongrube Borstel

    Karte - Alte Tongrube Borstel

    6 ha

    HA 75

    Verordnung - Wietzer Teiche

    Karte - Wietzer Teiche

    13 ha

    HA 101

    Verordnung - Brummershop

    Karte - Brummershop

    14 ha

    HA 124

    Verordnung - Walterbachtal

    Karte - Walterbachtal

    29 ha

    HA 130

    Verordnung - Im Bergkamp

    Karte - Im Bergkamp

    2 ha

    HA 132

    Verordnung - Ostenuther Kiesteiche

    Karte - Ostenuther Kiesteiche

    40 ha

    HA 141

    Verordnung NSG Bückeburger Niederung

    Karte NSG Bückeburger Niederung

    178 ha

    HA 163

    Verordnung - Tonstich bei Goldbeck

    Karte - Tonstich bei Goldbeck

    6 ha

    HA 167

    Verordnung - Tiefe Sohle

    Karte - Tiefe Sohle

    14 ha

    HA 190

    Verordnung - Meerbruchswiesen

    Karte - Meerbruchswiesen

    200 ha

    HA 201

    Verordnung - Hofwiesenteiche

    Karte - Hofwiesenteiche

    36 ha

    HA 210

    Verordnung - Kamm des Wesergebirges

    Karten - Kamm des Wesergebirges

    518 ha

    HA 215

    Verordnung - Mühlenberg

    Karte - Mühlenberg

    5 ha

    HA 212

    Verordnung - Alter Steinbruch Liekwegen

    Karte - Alter Steinbruch Liekwegen

    22 ha

    HA 222

    Verordnung - Auenlandschaft Hohenrode

    Karte - Auenlandschaft Hohenrode

    127 ha

    HA 219

    Verordnung - Kameslandschaft

    Karte - Kameslandschaft

    244 ha

    Beschilderung

    Die Naturschutzgebiete sind mit diesen Schildern gekennzeichnet:



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt sowie der Region Hannover.

    Ansprechpartner

    Amt für Naturschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnstraße 20

    31655 Stadthagen

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Freitag 08.30 - 12.30 Uhr Vereinbaren Sie darüber hinaus auch gerne einen individuellen Termin außerhalb der allgemeinen Sprechzeiten.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05721 703-1525

    Fax: 05721 703-1299

    E-Mail: naturschutz@schaumburg.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 21.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    In Naturschutzgebieten sind grundsätzlich alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes in Teilen oder im Ganzen führen können. Naturschutzgebiete dürfen in der Regel nur auf den Wegen betreten werden. Wenn es aber der Schutzzweck zulässt, können davon Ausnahmen zugelassen werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schaumburg: Naturschutzgebiete

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.12.2012

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de