Naturschutzgebiet: Festsetzung
Beschreibung
Das Naturschutzgebiet stellt eine Form des gebietsbezogenen Flächenschutzes dar und ist das älteste und bekannteste Instrument des Naturschutzes.
Als Naturschutzgebiet können Gebiete ausgewiesen werden, die für die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Tier- und Pflanzenwelt sowie von deren Lebensräumen oder Lebensgemeinschaften von Bedeutung sind. Naturschutzgebiete können auch festgesetzt werden, wenn Gebiete aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit schützenswert sind.
Naturschutzgebiete werden durch Rechtsverordnung der zuständigen Stelle festgesetzt. In dieser Rechtsverordnung sind die Beschreibung des Gebietes und dessen Schutzzweck sowie die zur Erreichung des Schutzzweckes notwendigen Regelungen enthalten. Die Abgrenzung des Naturschutzgebietes wird in einer zugehörigen Karte dargestellt.
Auskunft über die Naturschutzgebiete und genehmigungspflichtige Handlungen erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise für Erkerode: Spezialisierung
Das Naturschutzgebiet stellt eine Form des gebietsbezogenen Flächenschutzes dar und ist das älteste und bekannteste Instrument des Naturschutzes.
Als Naturschutzgebiet können Gebiete ausgewiesen werden, die für die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Tier- und Pflanzenwelt sowie von deren Lebensräumen oder Lebensgemeinschaften von Bedeutung sind. Naturschutzgebiete können auch festgesetzt werden, wenn Gebiete aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit schützenswert sind.
Naturschutzgebiete werden durch Rechtsverordnung der zuständigen Stelle festgesetzt. In dieser Rechtsverordnung sind die Beschreibung des Gebietes und dessen Schutzzweck sowie die zur Erreichung des Schutzzweckes notwendigen Regelungen enthalten. Die Abgrenzung des Naturschutzgebietes wird in einer zugehörigen Karte dargestellt.
Sie sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist
- zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
- aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
- wegen ihrer Seltenheit, besonderer Eigenart oder hervorragenden Schönheit.
Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind verboten. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, können Naturschutzgebiete der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden. Sie dürfen aber außerhalb der Wege nicht betreten werden.
Auskunft über die Naturschutzgebiete und genehmigungspflichtige Handlungen erteilt die zuständige Stelle.
Verordnungstexte der Naturschutzgebiete
- NSG BR 10 - Salzwiese Barnstorf
- NSG BR 12 - Klotzberg Hedeper
- NSG BR 41 - Weddeler Teich
- NSG BR 50 - Kalksteinbruch und Halbtrockenrasen am Eichberg bei Hemkenrode
- NSG BR 94 - Reitlingstal
- NSG BR 131 - Mittleres Innerstetal mit Kantstein
- NSG BR 131 - Übersichtskarte
- NSG BR 142 - Steinbruch Baddeckenstedt
- NSG BR 150 - Herzogsberge
- NSG Herzogsberge Wegekonzept
- NSG BR 152 - Okertal
- NSG BR 155 - Remlinger Heerse
- NSG BR 155 - Remlinger Heerse - maßgebliche Karte
Das Naturschutzgebiet stellt eine Form des gebietsbezogenen Flächenschutzes dar und ist das älteste und bekannteste Instrument des Naturschutzes.
Als Naturschutzgebiet können Gebiete ausgewiesen werden, die für die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Tier- und Pflanzenwelt sowie von deren Lebensräumen oder Lebensgemeinschaften von Bedeutung sind. Naturschutzgebiete können auch festgesetzt werden, wenn Gebiete aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit schützenswert sind.
Naturschutzgebiete werden durch Rechtsverordnung der zuständigen Stelle festgesetzt. In dieser Rechtsverordnung sind die Beschreibung des Gebietes und dessen Schutzzweck sowie die zur Erreichung des Schutzzweckes notwendigen Regelungen enthalten. Die Abgrenzung des Naturschutzgebietes wird in einer zugehörigen Karte dargestellt.
Sie sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist
- zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
- aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
- wegen ihrer Seltenheit, besonderer Eigenart oder hervorragenden Schönheit.
Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind verboten. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, können Naturschutzgebiete der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden. Sie dürfen aber außerhalb der Wege nicht betreten werden.
Auskunft über die Naturschutzgebiete und genehmigungspflichtige Handlungen erteilt die zuständige Stelle.
Verordnungstexte der Naturschutzgebiete
- NSG BR 10 - Salzwiese Barnstorf
- NSG BR 12 - Klotzberg Hedeper
- NSG BR 41 - Weddeler Teich
- NSG BR 50 - Kalksteinbruch und Halbtrockenrasen am Eichberg bei Hemkenrode
- NSG BR 94 - Reitlingstal
- NSG BR 131 - Mittleres Innerstetal mit Kantstein
- NSG BR 131 - Übersichtskarte
- NSG BR 142 - Steinbruch Baddeckenstedt
- NSG BR 150 - Herzogsberge
- NSG Herzogsberge Wegekonzept
- NSG BR 152 - Okertal
- NSG BR 155 - Remlinger Heerse
- NSG BR 155 - Remlinger Heerse - maßgebliche Karte
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt sowie der Region Hannover.
Ansprechpartner
Abteilung 670 Natur- und Landschaftsschutz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr Montag: 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05331 84708
Fax: 05331 8466404
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
In Naturschutzgebieten sind grundsätzlich alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes in Teilen oder im Ganzen führen können. Naturschutzgebiete dürfen in der Regel nur auf den Wegen betreten werden. Wenn es aber der Schutzzweck zulässt, können davon Ausnahmen zugelassen werden.
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.12.2012
Metainformation
- Ursprungsportal: Naturschutzgebiet: Festsetzung
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Veltheim (Ohe)
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Dorstadt
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Erkerode
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Dettum
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Hedeper
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Elbe
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Kissenbrück
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Börßum
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Roklum
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Vahlberg
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Wittmar
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Schöppenstedt
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Denkte
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Uehrde
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Wolfenbüttel
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Burgdorf
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Ohrum
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Cramme
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Winnigstedt
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Haverlah
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Flöthe
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Evessen
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Sickte
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Heere
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Cremlingen
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Schladen-Werla
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Dahlum
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Baddeckenstedt
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Kneitlingen
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Sehlde
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Remlingen-Semmenstedt
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Heiningen
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Evessen
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Flöthe
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Haverlah
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Dettum
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Dorstadt
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Elbe
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Erkerode
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Kissenbrück
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Kneitlingen
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Ohrum
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Remlingen-Semmenstedt
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Hedeper
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Heere
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Heiningen
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Sickte
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Uehrde
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Vahlberg
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Roklum
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Schöppenstedt
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Sehlde
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Veltheim (Ohe)
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Winnigstedt
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