• Eschede (Landkreis Celle, Niedersachsen)
Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung Durchführung bei Kindern

Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche

Sie können für Ihre Kinder Gesundheitsuntersuchungen in Anspruch nehmen. So wird der allgemeine Gesundheitszustand und die altersgemäße Entwicklung eines Kindes regelmäßig ärztlich untersucht. Mögliche Probleme oder Auffälligkeiten können frühzeitig erkannt und behandelt werden.

Beschreibung

Die Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche, die sogenannten U1 bis U9 sowie J1, können ein wichtiger Baustein zur gesunden kindlichen Entwicklung sein. Gerade in den ersten Lebensjahren machen Kinder gewaltige Entwicklungsschritte.

Bei den "U"-Untersuchungen werden der allgemeine Gesundheitszustand und die altersgemäße Entwicklung eines Kindes regelmäßig ärztlich überprüft. So können mögliche Probleme oder Auffälligkeiten frühzeitig erkannt und behandelt werden.

Die Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche sind als Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung festgelegt. Die Inhalte, Zeitpunkte und Struktur des Untersuchungsprogramms legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der Richtlinie über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern (Kinder-Richtlinie) fest.

Die einzelnen U-Untersuchungen bestehen aus:

  • speziellen Screening-Untersuchungen auf bestimmte Erkrankungen
  • körperlichen Untersuchungen des Kindes sowie
  • einer Beratung der Eltern

Die körperliche Untersuchung des Kindes ist abgestimmt auf das Kindesalter und umfasst die Überprüfung von

  • Gewicht,
  • Körperlänge,
  • altersgerechte Entwicklung,
  • Untersuchung einzelner Organe,
  • des Kopfes und
  • des Bewegungsapparates

Bei der Entwicklungsbeurteilung untersucht die Ärztin beziehungsweise der Arzt unter anderem

  • die Grob- und Feinmotorik,
  • die geistige Entwicklung,
  • die soziale und emotionale Kompetenz und
  • die Interaktion des Kindes mit den Eltern.

Ergeben diese Untersuchungen das Vorliegen oder den Verdacht auf eine Krankheit, so soll die Ärztin oder der Arzt dafür Sorge tragen, dass diese Fälle einer weitergehenden, gezielten Diagnostik und gegebenenfalls Therapie zugeführt werden.

Neben der Krankheitsfrüherkennung prüft die Ärztin oder der Arzt, ob und gegebenenfalls welche individuellen Belastungen und gesundheitlichen Risiken beim Kind vorliegen und berät die Eltern darauf abgestimmt, wie sie diese verringern können. Bei Bedarf kann die Ärztin oder der Arzt eine Präventionsempfehlung ausstellen und auf regionale Eltern-Kind-Angebote hinweisen.

Teil der Untersuchung ist auch die Überprüfung des Impfstatus und die Beratung zur Verbesserung des Impfschutzes des Kindes. Außerdem muss bei Erstaufnahme des Kindes in die Kita eine ärztliche Impfberatung nachgewiesen werden.

Dokumentiert werden die U-Untersuchungen im gelben Kinderuntersuchungsheft. Es enthält eine herausnehmbare Teilnahmekarte, mit der die Eltern die regelmäßige Teilnahme des Kindes an den U-Untersuchungen gegenüber Dritten – wie zum Beispiel Kindergärten – nachweisen können, ohne dabei vertrauliche Informationen weiterzugeben.

Neben den gesetzlich festgelegten Untersuchungen des U-Untersuchungsprogramms bieten eine Reihe von Krankenkassen zusätzliche Untersuchungen, insbesondere für Kinder im Grundschulalter (U10 und U11) und für Jugendliche (J2) an. Deren Untersuchungsspektrum ist nicht durch den G-BA festgelegt. Die Kosten werden von einzelnen Krankenkassen als freiwillige Leistung übernommen.

Die Zahngesundheit von Kindern und Jugendlichen kann durch Früherkennungsuntersuchungen und regelmäßige Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen verbessert werden. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt vielfältige Früherkennungs- und Vorsorgemaßnahmen bei Kindern und Jugendlichen.

zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse.

Zuständigkeit

Zuständige Krankenkasse

Ansprechpartner

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Adresse

Postanschrift

Postfach 10 08 44

31108 Hildesheim

Hausanschrift

Domhof 1

31134 Hildesheim

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Grundsätzlich: Montag bis Freitag 9:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung

Kontakt

Telefon Festnetz: 0180 2001560(Hotline des Teams Früherkennungsuntersuchungen; montags bis donnerstags von 09:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 09:00 - 13:00 Uhr (Festnetzpreis 6 ct/Anruf; Mobilfunkpreis max. 42 ct/Min.).)

Fax: 05121 304-611

E-Mail: PoststelleLSHildesheim@ls.niedersachsen.de

Weitere Informationen

Die oben genannten Behindertenparkplätze befinden sich am Domhof.

Version

Technisch erstellt am 29.05.2020

Technisch geändert am 27.04.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

GKV-Spitzenverband

Adresse

Hausanschrift

Reinhardtstraße 28

10117 Berlin

Internet

Version

Technisch erstellt am 14.01.2021

Technisch geändert am 30.09.2021

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Für die Untersuchungen benötigen Sie:

  • die elektronische Gesundheitskarte des Kindes oder des Jugendlichen
  • das Kinder-Untersuchungsheft („Gelbes Heft“), das Sie direkt nach der Geburt erhalten

Voraussetzungen

Kinder und Jugendliche haben grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf die Untersuchungen.

Es sind dabei folgende Untersuchungszeiträume zu beachten: 

  • U1: unmittelbar nach der Geburt
  • erweitertes Neugeborenen-Screening: 2.-3. Lebenstag
  • Neugeborenen-Hörscreening: bis zum 3. Lebenstag
  • U2: 3.-10. Lebenstag
  • U3: 4.-5. Lebenswoche
  • U4: 3.-4. Lebensmonat
  • U5: 6.-7. Lebensmonat
  • U6: 10.-12. Lebensmonat
  • U7: 21.-24. Lebensmonat
  • U7a: 34.-36. Lebensmonat
  • U8: 46.-48. Lebensmonat
  • U9: 60.-64. Lebensmonat
  • J1: 13. -14. Lebensjahr

Zahnvorsorgeuntersuchungen:

  • Früherkennungsuntersuchung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten: sechsmal im Alter von 6 Monaten bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
  • Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen, die sogenannte Individualprophylaxe: einmal je Kalenderhalbjahr im Alter von 6 bis 17 Jahren

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung einer Krankenkasse kann Widerspruch eingelegt werden. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, kann beim zuständigen Sozialgericht geklagt werden.

Fristen

Die Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche sollten in den Zeiträumen stattfinden, in denen Sie vorgesehen sind.

Kosten

Für die Gesundheitsuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen fallen keine Zuzahlungen für gesetzlich Versicherte an.

Gebühr kostenfrei

Hinweise für Niedersachsen: Früherkennungsuntersuchungen für Kinder

Gebühr kostenfrei

Hinweise (Besonderheiten)

Neben den gesetzlich festgelegten Untersuchungen des U-Untersuchungsprogramms bieten eine Reihe von Krankenkassen zusätzliche Untersuchungen, insbesondere für Kinder im Grundschulalter (U10 und U11) und für Jugendliche (J2) an. Deren Untersuchungsspektrum ist nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt. Die Kosten werden von einzelnen Krankenkassen als freiwillige Leistung übernommen.

Für die Zahnvorsorgeuntersuchungen gilt: Ab dem 12. Lebensjahr werden die Untersuchungen in ein Bonusheft eingetragen. Diese Eintragungen dienen später als Nachweis für den Anspruch auf erhöhte Zuschüsse zum Zahnersatz.

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Kinder und Jugendliche haben einen Anspruch auf Gesundheitsuntersuchungen. Diese ärztlichen Untersuchungen des allgemeinen Gesundheitszustandes und der altersgemäßen Entwicklung eines Kindes sollen dabei helfen, mögliche Probleme oder Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.  am 20.11.2024

Version

Technisch erstellt am 15.11.2010

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

J-Untersuchung, U1 bis U9, Untersuchung Baby, Krankenkassenleistung, Früherkennung, Zahnpflege, Vorsorgeuntersuchung, Kinder-Richtlinie, Kassenleistung, Jugendgesundheitsuntersuchungs-Richtlinie, gesetzliche Krankenkassen, Zahngesundheit, Kinder, Jugendliche, Gesundheit, Früherkennung Krankheiten, Gesundheitsuntersuchung, J1, Krankenkassen, Früherkennung Krankheiten Jugendliche, Früherkennung Krankheiten Kinder, U-Untersuchung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024