• Soltau (Landkreis Heidekreis, Niedersachsen)
Anzeige gewerblicher Umgang mit tierischen Nebenprodukten Entgegennahme

Den gewerblichen Umgang mit tierischen Nebenprodukten anzeigen

Wenn Sie gewerblich mit tierischen Nebenprodukten arbeiten (verarbeiten, transportieren, handeln, etc.), sind Sie dazu verpflichtet sich vorab bei der überwachenden Behörde zu melden.

Beschreibung

Wenn Sie gewerblich tierische Nebenprodukte erzeugen, transportieren, handhaben, verarbeiten, lagern, in Verkehr bringen, vertreiben, verwenden oder beseitigen, sind Sie dazu verpflichtet sich bei der Zulassungs-/Registrierungsbehörde vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit zu melden.

Gleiches gilt, wenn sich Änderungen an Ihrem Betrieb, Ihrer Tätigkeit oder Ihrer verarbeiteten Materialien ergeben.

Für folgende Tätigkeiten oder den Betrieb der folgenden Anlagen sind Sie verpflichtet sich beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zu melden:

  • Verarbeitungsbetrieb für Tierische Nebenprodukte der Kategorie 1 
  • Verarbeitungsbetrieb für Tierische Nebenprodukte der Kategorie 2 (ausgenommen: Gülle, Guano, Magen- und Darminhalt, Milch und Milcherzeugnisse, Kolostrum, Eier, Eiprodukte)
  • Zwischenbehandlungsbetrieb für Material der Kategorie 1
  • Zwischenbehandlungsbetrieb für Material der Kategorie 2
  • Artikel 48 Genehmigung

Bei allen anderen Genehmigungsverfahren müssen Sie sich an das für Ihren Betriebssitz zuständige Veterinäramt wenden.

„Tierische Nebenprodukte“ sind ganze Tierkörper, Teile von Tieren oder Erzeugnisse tierischen Ursprungs beziehungsweise andere von Tieren gewonnene Erzeugnisse, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind. Dazu zählen auch Eizellen, Embryonen und Samen.

Folgeprodukte sind Produkte, die durch eine(n) oder mehrere Behandlungen, Umwandlungen oder Verarbeitungsschritte aus tierischen Nebenprodukten gewonnen werden.
 

zuständige Stelle

Die zuständigen Stellen in Niedersachsen sind die Veterinärämter der Landkreise, die Region Hannover, die kreisfreien Städte und der Zweckverband Veterinäramt JadeWeser sowie das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).

Ansprechpartner

Für Soltau wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

Sie können sich formlos an die überwachenden Behörden wenden.

Bitte machen Sie im Rahmen Ihrer Meldung bei der überwachenden Behörde folgende Angaben:

  • Betrieb/ Betreiber (Kontaktdaten, Firmensitz)
  • Gegebenenfalls Angabe der bereits vorhandenen Zulassungsnummer/ Registrierungsnummer
  • Art der Tätigkeiten, bei denen Tierische Nebenprodukte oder Folgeprodukte verwendet werden sollen
  • Angaben zu den Material-Kategorien, die Ihr Betrieb verwenden möchte

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Nach dem Sie sich bei Ihrer überwachenden Behörde gemeldet haben, werden Ihre Angaben geprüft und ggf. Ergänzungen angefordert. Eine Zulassung kann grundsätzlich erst nach einer Vor-Ort-Besichtigung vor Aufnahme der Tätigkeit erteilt werden. Voraussetzung ist, dass sämtliche einschlägigen Vorschriften eingehalten werden. 

Fristen

Eine Meldung muss vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit bei der überwachenden Behörde erfolgen.

Kosten

Gebühren für Gülle und Hühnertrockenkot: 0,04 Euro je 100 kg, aber mindestens 10,00 Euro: Gebühr ab 20.0 EUR bis 500.0 EUR

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Veterinäramt oder dem Niedersächsischem Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 14.07.2020

Version

Technisch erstellt am 01.09.2010

Technisch geändert am 02.07.2024

Stichwörter

Schlachtnebenprodukte Verbrennungsanlage, Tierkrematorium, Biogasanlage Co-Fermentation, Kolostrum, Makler, Futtermittel, Biogasanlage Nachwachsende Rohstoffe, Kompost Düngemittel, Fettverarbeitungsbetrieb für Material der Kategorie 1, Schlachtabfälle, Beförderung, Küchen- und Speiseabfälle, Brennstoff, Rohmaterial, Verarbeitungsbetrieb für Material der Kategorie 2, Tierische Nebenprodukte (TNP), Molkerei, Fettverarbeitungsbetrieb für Material der Kategorie 2, Gärrest, Zwischenbehandlungsbetrieb für Material der Kategorie 3, Lehrzwecke, Haare, Artikel 48 Genehmigung, Federn, Häute, Kosmetik, Händler, Transport, Tierpräparat, Transporteur, Verfütterung tierischer Nebenprodukte, Gülle, Hühnertrockenkot, Rohes Heimtierfutter, Forschungszwecke, Lagerbetrieb, Zwischenbehandlungsbetrieb für Material der Kategorie 1, Kompostierungsanlage, Diagnostika, Mist, Daunen, Tierfriedhof, Fettverarbeitungsbetrieb für Material der Kategorie 3, Wolle, Verarbeitungsbetrieb für Material der Kategorie 3, Gärsubstrat, Biologisches artgerechtes rohes Futter (BARF), Pflichtmaterial, Fettverarbeitungsbetrieb, Molke, Tierarzneimittel, Knochen, Diagnosezwecke, Folgeprodukte, Felle und daraus hergestellte Erzeugnisse, Zwischenbehandlungsbetrieb für Material der Kategorie 2, Güllelager, Sektionsraum, Milch, Borsten, Bodenverbesserungsmittel, Blutprodukte, Gerberei, Horn, Biodiesel, Huf, Arzneimittel, Mitverbrennungsanlage, Imkereierzeugnisse, Fettschmelze, Guano, Medizinprodukte, Blut, Lager, Jagdtrophäen, Heimtierfutterbetrieb

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024