Zulassung von Betrieben und Einrichtungen für den innergemeinschaftlichen Verkehr beantragen
Wer Affen und Halbaffen (Primaten) sowie Samen, Embryonen und Eizellen in andere EU-Mitgliedstaaten verbringen möchte, benötigt hierfür eine Zulassung.
Beschreibung
Wenn Sie
- Affen und Halbaffen (Primaten) sowie aus diesen Tieren hergestellte Erzeugnisse,
- Samen von Rindern, Schweinen, Pferden, Schafen und Ziegen, oder
- Embryonen und Eizellen von Rindern, Pferden, Schweinen, Schafen und Ziegen
in andere EU-Mitgliedstaaten ausführen wollen, benötigt Ihr Betrieb eine Zulassung von der zuständigen Behörde.
Um die Zulassung zu erhalten, müssen Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
Ebenfalls eine Zulassung benötigen Geflügelbetriebe, aus denen Geflügel für andere Zwecke als zur Schlachtung in einen anderen Mitgliedstaat verbracht wird. Auch Brütereien, aus denen Bruteier oder Geflügel in einen anderen Mitgliedstaat verbracht werden soll, benötigen eine Zulassung.
Wenn Sie
- Affen und Halbaffen (Primaten) sowie aus diesen Tieren hergestellte Erzeugnisse,
- Samen von Rindern, Schweinen, Pferden, Schafen und Ziegen, oder
- Embryonen und Eizellen von Rindern, Pferden, Schweinen, Schafen und Ziegen
in andere EU-Mitgliedstaaten ausführen wollen, benötigt Ihr Betrieb eine Zulassung von der zuständigen Behörde.
Um die Zulassung zu erhalten, müssen Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
Ebenfalls eine Zulassung benötigen Geflügelbetriebe, aus denen Geflügel für andere Zwecke als zur Schlachtung in einen anderen Mitgliedstaat verbracht wird. Auch Brütereien, aus denen Bruteier oder Geflügel in einen anderen Mitgliedstaat verbracht werden soll, benötigen eine Zulassung.
zuständige Stelle
nicht angegeben
Zuständigkeit
Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Postanschrift:
Postfach 39 49
26029 Oldenburg
Tel: 04 41 / 570 26-0
Fax: 04 41 / 570 26-179
Email: poststelle@laves.niedersachsen.de
Ansprechpartner
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Adresse
Hausanschrift
Stau 75
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Postanschrift
Postfach 39 49
26029 Oldenburg (Oldenburg)
Kontakt
Internet
Formulare
nicht angegeben
Voraussetzungen
Um eine Zulassung zu erhalten, müssen mehrere Anforderungen u.a. an den Betrieb, an das Management und die Tiergesundheit erfüllt werden.
Die zuständige Stelle berät Sie bei Bedarf zu den erforderlichen Voraussetzungen für die Zulassung Ihres Betriebes.
Handlungsgrundlage(n)
- § 15 Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV)
- Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV)
- Artikel 94 der Verordnung (EU) 2016/429
- Artikel 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/686
- Artikel 95 Verordnung (EU) 2016/429
- Artikel 16 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2035
- Artikel 47 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/688
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht (zuständig ist das Verwaltungsgericht in dessen Bezirk sich der Betrieb befindet) schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts erhoben werden. Die Klage kann auch mit qualifizierter elektronischer Signatur durch Zuleitung über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts erhoben werden.
Verfahrensablauf
In der Regel läuft das Verfahren wie folgt ab:
- Stellen Sie einen formlosen Antrag per Post oder E-Mail auf Zulassung Ihres Betriebes bzw. Ihrer Einrichtung
- Sie werden anschließend telefonisch kontaktiert, um einen Vororttermin zu erhalten
- Nach dem Termin erhalten Sie Information über die Genehmigung oder Ablehnung Ihres Antrags
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Unterstützende Institutionen
nicht angegeben
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
nicht angegeben
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz
Stichwörter
Betriebe und Einrichtungen für den innergemeinschaftlichen Verkehr nach der Binnenmarkt-Tierseuchenschutz-Verordnung Zulassung, Tierseuchenschutzverordnung, Zulassung für den innergemeinschaftlichen Verkehr, Verbringung tierischer Erzeugnisse, Tiertransport, Transport von Tieren, Tiertransporte, Verbringung von Zuchtmaterial, Verbringen von Tieren, Betriebe, Einrichtungen, Affen, Primaten, Samen, Embryonen und Eizellen, Halbaffen