Zulassung von Betrieben und Einrichtungen für den innergemeinschaftlichen Verkehr beantragen
Wer Affen und Halbaffen (Primaten) sowie Samen, Embryonen und Eizellen in andere EU-Mitgliedstaaten verbringen möchte, benötigt hierfür eine Zulassung.
Beschreibung
Wenn Sie
- Affen und Halbaffen (Primaten) sowie aus diesen Tieren hergestellte Erzeugnisse,
- Samen von Rindern, Schweinen, Pferden, Schafen und Ziegen, oder
- Embryonen und Eizellen von Rindern, Pferden, Schweinen, Schafen und Ziegen
in andere EU-Mitgliedstaaten ausführen wollen, benötigt Ihr Betrieb eine Zulassung von der zuständigen Behörde.
Um die Zulassung zu erhalten, müssen Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
Ebenfalls eine Zulassung benötigen Geflügelbetriebe, aus denen Geflügel für andere Zwecke als zur Schlachtung in einen anderen Mitgliedstaat verbracht wird. Auch Brütereien, aus denen Bruteier oder Geflügel in einen anderen Mitgliedstaat verbracht werden soll, benötigen eine Zulassung.
Wenn Sie
- Affen und Halbaffen (Primaten) sowie aus diesen Tieren hergestellte Erzeugnisse,
- Samen von Rindern, Schweinen, Pferden, Schafen und Ziegen, oder
- Embryonen und Eizellen von Rindern, Pferden, Schweinen, Schafen und Ziegen
in andere EU-Mitgliedstaaten ausführen wollen, benötigt Ihr Betrieb eine Zulassung von der zuständigen Behörde.
Um die Zulassung zu erhalten, müssen Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
Ebenfalls eine Zulassung benötigen Geflügelbetriebe, aus denen Geflügel für andere Zwecke als zur Schlachtung in einen anderen Mitgliedstaat verbracht wird. Auch Brütereien, aus denen Bruteier oder Geflügel in einen anderen Mitgliedstaat verbracht werden soll, benötigen eine Zulassung.
Zuständigkeit
Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Postanschrift:
Postfach 39 49
26029 Oldenburg
Tel: 04 41 / 570 26-0
Fax: 04 41 / 570 26-179
Email: poststelle@laves.niedersachsen.de
Ansprechpartner
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 39 49
26029 Oldenburg (Oldenburg)
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Einen Antrag auf Zulassung können Sie ohne bestimmte Formvorgaben an die zuständige Behörde richten. Grundriss (zumindest Skizze) der Betriebsstätte(n) mit Legende (Bezeichnung der Räumlichkeiten)
Voraussetzungen
Um eine Zulassung zu erhalten, müssen mehrere Anforderungen u.a. an den Betrieb, an das Management und die Tiergesundheit erfüllt werden.
Die zuständige Stelle berät Sie bei Bedarf zu den erforderlichen Voraussetzungen für die Zulassung Ihres Betriebes.
Rechtsgrundlage(n)
- § 15 Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV)
- Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV)
- Artikel 94 der Verordnung (EU) 2016/429
- Artikel 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/686
- Artikel 95 Verordnung (EU) 2016/429
- Artikel 16 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2035
- Artikel 47 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/688
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht (zuständig ist das Verwaltungsgericht in dessen Bezirk sich der Betrieb befindet) schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts erhoben werden. Die Klage kann auch mit qualifizierter elektronischer Signatur durch Zuleitung über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts erhoben werden.
Verfahrensablauf
In der Regel läuft das Verfahren wie folgt ab:
- Stellen Sie einen formlosen Antrag per Post oder E-Mail auf Zulassung Ihres Betriebes bzw. Ihrer Einrichtung
- Sie werden anschließend telefonisch kontaktiert, um einen Vororttermin zu erhalten
- Nach dem Termin erhalten Sie Information über die Genehmigung oder Ablehnung Ihres Antrags
Fristen
Die Zulassung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel zwischen zwei und vier Wochen.
2 bis 4 Wochen
Kosten
Die Gebühren sind abhängig vom zeitlichen Aufwand. In der Regel fallen Gebühren in Höhe von 200,00 bis 300,00 Euro an.: Gebühr ab 35.00 EUR bis 500.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz am 11.12.2020
Stichwörter
Betriebe und Einrichtungen für den innergemeinschaftlichen Verkehr nach der Binnenmarkt-Tierseuchenschutz-Verordnung Zulassung, Zulassung für den innergemeinschaftlichen Verkehr, Affen, Verbringen von Tieren, Halbaffen, Betriebe, Samen, Tierseuchenschutzverordnung, Primaten, Einrichtungen, Transport von Tieren, Tiertransport, Verbringung tierischer Erzeugnisse, Embryonen und Eizellen, Tiertransporte, Verbringung von Zuchtmaterial