Betriebe und Einrichtungen für den innergemeinschaftlichen Verkehr nach der Binnenmarkt-Tierseuchenschutz-Verordnung Zulassung

    Zulassung von Betrieben und Einrichtungen für den innergemeinschaftlichen Verkehr beantragen

    Wer Affen und Halbaffen (Primaten) sowie Samen, Embryonen und Eizellen in andere EU-Mitgliedstaaten verbringen möchte, benötigt hierfür eine Zulassung.

    Beschreibung

    Wenn Sie

    • Affen und Halbaffen (Primaten) sowie aus diesen Tieren hergestellte Erzeugnisse, 
    • Samen von Rindern, Schweinen, Pferden, Schafen und Ziegen, oder
    • Embryonen und Eizellen von Rindern, Pferden, Schweinen, Schafen und Ziegen

    in andere EU-Mitgliedstaaten ausführen wollen, benötigt Ihr Betrieb eine Zulassung von der zuständigen Behörde.

    Um die Zulassung zu erhalten, müssen Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

    Ebenfalls eine Zulassung benötigen Geflügelbetriebe, aus denen Geflügel für andere Zwecke als zur Schlachtung in einen anderen Mitgliedstaat verbracht wird. Auch Brütereien, aus denen Bruteier oder Geflügel in einen anderen Mitgliedstaat verbracht werden soll, benötigen eine Zulassung.

    Wenn Sie

    • Affen und Halbaffen (Primaten) sowie aus diesen Tieren hergestellte Erzeugnisse, 
    • Samen von Rindern, Schweinen, Pferden, Schafen und Ziegen, oder
    • Embryonen und Eizellen von Rindern, Pferden, Schweinen, Schafen und Ziegen

    in andere EU-Mitgliedstaaten ausführen wollen, benötigt Ihr Betrieb eine Zulassung von der zuständigen Behörde.

    Um die Zulassung zu erhalten, müssen Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

    Ebenfalls eine Zulassung benötigen Geflügelbetriebe, aus denen Geflügel für andere Zwecke als zur Schlachtung in einen anderen Mitgliedstaat verbracht wird. Auch Brütereien, aus denen Bruteier oder Geflügel in einen anderen Mitgliedstaat verbracht werden soll, benötigen eine Zulassung.

    Zuständigkeit

    Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

    Postanschrift:
    Postfach 39 49
    26029 Oldenburg

    Tel: 04 41 / 570 26-0
    Fax: 04 41 / 570 26-179
    Email: poststelle@laves.niedersachsen.de

    Ansprechpartner

    Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 39 49

    26029 Oldenburg (Oldenburg)

    Hausanschrift

    Röverskamp 5

    26203 Wardenburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 570 26-0

    Fax: 0441 570 26-179

    E-Mail: poststelle@laves.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Einen Antrag auf Zulassung können Sie ohne bestimmte Formvorgaben an die zuständige Behörde richten. Grundriss (zumindest Skizze) der Betriebsstätte(n) mit Legende (Bezeichnung der Räumlichkeiten)

    Voraussetzungen

    Um eine Zulassung zu erhalten, müssen mehrere Anforderungen u.a. an den Betrieb, an das Management und die Tiergesundheit erfüllt werden.

    Die zuständige Stelle berät Sie bei Bedarf zu den erforderlichen Voraussetzungen für die Zulassung Ihres Betriebes.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht (zuständig ist das Verwaltungsgericht in dessen Bezirk sich der Betrieb befindet) schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts erhoben werden. Die Klage kann auch mit qualifizierter elektronischer Signatur durch Zuleitung über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    In der Regel läuft das Verfahren wie folgt ab:

    • Stellen Sie einen formlosen Antrag per Post oder E-Mail auf Zulassung Ihres Betriebes bzw. Ihrer Einrichtung
    • Sie werden anschließend telefonisch kontaktiert, um einen Vororttermin zu erhalten
    • Nach dem Termin erhalten Sie Information über die Genehmigung oder Ablehnung Ihres Antrags

    Fristen

    Die Zulassung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel zwischen zwei und vier Wochen.

    2 bis 4 Wochen

    Kosten

    Die Gebühren sind abhängig vom zeitlichen Aufwand. In der Regel fallen Gebühren in Höhe von 200,00 bis 300,00 Euro an.: Gebühr ab 35.00 EUR bis 500.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz am 11.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2024

    Stichwörter

    Betriebe und Einrichtungen für den innergemeinschaftlichen Verkehr nach der Binnenmarkt-Tierseuchenschutz-Verordnung Zulassung, Zulassung für den innergemeinschaftlichen Verkehr, Affen, Verbringen von Tieren, Halbaffen, Betriebe, Samen, Tierseuchenschutzverordnung, Primaten, Einrichtungen, Transport von Tieren, Tiertransport, Verbringung tierischer Erzeugnisse, Embryonen und Eizellen, Tiertransporte, Verbringung von Zuchtmaterial

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de