Nutzungsgenehmigung von Mineralwasserbrunnen: Erteilung
Natürliches Mineralwasser darf nur aus Quellen gewonnen werden, für die eine Nutzungsgenehmigung erteilt wurde.
Beschreibung
Natürliches Mineralwasser darf nur aus Quellen gewonnen werden, für die eine Nutzungsgenehmigung erteilt wurde.
zuständige Stelle
nicht angegeben
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).
Ansprechpartner
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Adresse
Hausanschrift
Stau 75
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Postanschrift
Postfach 39 49
26029 Oldenburg (Oldenburg)
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Die Antragsunterlagen müssen die Forderungen gemäß § 5 Anlage 1 Verordnung über natürliches Mineralwasser, Quellwasser und Tafelwasser (Min/TafelWV) sowie der Anlage 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Anerkennung und Nutzungsgenehmigung von natürlichem Mineralwasser erfüllen.
Formulare
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Kosten
Gebühr ab 390,00 EUR bis 920,00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Unterstützende Institutionen
nicht angegeben
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
nicht angegeben
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch nicht angegeben am 24.08.2010