Amtliche Anerkennung von natürlichen Mineralwasser Erteilung

    Amtliche Anerkennung von natürlichen Mineralwasser

    Beschreibung

    Natürliches Mineralwasser darf gewerbsmäßig nur in den Verkehr gebracht werden, wenn es amtlich anerkannt ist.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).

    Ansprechpartner

    Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 39 49

    26029 Oldenburg (Oldenburg)

    Hausanschrift

    Röverskamp 5

    26203 Wardenburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 570 26-0

    Fax: 0441 570 26-179

    E-Mail: poststelle@laves.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die Antragsunterlagen müssen die Forderungen gemäß § 3 Verordnung über natürliches Mineralwasser, Quellwasser und Tafelwasser (Min/TafelWV) sowie der Anlagen 1-3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Anerkennung und Nutzungsgenehmigung von natürlichem Mineralwasser erfüllen.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Gebühr ab 630.00 EUR bis 1830.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 24.08.2010

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English