Amtliche Anerkennung von natürlichen Mineralwasser Erteilung
Amtliche Anerkennung von natürlichen Mineralwasser
Beschreibung
Natürliches Mineralwasser darf gewerbsmäßig nur in den Verkehr gebracht werden, wenn es amtlich anerkannt ist.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).
Ansprechpartner
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 39 49
26029 Oldenburg (Oldenburg)
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Die Antragsunterlagen müssen die Forderungen gemäß § 3 Verordnung über natürliches Mineralwasser, Quellwasser und Tafelwasser (Min/TafelWV) sowie der Anlagen 1-3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Anerkennung und Nutzungsgenehmigung von natürlichem Mineralwasser erfüllen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Gebühr ab 630.0 EUR bis 1830.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 24.08.2010