Anzeige von Eingriffen oder Behandlungen an Tieren zur Aus-, Fort- oder Weiterbildung
Eingriffe und Behandlungen an Tieren zur Herstellung oder Gewinnung von Stoffen: Anzeige
Beschreibung
Eingriffe oder Behandlungen zur Herstellung, Gewinnung, Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten, oder Organismen, die bei Tieren mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind, müssen bei der zuständigen Stelle angezeigt werden.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).
Ansprechpartner
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 39 49
26029 Oldenburg (Oldenburg)
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Formular "Anzeige Vorhaben nach dem TierSchG"
- Qualifikationsnachweis des Personals
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Das Vorhaben ist mindestens 2 Wochen vor Beginn anzuzeigen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Kenntnisnahme des/der Tierschutzbeauftragen ist erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 19.08.2010