Anzeige von Eingriffen oder Behandlungen an Tieren zur Aus-, Fort- oder Weiterbildung

    Eingriffe und Behandlungen an Tieren zur Aus-, Fort- und Weiterbildung: Anzeige

    Beschreibung

    Eingriffe oder Behandlungen an Tieren zur Aus-, Fort- und Weiterbildung, die mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind, müssen bei der zuständigen Stelle angezeigt werden.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).

    Ansprechpartner

    Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)

    Adresse

    Hausanschrift

    Röverskamp 5

    26203 Wardenburg

    Postanschrift

    Postfach 39 49

    26029 Oldenburg (Oldenburg)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 570 26-0

    Fax: 0441 570 26-179

    E-Mail: poststelle@laves.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009

    Technisch geändert am 25.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefülltes Formular "Anzeige Vorhaben nach dem TierSchG"
    • Qualifikationsnachweis des Personals

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Das Vorhaben ist mindestens 2 Wochen vor Beginn anzuzeigen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Kenntnisnahme des/der Tierschutzbeauftragen ist erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 18.08.2010

    Version

    Technisch erstellt am 18.08.2010

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Heilhilfsberufe, naturwissenschaftliche Hilfsberufe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024