Ausbildungsstellen: Altenpflegeausbildung fördern
Zur Stärkung der Ausbildung in der Altenpflege gewährt das Land Niedersachsen eine Prämie für jeden bereit gestellten Ausbildungsplatz sowie Zuschüsse zum Schulgeld.
Beschreibung
Zur Stärkung der Ausbildung in der Altenpflege gewährt das Land Niedersachsen eine Prämie für jeden bereit gestellten Ausbildungsplatz sowie Zuschüsse zum Schulgeld an Altenpflegeschulen in privater Trägerschaft.
Prämie für Ausbildungsverhältnisse in der Altenpflege in Niedersachsen
Beginnend mit dem 01.08.2009 wird für alle bestehenden und neuen Ausbildungsverhältnisse zur Altenpflegerin/ zum Altenpfleger eine Prämie gewährt.
Zuwendungsempfänger sind die Träger der ausbildenden Pflegeeinrichtungen.
Die Höhe der Prämie richtet sich an ambulante Einrichtungen sowie an stationäre Einrichtungen, die nach dem Verhältnis von 1:19 oder größer (z.B. 1:10) über Ausbildungsverhältnisse zur Anzahl der Pflegeplätze verfügen. Sie beträgt monatlich für jedes Ausbildungsverhältnis 85,00Euro.
Grundvoraussetzung zum Erhalt der Prämie ist die Zahlung einer Ausbildungsvergütung von mind. 80 % der tariflichen Ausbildungsvergütung nach dem Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen (TVA-L Pflege).
Zuwendungen zum Schulgeld an Altenpflegeschulen in privater Trägerschaft in Niedersachsen
Beginnend mit dem 01.08.2009 wird für alle bestehenden und neuen Schulverträge für die Ausbildung in der Altenpflege ein Zuschuss gewährt.
Zuwendungsempfänger sind die Altenpflegeschulen in privater Trägerschaft. Der Zuschuss ist von dem durch die Schülerinnen und Schüler zu leistenden Schulgeld abzuziehen. Nach der Wartezeit (6 Monate) wird kein Schulgeld beim Schüler erhoben.
Für jeden Schulvertrag wird derzeit ein monatlicher Zuschuss bis zur Höhe des Schulgeldes, höchstens bis zu 200 Euro, geleistet.
Die Prämie für die ausbildende Pflegeeinrichtung und der Zuschuss zum Schulgeld werden nicht miteinander verrechnet.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Lüneburg.
Die Außenstelle Lüneburg ist für ganz Niedersachsen zuständig.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Lüneburg.
Die Außenstelle Lüneburg ist für ganz Niedersachsen zuständig.
Ansprechpartner
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Lüneburg
Adresse
Hausanschrift
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeiten: Mo bis Fr 10:00 – 11:00 Uhr, Di und Do 14:00 – 15:00 (außer an Tagen vor niedersächsischen Feiertagen) Besuchstermine sind zwingend zu vereinbaren.
Kontakt
E-Mail: poststelle-behoerdenzentrum@pd-lg.polizei.niedersachsen.de
Telefon Festnetz: 04131 15-0
Fax: 04131 15-3295
Formulare
Voraussetzungen
nicht angegeben
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
Umfassende Informationen erhalten Sie hier:
Unterstützende Institutionen
nicht angegeben
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
nicht angegeben
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Stichwörter
Altenpflegeausbildung, Zuschuss, Schulgeld