Fahrerlaubnis: Verlängerung - Fahrerlaubnis der Klassen C und D
Beschreibung
Fahrerlaubnisse für die Klassen C, CE, CE79, C1, C1E (Lkw) und D, DE, D1, D1E (Bus) werden befristet erteilt und können verlängert werden.
Die Fahrerlaubnis dieser Klassen wird längstens für folgende Zeiträume erteilt bzw. verlängert:
- Klassen C1, C1E:
- gültig bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres
- nach Vollendung des 45. Lebensjahres der Bewerberin oder des Bewerbers: für fünf Jahre
- Klassen C, CE, CE79, D, D1, DE und D1E: für fünf Jahre
Hinweis: Mit der Verlängerung wird ein neuer Führerschein ausgestellt.
Hinweise für Wesermarsch: Fahrerlaubnis: Verlängerung - Fahrerlaubnis der Klassen C und D
Wir bitten um Beachtung der hier aufgeführten "Speziellen Hinweise", die für den Landkreis Wesermarsch gelten !!
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 36 - Straßenverkehrswesen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Lena-Christin Jäger
Herr Volker Schommartz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04401 927-222
Fax: 04401 927-100
E-Mail: volker.schommartz@wesermarsch.de
Frau Andrea Thienken
Frau Janina Bär-Zimmermann
Frau Melanie Busche
Frau Hella Büsing
Frau Birgit Decker
Herr Leon Decker
Frau Sabine Dierks
Frau Sabine Gigerl
Frau Sylvia Jürgens
Hausanschrift
Fax: 04401 927-100
Telefon Festnetz: 04401 927-365
E-Mail: sylvia.juergens@wesermarsch.de
Herr Hans-Werner Keil
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04401 927-460
Fax: 04401 927-100
E-Mail: hans-werner.keil@wesermarsch.de
Frau Brigitte Köhler
Hausanschrift
Fax: 04401 927-100
Telefon Festnetz: 04401 927-382
E-Mail: brigitte.koehler@wesermarsch.de
Herr Rolf Kuhn
Herr Jürgen Langenberg
Frau Andrea Lüers
Herr Antoan Massara
Postanschrift
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Telefon Festnetz: 04401 927-226
Fax: 04401 927-100
E-Mail: antoan.massara@wesermarsch.de
Frau Sandra Matzke
Frau Ria Meinardus
Frau Dominika Piel
Herr Ronald Plugge
Herr Andreas Pruin
Hausanschrift
Fax: 04401 92799-460
Telefon Festnetz: 04401 927-460
E-Mail: andreas.pruin@wesermarsch.de
Frau Monika Ripphoff
Frau Regina Schäfe
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04401 927-258
Fax: 04401 92799-258
E-Mail: regina.schaefe@wesermarsch.de
Frau Kerstin Schermer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04401 927-216
Fax: 04401 927-223
E-Mail: kerstin.schermer@wesermarsch.de
Frau Andrea Spiekermann
Frau Gaby Stührenberg
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04401 927-460
Fax: 04401 92799-460
E-Mail: gaby.stuehrenberg@wesermarsch.de
Frau Sevda Tavan
Frau Astrid Wefer
Herr Leon Weiß
Herr Mattis Jan Fuhrken
Frau Gesche Fangmann
Hausanschrift
Fax: 04401 927-100
Telefon Festnetz: 04401 927-216
E-Mail: gesche.fangmann@wesermarsch.de
Frau Mareike Schneider
Hausanschrift
Fax: 04401 927-100
Telefon Festnetz: 04401 927-389
E-Mail: mareike.schneider@wesermarsch.de
Internet
Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 36 - Straßenverkehrswesen - Führerscheinstelle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Melanie Busche
Frau Lena-Christin Jäger
Herr Volker Schommartz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04401 927-222
Fax: 04401 927-100
E-Mail: volker.schommartz@wesermarsch.de
Frau Andrea Thienken
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- bisheriger Führerschein
- ein aktuelles Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
- augenärztliches Gutachten über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes gemäß § 12 Abs. 6 i.V.m. Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Dieses Gutachten können Sie von Ihrem Augenarzt oder von einem Betriebs- und Arbeitsmediziner erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als zwei Jahre sein.
- ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung auf amtlichem Vordruck gemäß § 11 Abs. 9 i.V.m Anlage 5 FeV. Für diese Bescheinigung gibt es einen amtlichen Vordruck, über den die Ärzte im Regelfall verfügen. Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
- für die Verlängerung der Klassen D, DE, D1 und D1E (BUS)
- ab dem 50. Lebensjahr:
- zusätzlich ein leistungspsychologisches Gutachten nach § 11 Abs. 9 i.V.m Anlage 5 Nr. 2 FeV.
- Die leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Der Nachweis über die Erfüllung dieser besonderen Anforderungen erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
- zusätzlich ein leistungspsychologisches Gutachten nach § 11 Abs. 9 i.V.m Anlage 5 Nr. 2 FeV.
- Für die Führerscheinklasse D ist ein Führungszeugnis der Belegart "0" (Behördliches Führungszeugnis) bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen. Dieses wird vom Bundesamt für Justiz direkt an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt. Ein privates Führungszeugnis ist nicht ausreichend.
- ab dem 50. Lebensjahr:
Hinweise für Wesermarsch: Fahrerlaubnis: Verlängerung - Fahrerlaubnis der Klassen C und D
zum benötigten Führungszeugnis der Führerscheinklasse D:
Ein privates (einfaches) Führungszeugnis ist nicht ausreichend!
Es ist ein erweitertes Führungszeugnis für Behörden (Verwendungszweck K22) erforderlich, welches bei der Wonsitzgemeinde beantragt werden muss.
Formulare
Der Antrag muss persönlich gestellt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Der Antrag sollte spätestens acht Wochen vor dem Ablauf der Gültigkeit der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.
Kosten
Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 15.02.2016
Stichwörter
Fahrerlaubnis: Verlängerung - Fahrerlaubnis der Klassen C und D