Fahrerlaubnis: Verlängerung - Fahrerlaubnis der Klassen C und D
Beschreibung
Fahrerlaubnisse für die Klassen C, CE, CE79, C1, C1E (Lkw) und D, DE, D1, D1E (Bus) werden befristet erteilt und können verlängert werden.
Die Fahrerlaubnis dieser Klassen wird längstens für folgende Zeiträume erteilt bzw. verlängert:
- Klassen C1, C1E:
- gültig bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres
- nach Vollendung des 45. Lebensjahres der Bewerberin oder des Bewerbers: für fünf Jahre
- Klassen C, CE, CE79, D, D1, DE und D1E: für fünf Jahre
Hinweis: Mit der Verlängerung wird ein neuer Führerschein ausgestellt.
Hinweise für Wesermarsch: Fahrerlaubnis: Verlängerung - Fahrerlaubnis der Klassen C und D
Wir bitten um Beachtung der hier aufgeführten "Speziellen Hinweise", die für den Landkreis Wesermarsch gelten !!
Wir bitten um Beachtung der hier aufgeführten "Speziellen Hinweise", die für den Landkreis Wesermarsch gelten !!
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 36 - Straßenverkehrswesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo - Fr   08:30-12:00 Uhr Mo - Do  14:00-15:30 Uhr und nach  Vereinbarung
Kontakt
Internet
Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 36 - Straßenverkehrswesen - Führerscheinstelle
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Fr.: 08:30 - 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- bisheriger Führerschein
- ein aktuelles Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
- augenärztliches Gutachten über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes gemäß § 12 Abs. 6 i.V.m. Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Dieses Gutachten können Sie von Ihrem Augenarzt oder von einem Betriebs- und Arbeitsmediziner erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als zwei Jahre sein.
- ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung auf amtlichem Vordruck gemäß § 11 Abs. 9 i.V.m Anlage 5 FeV. Für diese Bescheinigung gibt es einen amtlichen Vordruck, über den die Ärzte im Regelfall verfügen. Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
- für die Verlängerung der Klassen D, DE, D1 und D1E (BUS)
- ab dem 50. Lebensjahr:
- zusätzlich ein leistungspsychologisches Gutachten nach § 11 Abs. 9 i.V.m Anlage 5 Nr. 2 FeV.
- Die leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Der Nachweis über die Erfüllung dieser besonderen Anforderungen erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
- zusätzlich ein leistungspsychologisches Gutachten nach § 11 Abs. 9 i.V.m Anlage 5 Nr. 2 FeV.
- Für die Führerscheinklasse D ist ein Führungszeugnis der Belegart "0" (Behördliches Führungszeugnis) bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen. Dieses wird vom Bundesamt für Justiz direkt an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt. Ein privates Führungszeugnis ist nicht ausreichend.
- ab dem 50. Lebensjahr:
- § 11 Abs. 9 i.V.m Anlage 5 Nr. 2 Fahrerlaubnisverordnung(FeV)
- § 12 Abs. 6 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Hinweise für Wesermarsch: Fahrerlaubnis: Verlängerung - Fahrerlaubnis der Klassen C und D
zum benötigten Führungszeugnis der Führerscheinklasse D:
Ein privates (einfaches) Führungszeugnis ist nicht ausreichend!
Es ist ein erweitertes Führungszeugnis für Behörden (Verwendungszweck K22) erforderlich, welches bei der Wonsitzgemeinde beantragt werden muss.
zum benötigten Führungszeugnis der Führerscheinklasse D:
Ein privates (einfaches) Führungszeugnis ist nicht ausreichend!
Es ist ein erweitertes Führungszeugnis für Behörden (Verwendungszweck K22) erforderlich, welches bei der Wonsitzgemeinde beantragt werden muss.
Formulare
Der Antrag muss persönlich gestellt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Der Antrag sollte spätestens acht Wochen vor dem Ablauf der Gültigkeit der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.
Kosten
Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 15.02.2016
Stichwörter
Fahrerlaubnis: Verlängerung - Fahrerlaubnis der Klassen C und D
Metainformation
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