Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung

    Fahrerlaubnis: Verlängerung - Fahrerlaubnis der Klassen C und D

    Beschreibung

    Fahrerlaubnisse für die Klassen C, CE, CE79, C1, C1E (Lkw) und D, DE, D1, D1E (Bus) werden befristet erteilt und können verlängert werden.

    Die Fahrerlaubnis dieser Klassen wird längstens für folgende Zeiträume erteilt bzw. verlängert:

    • Klassen C1, C1E:
      • gültig bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres
      • nach Vollendung des 45. Lebensjahres der Bewerberin oder des Bewerbers: für fünf Jahre
    • Klassen C, CE, CE79, D, D1, DE und D1E: für fünf Jahre

    Hinweis: Mit der Verlängerung wird ein neuer Führerschein ausgestellt.

    Hinweise für Stade: Fahrerlaubnis: Verlängerung - Fahrerlaubnis der Klassen C und D

    Allgemeine Informationen

    LKW-Klassen > C, CE (C1, C1E)

    LKW Klasse C / CE Zugmaschinen© pitopia

    Lkw-Fahrer fahren nicht nur große und schwere Kraftfahrzeuge, sondern sie tragen auch eine große Verantwortung. Lkw-Führerscheine sind von Anfang an auf 5 Jahre befristet - Erwerb ab 1.1.1999 - und müssen regelmäßig verlängert werden.

    Sofern diese Berechtigung vor dem 28.12.2016 erlangt wurde gilt die Unterklasse C1, C1E bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres; nach Vollendung des 45. Lebensjahres für fünf Jahre.

    (Hinweis: Diese nationale Lösung, dass die Befristung erst für Fahrerlaubnisse der Klassen C1 bzw. C1E gilt, die ab dem 28.12.2016 erworben wurden, entspricht nicht dem Europäischen Recht. Dies bedeutet, dass bei Fahrten im Ausland Beanstandungen durch ausländische Behörden nicht ausgeschlossen werden können.)

     Bus-Klassen > D, DE

    Bus-Klasse D / DE Personenbeförderung© pitopia

    Busfahrer tragen in doppelter Hinsicht eine große Verantwortung. Das bringen die besonderen Anforderungen, die an Fahrer der Busklassen gestellt werden, zum Ausdruck.

    Klasse D / DE Personenbeförderung Sitze im Bus© pitopia

    Bus-Klasse D / DE© Bundesanstalt für Straßenwesen



    Allgemeine Informationen

    LKW-Klassen > C, CE (C1, C1E)

    LKW Klasse C / CE Zugmaschinen© pitopia

    Lkw-Fahrer fahren nicht nur große und schwere Kraftfahrzeuge, sondern sie tragen auch eine große Verantwortung. Lkw-Führerscheine sind von Anfang an auf 5 Jahre befristet - Erwerb ab 1.1.1999 - und müssen regelmäßig verlängert werden.

    Sofern diese Berechtigung vor dem 28.12.2016 erlangt wurde gilt die Unterklasse C1, C1E bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres; nach Vollendung des 45. Lebensjahres für fünf Jahre.

    (Hinweis: Diese nationale Lösung, dass die Befristung erst für Fahrerlaubnisse der Klassen C1 bzw. C1E gilt, die ab dem 28.12.2016 erworben wurden, entspricht nicht dem Europäischen Recht. Dies bedeutet, dass bei Fahrten im Ausland Beanstandungen durch ausländische Behörden nicht ausgeschlossen werden können.)

    Bus-Klassen > D, DE

    Bus-Klasse D / DE Personenbeförderung© pitopia

    Busfahrer tragen in doppelter Hinsicht eine große Verantwortung. Das bringen die besonderen Anforderungen, die an Fahrer der Busklassen gestellt werden, zum Ausdruck.

    Klasse D / DE Personenbeförderung Sitze im Bus© pitopia

    Bus-Klasse D / DE© Bundesanstalt für Straßenwesen



    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Landkreis Stade

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Sande 2

    21682 Stade

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten: Mo. - Do.: 08.00 - 16.00 Uhr Fr.: 08.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04141 12

    Fax: 04141 12-1025

    E-Mail: info@landkreis-stade.de

    Version

    Technisch erstellt am 20.01.2011 (von: Landkreis Stade Webservice)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Stade)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • bisheriger Führerschein
    • ein aktuelles Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
    • augenärztliches Gutachten über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes gemäß § 12 Abs. 6 i.V.m. Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Dieses Gutachten können Sie von Ihrem Augenarzt oder von einem Betriebs- und Arbeitsmediziner erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als zwei Jahre sein.
    • ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung auf amtlichem Vordruck gemäß § 11 Abs. 9 i.V.m Anlage 5 FeV. Für diese Bescheinigung gibt es einen amtlichen Vordruck, über den die Ärzte im Regelfall verfügen. Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
    • für die Verlängerung der Klassen D, DE, D1 und D1E (BUS)
      • ab dem 50. Lebensjahr:
        • zusätzlich ein leistungspsychologisches Gutachten nach § 11 Abs. 9 i.V.m Anlage 5 Nr. 2 FeV.
          • Die leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Der Nachweis über die Erfüllung dieser besonderen Anforderungen erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
      • Für die Führerscheinklasse D ist ein Führungszeugnis der Belegart "0" (Behördliches Führungszeugnis) bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen. Dieses wird vom Bundesamt für Justiz direkt an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt. Ein privates Führungszeugnis ist nicht ausreichend.

    Formulare

    Der Antrag muss persönlich gestellt werden.

    Hinweise für Stade: Fahrerlaubnis: Verlängerung - Fahrerlaubnis der Klassen C und D

    © pitopia

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    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Antrag sollte spätestens acht Wochen vor dem Ablauf der Gültigkeit der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.

    Kosten

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 15.02.2016

    Version

    Technisch erstellt am 04.08.2010 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 13.05.2024 (von: Rosenbohm, Eileen)

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis: Verlängerung - Fahrerlaubnis der Klassen C und D

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)