Fahrerlaubnis: Verlängerung - Fahrerlaubnis der Klassen C und D
Beschreibung
Fahrerlaubnisse für die Klassen C, CE, CE79, C1, C1E (Lkw) und D, DE, D1, D1E (Bus) werden befristet erteilt und können verlängert werden.
Die Fahrerlaubnis dieser Klassen wird längstens für folgende Zeiträume erteilt bzw. verlängert:
- Klassen C1, C1E:
- gültig bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres
- nach Vollendung des 45. Lebensjahres der Bewerberin oder des Bewerbers: für fünf Jahre
- Klassen C, CE, CE79, D, D1, DE und D1E: für fünf Jahre
Hinweis: Mit der Verlängerung wird ein neuer Führerschein ausgestellt.
Hinweise für Osterholz: Verlängerung von Fahrerlaubnissen der Klassen C und D
Fahrerlaubnisse für die Klassen C, CE, CE79, C1, C1E (Lkw) und D, DE, D1, D1E (Bus) werden befristet erteilt und können verlängert werden.
Die Fahrerlaubnisse dieser Klassen werden längstens für 5 Jahre erteilt bzw. verlängert.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Hinweise für Osterholz: Verlängerung von Fahrerlaubnissen der Klassen C und D
Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Sachgebiet Führerscheinstelle
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Dienstags 8 - 18 Uhr Mittwochs 8 - 12 Uhr Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Freitags 8 - 12 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04791 930-2002
Fax: 04791 930-2098
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- bisheriger Führerschein
- ein aktuelles Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
- augenärztliches Gutachten über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes gemäß § 12 Abs. 6 i.V.m. Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Dieses Gutachten können Sie von Ihrem Augenarzt oder von einem Betriebs- und Arbeitsmediziner erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als zwei Jahre sein.
- ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung auf amtlichem Vordruck gemäß § 11 Abs. 9 i.V.m Anlage 5 FeV. Für diese Bescheinigung gibt es einen amtlichen Vordruck, über den die Ärzte im Regelfall verfügen. Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
- für die Verlängerung der Klassen D, DE, D1 und D1E (BUS)
- ab dem 50. Lebensjahr:
- zusätzlich ein leistungspsychologisches Gutachten nach § 11 Abs. 9 i.V.m Anlage 5 Nr. 2 FeV.
- Die leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Der Nachweis über die Erfüllung dieser besonderen Anforderungen erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
- zusätzlich ein leistungspsychologisches Gutachten nach § 11 Abs. 9 i.V.m Anlage 5 Nr. 2 FeV.
- Für die Führerscheinklasse D ist ein Führungszeugnis der Belegart "0" (Behördliches Führungszeugnis) bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen. Dieses wird vom Bundesamt für Justiz direkt an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt. Ein privates Führungszeugnis ist nicht ausreichend.
- ab dem 50. Lebensjahr:
Hinweise für Osterholz: Verlängerung von Fahrerlaubnissen der Klassen C und D
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- derzeit vorhandener Führerschein
- 1 aktuelles Passfoto (biometrisch)
- ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 Nr. 1 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
- augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
- für D-Klassen ab dem 50. Lebensjahr: höherwertiges Gutachten nach Anlage 5 Nr. 2 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
- für D-Klassen: Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "O", ist vorab beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen)
- bei Besitz eines Papierführerscheines: Karteikartenabschrift, sofern der letzte Führerschein nicht vom Landkreis Osterholz ausgestellt wurde
- für die gewerbliche Nutzung: 5 Module nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (s. Fahrerqualifizierungsnachweis)
Formulare
Der Antrag muss persönlich gestellt werden.
Hinweise für Osterholz: Verlängerung von Fahrerlaubnissen der Klassen C und D
Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Das Ausfüllen eines Antrages vorab ist nicht notwendig.
- Antrag auf Führerschein, Fahrerkarte oder FahrerqualifizierungsnachweisAntrag auf Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung, Neuerteilung, Umschreibung der Fahrerlaubnis sowie auf Ausstellung Fahrerkarte und Fahrerqualifizierungsnachweis
Rechtsgrundlage(n)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- § 24 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV)
- Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV)
- § 23 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV)
Hinweise für Osterholz: Verlängerung von Fahrerlaubnissen der Klassen C und D
Fristen
Der Antrag sollte spätestens acht Wochen vor dem Ablauf der Gültigkeit der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.
Hinweise für Osterholz: Verlängerung von Fahrerlaubnissen der Klassen C und D
Die Fahrerlaubnisse von C- und D-Klassen werden längstens für 5 Jahre erteilt bzw. verlängert.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Osterholz: Verlängerung von Fahrerlaubnissen der Klassen C und D
Die Beantragung einer Verlängerung der Fahrerlaubnis von C- oder D-Klassen empfiehlt sich 2 - 5 Monate vor Ablauf der Gültigkeit.
Kosten
Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) an.
Hinweise für Osterholz: Verlängerung von Fahrerlaubnissen der Klassen C und D
- 43,90 €
- ggf. zzgl. 5 € für den Direktversand
- ggf. zzgl. 32,50 € bei der Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises
- ggf. zzgl. 34 bzw. 37 € bei der Ausstellung einer Fahrerkarte
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Osterholz: Verlängerung von Fahrerlaubnissen der Klassen C und D
Der Antrag auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis von C- oder D-Klassen kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit gestellt werden.
Mit der Verlängerung wird ein neuer Führerschein ausgestellt.
Weitere Informationen
Hinweise für Osterholz: Verlängerung von Fahrerlaubnissen der Klassen C und D
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 15.02.2016
Stichwörter
Fahrerlaubnis: Verlängerung - Fahrerlaubnis der Klassen C und D