Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung

    Fahrerlaubnis: Verlängerung - Fahrerlaubnis der Klassen C und D

    Beschreibung

    Fahrerlaubnisse für die Klassen C, CE, CE79, C1, C1E (Lkw) und D, DE, D1, D1E (Bus) werden befristet erteilt und können verlängert werden.

    Die Fahrerlaubnis dieser Klassen wird längstens für folgende Zeiträume erteilt bzw. verlängert:

    • Klassen C1, C1E:
      • gültig bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres
      • nach Vollendung des 45. Lebensjahres der Bewerberin oder des Bewerbers: für fünf Jahre
    • Klassen C, CE, CE79, D, D1, DE und D1E: für fünf Jahre

    Hinweis: Mit der Verlängerung wird ein neuer Führerschein ausgestellt.

    Hinweise für Osterholz: Verlängerung von Fahrerlaubnissen der Klassen C und D

    Allgemeine Informationen

    Fahrerlaubnisse für die Klassen C, CE, CE79, C1, C1E (Lkw) und D, DE, D1, D1E (Bus) werden befristet erteilt und können verlängert werden.

    Die Fahrerlaubnisse dieser Klassen werden längstens für 5 Jahre erteilt bzw. verlängert.



    Allgemeine Informationen

    Fahrerlaubnisse für die Klassen C, CE, CE79, C1, C1E (Lkw) und D, DE, D1, D1E (Bus) werden befristet erteilt und können verlängert werden.

    Die Fahrerlaubnisse dieser Klassen werden längstens für 5 Jahre erteilt bzw. verlängert.



    Online-Dienste

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    zuständige Stelle

    Hinweise für Osterholz: Verlängerung von Fahrerlaubnissen der Klassen C und D

    Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat.

    Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Führerscheinstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Osterholzer Straße 23

    27711 Osterholz-Scharmbeck

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Dienstags 8 - 18 Uhr Mittwochs 8 - 12 Uhr Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Freitags 8 - 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04791 930-2002

    Fax: 04791 930-2098

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@landkreis-osterholz.de

    Version

    Technisch erstellt am 19.09.2022 (von: Webservice, Landkreis Osterholz)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Osterholz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • bisheriger Führerschein
    • ein aktuelles Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
    • augenärztliches Gutachten über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes gemäß § 12 Abs. 6 i.V.m. Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Dieses Gutachten können Sie von Ihrem Augenarzt oder von einem Betriebs- und Arbeitsmediziner erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als zwei Jahre sein.
    • ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung auf amtlichem Vordruck gemäß § 11 Abs. 9 i.V.m Anlage 5 FeV. Für diese Bescheinigung gibt es einen amtlichen Vordruck, über den die Ärzte im Regelfall verfügen. Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
    • für die Verlängerung der Klassen D, DE, D1 und D1E (BUS)
      • ab dem 50. Lebensjahr:
        • zusätzlich ein leistungspsychologisches Gutachten nach § 11 Abs. 9 i.V.m Anlage 5 Nr. 2 FeV.
          • Die leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Der Nachweis über die Erfüllung dieser besonderen Anforderungen erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
      • Für die Führerscheinklasse D ist ein Führungszeugnis der Belegart "0" (Behördliches Führungszeugnis) bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen. Dieses wird vom Bundesamt für Justiz direkt an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt. Ein privates Führungszeugnis ist nicht ausreichend.

    Hinweise für Osterholz: Verlängerung von Fahrerlaubnissen der Klassen C und D

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
    • derzeit vorhandener Führerschein
    • 1 aktuelles Passfoto (biometrisch)
    • ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 Nr. 1 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
    • augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
    • für D-Klassen ab dem 50. Lebensjahr: höherwertiges Gutachten nach Anlage 5 Nr. 2 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
    • für D-Klassen: Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "O", ist vorab beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen)
    • bei Besitz eines Papierführerscheines: Karteikartenabschrift, sofern der letzte Führerschein nicht vom Landkreis Osterholz ausgestellt wurde
    • für die gewerbliche Nutzung: 5 Module nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (s. Fahrerqualifizierungsnachweis)
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
    • derzeit vorhandener Führerschein
    • 1 aktuelles Passfoto (biometrisch)
    • ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 Nr. 1 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
    • augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
    • für D-Klassen ab dem 50. Lebensjahr: höherwertiges Gutachten nach Anlage 5 Nr. 2 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
    • für D-Klassen: Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "O", ist vorab beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen)
    • bei Besitz eines Papierführerscheines: Karteikartenabschrift, sofern der letzte Führerschein nicht vom Landkreis Osterholz ausgestellt wurde
    • für die gewerbliche Nutzung: 5 Module nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (s. Fahrerqualifizierungsnachweis)

    Formulare

    Der Antrag muss persönlich gestellt werden.

    Hinweise für Osterholz: Verlängerung von Fahrerlaubnissen der Klassen C und D

    Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Das Ausfüllen eines Antrages vorab ist nicht notwendig. 

    Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Das Ausfüllen eines Antrages vorab ist nicht notwendig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Antrag sollte spätestens acht Wochen vor dem Ablauf der Gültigkeit der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.

    Hinweise für Osterholz: Verlängerung von Fahrerlaubnissen der Klassen C und D

    Die Fahrerlaubnisse von C- und D-Klassen werden längstens für 5 Jahre erteilt bzw. verlängert. 

    Die Fahrerlaubnisse von C- und D-Klassen werden längstens für 5 Jahre erteilt bzw. verlängert.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Osterholz: Verlängerung von Fahrerlaubnissen der Klassen C und D

    Die Beantragung einer Verlängerung der Fahrerlaubnis von C- oder D-Klassen empfiehlt sich 2 - 5 Monate vor Ablauf der Gültigkeit. 

    Die Beantragung einer Verlängerung der Fahrerlaubnis von C- oder D-Klassen empfiehlt sich 2 - 5 Monate vor Ablauf der Gültigkeit.

    Kosten

    Hinweise für Osterholz: Verlängerung von Fahrerlaubnissen der Klassen C und D

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Osterholz: Verlängerung von Fahrerlaubnissen der Klassen C und D

    Der Antrag auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis von C- oder D-Klassen kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit gestellt werden.

    Mit der Verlängerung wird ein neuer Führerschein ausgestellt. 

    Der Antrag auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis von C- oder D-Klassen kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit gestellt werden.

    Mit der Verlängerung wird ein neuer Führerschein ausgestellt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 15.02.2016

    Version

    Technisch erstellt am 04.08.2010 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 13.05.2024 (von: Rosenbohm, Eileen)

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis: Verlängerung - Fahrerlaubnis der Klassen C und D

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)