Bescheinigung über die Eintragung in die Handwerksrolle (Handwerkskarte) Ausstellung

    Handwerkerkarte Ausstellung

    Beschreibung

    Über die Eintragung in die Handwerksrolle stellt die zuständige Stelle eine Bescheinigung aus (Handwerkerkarte).

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Handwerkskammer, in derem Bezirk das Unternehmen seinen Sitz hat.

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Braunschweiger Straße 53

    31134 Hildesheim

    Kontakt

    Fax: 05121 33836

    Telefon Festnetz: 05121 162-0

    E-Mail: hgf@hwk-hildesheim.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Hildesheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Bischof-Janssen-Straße 31

    31134 Hildesheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05121 309-0

    E-Mail: ea@landkreishildesheim.de

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1 01

    30001 Hannover

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 120-5521

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Bearbeitungsdauer

    3 Monate (§ 10 Absatz 1 Handwerksordnung (HwO))

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 13.09.2018

    Version

    Technisch geändert am 02.08.2024

    Stichwörter

    Handwerkskarte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English