Vermittlungsstelle zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Inhabern eines Betriebes eines Handwerks und ihren Auftraggebern
Handwerk: Vermittlungsstelle zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Handwerksbetrieben und ihren Auftraggebern
Beschreibung
Bei Streitigkeiten zwischen Handwerksbetrieben und ihren Auftraggebern können beide Streitparteien die bei der Handwerkskammer eingerichtete Vermittlungsstelle in Anspruch zu nehmen. Diese versucht, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Die dort tätigen Schlichter sind zur Unparteilichkeit verpflichtet.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Handwerkskammer (HWK), in deren Kammerbezirk der Handwerksbetrieb liegt. Auf der Internetseite des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks finden Sie eine Übersicht der Handwerkskammern in Deutschland.
Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.07.2010